4,9★Google-Bewertungen · 545,0★ProvenExpert · 294,8★kununu · 7DIN EN ISO 9001 zertifiziertDIN 77200 geprüftAVPQ präqualifiziertMitglied im MittelstandsbundIHK-Ausbildungsbetrieb24/7 Hotline+49 4321 78 33 590
Zum Inhalt springen
Staffsec Solution GmbH
Startseite
KarriereKontakt
Ratgeber: Sicherheitskonzept für Veranstaltungen

Sicherheitskonzept für Veranstaltungen– was das Ordnungsamt sehen will.

Wann ein Sicherheitskonzept Pflicht ist, was hineingehört und wie der Ordnungsdienst bemessen wird – der Ratgeber für Veranstalter, Vereine und Kommunen.

ISO 9001 · DIN 77200
Überblick

Wann verlangt die Behörde ein Sicherheitskonzept?

Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder folgen einer gleichlautenden Struktur (Muster-Versammlungsstättenverordnung der ARGEBAU). Ihr § 43 verlangt zweierlei: einen Ordnungsdienst, dessen Stärke sich nach Art und Größe der Veranstaltung richtet – und ab mehr als 5.000 Besucherplätzen ein Sicherheitskonzept, das im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen ist. Wichtig ist das Kleingedruckte dahinter: Auch unterhalb dieser Schwelle kann die Behörde ein Konzept fordern, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert – und bei Veranstaltungen außerhalb baulicher Versammlungsstätten (Stadtfest, Open Air auf freier Fläche) entscheidet ohnehin das Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren, welche Nachweise es sehen will. Dieser Ratgeber beschreibt, was ein Konzept enthalten muss, damit es im Amt trägt, und darf frei verwendet und verlinkt werden.

Leistungen

Was in ein Sicherheitskonzept gehört

Die Gliederung, mit der Behörden arbeiten – Punkt für Punkt.

01

Verantwortlichkeiten mit Namen

Wer ist Veranstaltungsleitung, wer leitet den Ordnungsdienst, wer darf abbrechen? Ein Konzept ohne benannte Personen mit Erreichbarkeit ist im Ernstfall wertlos – und wird von Behörden zuerst bemängelt.

02

Fläche, Kapazität und Wege

Lageplan mit Veranstaltungsfläche, Ein- und Ausgängen, Rettungswegen und deren Breiten, Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Kapazitätsgrenze wird begründet, nicht behauptet.

03

Ordnungsdienst: Stärke, Posten, Aufgaben

Wie viele Kräfte, an welchen Posten, mit welchen Aufgaben (Einlass, Besucherlenkung, Bühnengraben, Rettungswege freihalten). Die Stärke folgt aus Art, Größe und Gefährdungsgrad der Veranstaltung – eine pauschale Formel gibt es in der Verordnung nicht; die Bemessung wird im Konzept hergeleitet und mit der Behörde abgestimmt.

04

Kommunikations- und Alarmierungskette

Wer meldet wem was, über welchen Kanal, und wann werden Polizei und Feuerwehr einbezogen? Dazu gehört die Regelung, wer die Durchsagen spricht und was bei Ausfall der Technik gilt.

05

Räumungskonzept und Szenarien

Räumung ist kein Feueralarm-Anhang: Unwetter, Überfüllung, Gewalttat und technischer Ausfall brauchen je einen beschriebenen Ablauf mit Entscheidungsbefugnis und Sammelflächen.

06

Auf- und Abbauphasen

Die Stunden vor und nach der Veranstaltung sind die ungeschütztesten: Technik steht offen, Zuständigkeiten sind unklar. Das Konzept regelt Bewachung und Zutritt auch für diese Phasen.

07

Verkehr und Absperrung

Wo der Verkehr betroffen ist, ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung der Behörde. Das Konzept benennt, wer die angeordneten Absperrungen, Bauzäune und Einlassschleusen stellt, im Betrieb freihält und Abweichungen meldet.

Ihre Vorteile

Kurz gefasst

Ab 5.000 Besucherplätzen Pflicht
Behörde kann es immer verlangen
Benannte Verantwortliche
Räumung je Szenario
Auf-/Abbau mitregeln
Ordnungsdienst früh einbinden
Einsatzbereiche

Für diese Veranstaltungen wird das Thema relevant

Stadt-, Straßen- und Schützenfeste
Open Airs, Konzerte und Festivals
Weihnachtsmärkte und Adventsveranstaltungen
Abibälle und Abschlussfeiern in Versammlungsstätten
Sportveranstaltungen und Läufe im öffentlichen Raum
Firmenfeste und Werksbesichtigungen
Nachweise

Geprüft, zertifiziert, nachweisbar.

