
Physische Sicherheit fürkritische Anlagen.
Das KRITIS-Dachgesetz verlangt seit dem 17. März 2026 erstmals bundeseinheitlich Maßnahmen für die physische Sicherheit kritischer Anlagen. Staffsec Solution liefert den Teil, den ein Sicherheitsdienst liefern kann: Objektschutz, Revierdienst, Zutrittsregelung, Intervention – und die schriftlichen Nachweise, die in Ihren Resilienzplan gehören.
Was das KRITIS-Dachgesetz von der physischen Sicherheit verlangt
Bisher regelte das BSIG vor allem die IT. Das KRITIS-Dachgesetz nimmt seit März 2026 Sabotage, Terror, Naturgefahren und Lieferkettenausfälle dazu – und verlangt in § 13 einen Katalog technischer und organisatorischer Maßnahmen, den der Betreiber in einem Resilienzplan darstellen und anwenden muss. Nach der Registrierung bleiben neun Monate für die Risikoanalyse und zehn Monate für die Resilienzmaßnahmen. Wer sich im Juli 2026 registriert hat, muss die physischen Maßnahmen also rund um Mai 2027 stehen haben – und die Verträge dafür im Winter schließen. Wir sind Sicherheitsdienstleister, keine Compliance-Berater: Die Einstufung und den Plan macht der Betreiber, wir liefern die Leistung darin und die Belege dafür.
Unsere Leistungen entlang des Maßnahmenkatalogs
Die Gliederung stammt aus § 13 Abs. 3 des Gesetzes, nicht aus unserem Vertriebsprospekt.
Objektschutz und Pfortendienst
Nr. 2a verlangt bauliche, technische und organisatorische Sicherung. Ständig besetzte Pforte, Streifengänge im Objekt, Kontrolle von Liegenschaftsabgrenzung, Toren, Türen und Fassade auf Unversehrtheit.
Revierdienst mit dokumentierten Kontrollgängen
Nr. 2b und 2c verlangen Verfahren zur Überwachung der Umgebung. Feste Kontrollpunkte je Nacht, digital erfasst mit Zeitstempel; vorhandene Melde- und Videotechnik binden wir in den Gang ein.
Zutrittsregelung für drei Gruppen
Nr. 2d verlangt Zugangskontrollen. Wir trennen eigene Kräfte, Fremdfirmen und Besucher – mit Anmeldung, Ausweisführung, Begleitung sensibler Bereiche und nachvollziehbarer Dokumentation.
Interventionsdienst mit fester Eskalationskette
Nr. 3a und 3b verlangen Krisenverfahren und vorgegebene Abläufe im Alarmfall. Wir fahren an, prüfen vor Ort, eskalieren nach Ihrem Plan und liefern je Alarm einen schriftlichen Einsatzbericht.
Kurze, prüfbare Lieferkette
Nr. 4b verlangt die Ermittlung alternativer Lieferketten. Wir setzen eigenes Personal ein, kein Sub-Sub-Geflecht, und legen je Kraft das vollständige Nachweispaket vor.
Geprüftes Personal
Nr. 5 verlangt ein Sicherheitsmanagement hinsichtlich der Mitarbeitenden: Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO, Eintragung im Bewacherregister, Führungszeugnis – auf Wunsch erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung.
Unterweisung und Übungen
Nr. 6 verlangt Schulungen und Übungen. Jede Kraft wird vor dem ersten Dienst objektbezogen unterwiesen; an Ihren Übungen nehmen wir teil und dokumentieren die Teilnahme.
Die Belege für Ihren Resilienzplan
§ 13 Abs. 4 verlangt, dass die Erwägungen hinter den Maßnahmen aus dem Plan hervorgehen. Wachbuch im Objektschutz, digitaler Kontrollnachweis im Revierdienst, Einsatzbericht je Alarm, Monatsauswertung – Unterlagen, die Sie einer Aufsichtsbehörde vorlegen können.
Was Sie von uns bekommen
Wo wir eingesetzt werden
Geprüft, zertifiziert, nachweisbar.
Unsere Qualität ist nicht behauptet, sondern belegt – von unabhängigen Stellen geprüft und regelmäßig überwacht.