Unsere Nachweise stammen von unabhängigen Stellen, die uns regelmäßig erneut prüfen. Alle Zertifikate mit Nummer und Gültigkeit

DIN EN ISO 9001
ISO 9001Klare Prozesse von der Anfrage bis zur Abrechnung, zertifiziert und regelmäßig auditiert.
DIN 77200
DIN 77200Branchennorm für Sicherheitsdienste: Personal, Organisation und Einsatz nach festen Anforderungen.
AVPQ
AVPQAmtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen – Nachweis der Eignung für öffentliche Aufträge.
Mittelstandsbund
MittelstandsbundMitglied im Netzwerk für den Mittelstand – Austausch auf Augenhöhe.
IHK Ausbildung
IHK-AusbildungsbetriebAusbildungsbetrieb mit IHK-Anerkennung – zwei Ausbildungsberufe und laufende Weiterbildung.
Auszug aus unseren Referenzen
Was Kunden sagen

Nachgefragt bei denen, die uns gebucht haben.

Alle Stimmen stammen unverändert aus unserem Google-Unternehmensprofil — 4,9 Sterne aus 54 Bewertungen.

★★★★★
„Bereits am ersten Einsatztag konnten drei Ladendiebe gestellt werden, und insgesamt wurden innerhalb der zwei Wochen 14 Fälle erfolgreich verhindert bzw. aufgeklärt. Mit der zuvor beauftragten Firma gab es im gleichen Zeitraum keinen einzigen verhinderten Ladendiebstahl.“
Daniel M.Ladendetektive im Einzelhandel
★★★★★
„Das bei Ihnen gebuchte Sicherheitspersonal war pünktlich, professionell und sprach fließend Deutsch. Wir sind sehr positiv überrascht, da wir in der Vergangenheit viele schlechte Erfahrungen mit Sicherheitsdiensten gemacht haben.“
Google-RezensionVeranstaltung
★★★★★
„Professioneller und zuverlässiger Sicherheitsdienst. Die Mitarbeiter wirken freundlich und aufmerksam, und die Kommunikation funktioniert unkompliziert. Insgesamt ein seriöser Eindruck.“
Peter H.Objektschutz
Alle Bewertungen bei Google ansehen

Lieber direkt besprechen?

Nennen Sie uns Art, Fläche und erwartete Besucherzahl – wir sagen ehrlich, was Ihr Konzept braucht und was nicht.

Die vier häufigsten Fehler

Woran Konzepte im Amt oder am Veranstaltungstag scheitern.

01

Die Grenze des Geländes ist ungeklärt

Auf der Veranstaltungsfläche gilt das Hausrecht des Veranstalters, auf dem öffentlichen Weg davor nicht. Wo diese Grenze verläuft, entscheidet über die Befugnisse jedes einzelnen Ordners – und muss vor dem ersten Gast geklärt sein.

02

Kapazität als Wunschzahl

Wer die Besucherzahl aus dem Kartenverkauf statt aus Fläche und Wegen herleitet, hat am Einlass keine Reserve. Nachsteuerung und Reservekräfte gehören ins Konzept, nicht in die Improvisation.

03

Papier ohne Probe

Eine Alarmierungskette, die nie durchgesprochen wurde, versagt. Die Einweisung der Kräfte vor Ort – Wege, Posten, Meldekette – ist Teil des Konzepts, nicht Kür.

04

Der Ordnungsdienst kommt zu spät ins Spiel

Wird der Sicherheitsdienstleister erst nach der Genehmigung beauftragt, passt die Postenplanung oft nicht zum genehmigten Konzept. Früh einbinden spart Nachträge – bei Behörde und Budget.

Warum dieser Ratgeber von uns kommt

Was uns von Anbietern unterscheidet, die nur Personal stellen.

01

Aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch

Wir stellen Ordnungsdienste, setzen verkehrsrechtliche Anordnungen um und schreiben Sicherheitskonzepte gemeinsam mit Veranstaltern – die Fehlerliste oben ist gelebte Erfahrung.

02

Frei nutzbar

Dieser Text darf zitiert und verlinkt werden – auch von Vereinen, Ämtern und Agenturen, die nie unsere Kunden werden. Eine Quellenangabe genügt.

03

Ehrlich bei den Grenzen

Die Paragrafennummern der Länder unterscheiden sich; verbindlich ist die Verordnung Ihres Bundeslandes und das Wort Ihrer Behörde. Wir sagen, was üblich ist – nicht, was in Ihrem Einzelfall genehmigt wird.

So läuft die Zusammenarbeit

Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zum dokumentierten Einsatz.

01

Veranstaltung beschreiben

Art, Fläche, erwartete Besucherzahl, Zeiten, Besonderheiten (Alkohol, Bühne, Feuerwerk, Wasser in der Nähe).

02

Gefährdungen benennen

Was kann realistisch passieren – und was davon trifft diese Veranstaltung besonders?

03

Maßnahmen und Kräfte zuordnen

Je Gefährdung eine Maßnahme, je Maßnahme ein Verantwortlicher. Daraus ergibt sich die Stärke des Ordnungsdienstes.

04

Mit der Behörde abstimmen

Das Konzept geht vor der Veranstaltung an Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst – deren Einvernehmen ist bei Großveranstaltungen vorgeschrieben.

Manuel Rutsch, Gesellschafter der Staffsec Solution GmbH
Ihr Ansprechpartner

Manuel Rutsch

Gesellschafter · Staffsec Solution GmbH, Neumünster

Sie rufen an, ich gehe ran. Danach schaue ich mir das Objekt persönlich an und sage Ihnen ehrlich, welcher Umfang reicht. Mir ist ein Auftrag lieber, der lange läuft, als einer, der groß anfängt und bald endet.

Warum Staffsec

Vier Gründe.
Ein Versprechen.

Unsere Zertifikate nach ISO 9001 und DIN 77200 – und das Vertrauen von über 200 Unternehmen.

Sicherheitsmitarbeiter dokumentiert den Kontrollgang am Tablet, Schlüsselbund in der Hand
Qualitätsstandard
2x

Doppelt zertifiziert

Geprüft nach ISO 9001 und DIN 77200 – klare Abläufe im Büro und nachprüfbare Qualität im Einsatz.

ISO 9001DIN 77200AVPQIHK-Ausbildung
Mitarbeiter der Leitstelle beobachtet eine Monitorwand mit Kamerabildern
Rund um die Uhr
24/7

Einsatzbereitschaft

Auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar – mit fest disponierten Kräften statt Rufbereitschaft.

Sicherheitsteam in dunkler Einsatzkleidung im Gegenlicht
Qualifiziertes Personal
300+

Sicherheitskräfte bundesweit

IHK-geprüftes und regelmäßig weitergebildetes Fachpersonal.

Beleuchtetes Bürogebäude bei Nacht mit Spiegelung im Wasser
15+

Jahre Erfahrung

Aus der Sicherheits- und Personalbranche gewachsen. Mehr als 200 Auftraggeber vertrauen auf unsere Erfahrung und darauf, dass wir erreichbar sind.

200+
Kunden
3
Niederlassungen
300+
Einsatzkräfte
Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten.

Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder folgen der gleichlautenden Struktur der Muster-Versammlungsstättenverordnung; die Schwelle von 5.000 Besucherplätzen für das Sicherheitskonzept findet sich dort in § 43. Verbindlich ist die Verordnung Ihres Bundeslandes – in Schleswig-Holstein und Hamburg ist es jeweils der § 43 der Landesverordnung. Für Veranstaltungen außerhalb baulicher Versammlungsstätten entscheidet das Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren.

Eine gesetzliche Pauschalformel gibt es nicht. Die Verordnung verlangt eine Stärke nach Art, Größe und Gefährdungsgrad der Veranstaltung – die Zahl wird im Sicherheitskonzept hergeleitet und mit der Behörde abgestimmt. Misstrauen Sie jedem, der Ihnen ohne Blick auf Fläche, Programm und Publikum eine Zahl nennt.

Der Veranstalter ist verantwortlich; schreiben darf es, wer die Veranstaltung und die Anforderungen kennt. Üblich ist die gemeinsame Erstellung mit dem Sicherheitsdienstleister, weil dessen Postenplanung ohnehin Teil des Konzepts ist. Das Einvernehmen der Behörden ersetzt das nicht – es kommt dazu.

Sperrungen im öffentlichen Verkehrsraum ordnet die Behörde per verkehrsrechtlicher Anordnung an. Umgesetzt werden kann sie durch einen Dienstleister: Absperrungen und Bauzäune nach dem angeordneten Plan stellen, Einlassschleusen bauen, Sperr- und Rettungsflächen im Betrieb freihalten. Das gehört als eigener Posten ins Konzept und ins Budget.

Als Grundlage ja, als Einreichung nein. Besucherzahl, Fläche, Programm und Bebauung ändern sich – und die Behörde erwartet ein Konzept für diese Veranstaltung, nicht für die vorige. Die Durchsicht kostet wenig; ein abgelehntes Konzept kurz vor dem Termin kostet viel.

Muster-Versammlungsstättenverordnung der ARGEBAU, § 43 (Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst); Versammlungsstättenverordnung Schleswig-Holstein, § 43; Hamburgische Versammlungsstättenverordnung, § 43 (Fassung ab 01.01.2026); dazu unsere Einsatzpraxis aus Ordnungsdiensten und der Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen. Stand August 2026 – Rechtsänderungen vorbehalten, keine Rechtsberatung.

Jetzt handeln

Sie planen eine Veranstaltung?

Wir erstellen das Sicherheitskonzept gemeinsam mit Ihnen und stimmen es mit den Behörden ab – und stellen den Ordnungsdienst, der es trägt.