Anlage im Norden, Termin im Winter?
Objekt besprechen
Woran es in der Praxis hakt
Vier Punkte, die uns bei Betreibern regelmäßig begegnen.
Meldung binnen 24 Stunden – ohne belastbaren Bericht
§ 18 verlangt die Erstmeldung unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis, und einen ausführlichen Bericht binnen eines Monats. Wer dann erst rekonstruiert, wer wann was gesehen hat, verliert Zeit, die er nicht hat.
Kontrollgänge ohne Nachweis
Ein Streifengang, den niemand belegen kann, existiert für die Aufsicht nicht. Ohne Zeitstempel je Kontrollpunkt fehlt dem Resilienzplan die Grundlage.
Undurchsichtige Nachunternehmerketten
Wer die eigene Kette nicht kennt, kann sie nach Nr. 4b nicht darstellen. Bei mehrstufiger Vergabe weiß der Betreiber am Ende nicht, wer nachts auf seinem Gelände steht.
Zutritt ohne Trennung der Gruppen
Wenn Fremdfirmen wie eigene Kräfte behandelt werden, ist die Zugangskontrolle nach Nr. 2d nicht darstellbar – und im Ernstfall nicht rekonstruierbar.
Warum Staffsec Solution
Was uns von Anbietern unterscheidet, die nur Personal stellen.
Eigenes Personal statt Kette
Wir besetzen mit eigenen Kräften. Das ist die kurze Lieferkette, die das Gesetz sehen will – und der Grund, warum wir jede Frage nach Qualifikation und Zuverlässigkeit sofort belegen können.
Nachweise, die zur Akte passen
Wachbuch, digitaler Kontrollnachweis und Einsatzbericht sind keine Nebenprodukte, sondern das eigentliche Erzeugnis: die Belege, mit denen Sie Ihren Plan unterfüttern.
Rund um die Uhr erreichbar
Unsere Leitstelle ist 24/7 besetzt und steuert unsere Kräfte. Für die Alarmaufschaltung arbeiten wir mit einer nach VdS anerkannten Notrufleitstelle zusammen – wir behaupten nicht, selbst eine zu betreiben.
Geprüft nach DIN 77200 und ISO 9001
Zertifiziertes Qualitätsmanagement und der Sicherheitsstandard der Branche, dazu die Präqualifikation im AVPQ für öffentliche Auftraggeber.
So läuft die Zusammenarbeit
Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zum dokumentierten Einsatz.
Objektbegehung
Wir sehen uns die Anlage an: Zufahrten, Abgrenzung, kritische Punkte, vorhandene Technik, bestehende Abläufe.
Leistungsbild und Kontrollpunkte
Gemeinsam legen wir fest, was kontrolliert wird, wie oft, und was im Alarmfall passiert – abgestimmt auf Ihren Resilienzplan.
Unterweisung vor Dienstantritt
Jede Kraft wird objektbezogen unterwiesen, bevor sie das erste Mal allein steht. Die Unterweisung wird dokumentiert.
Betrieb und Nachweis
Laufender Dienst mit digitalem Nachweis, monatlicher Auswertung und einem Ansprechpartner, der Ihre Anlage kennt.

Manuel Rutsch
Gesellschafter · Staffsec Solution GmbH, NeumünsterWenn Sie anrufen, landen Sie nicht in einer Warteschleife. Ich schaue mir Ihr Objekt selbst an, sage Ihnen offen, welcher Umfang sinnvoll ist – und welcher nicht. Lieber ein kleinerer Auftrag, der zwei Jahre hält, als ein großer, der nach drei Monaten gekündigt wird.
Für diese Branchen
Mappe: Sicherheit für kritische und versorgungsrelevante Anlagen
13 Seiten mit dem Leistungsbild entlang des Maßnahmenkatalogs, Beispielen für Nachweise und den Fristen des Dachgesetzes. Ohne Registrierung, ohne Formular.
Vier Gründe.
Ein Versprechen.
Über 200 Unternehmen vertrauen auf Staffsec Solution – zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200.

Doppelt zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und DIN 77200 – strukturierte Prozesse und geprüfte Sicherheitsqualität nach höchsten deutschen Standards.

Einsatzbereitschaft
Auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar – mit fest disponierten Kräften statt Rufbereitschaft.

Sicherheitskräfte bundesweit
IHK-geprüftes und regelmäßig weitergebildetes Fachpersonal.

Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise in der Sicherheits- und Personalbranche. Über 200 zufriedene Kunden vertrauen auf unsere Erfahrung, Zuverlässigkeit und persönliche Betreuung.
FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten.
Ergänzende Leistungen

Sprechen wir über Ihre Anlage
Schildern Sie uns Standort, Anlagenart und den geplanten Zeitpunkt. Wir sagen Ihnen, was wir übernehmen können – und was nicht.