
Sicherheitskonzept für Veranstaltungen– was das Ordnungsamt sehen will.
Wann ein Sicherheitskonzept Pflicht ist, was hineingehört und wie der Ordnungsdienst bemessen wird – der Ratgeber für Veranstalter, Vereine und Kommunen.
Wann verlangt die Behörde ein Sicherheitskonzept?
Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder folgen einer gleichlautenden Struktur (Muster-Versammlungsstättenverordnung der ARGEBAU). Ihr § 43 verlangt zweierlei: einen Ordnungsdienst, dessen Stärke sich nach Art und Größe der Veranstaltung richtet – und ab mehr als 5.000 Besucherplätzen ein Sicherheitskonzept, das im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen ist. Wichtig ist das Kleingedruckte dahinter: Auch unterhalb dieser Schwelle kann die Behörde ein Konzept fordern, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert – und bei Veranstaltungen außerhalb baulicher Versammlungsstätten (Stadtfest, Open Air auf freier Fläche) entscheidet ohnehin das Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren, welche Nachweise es sehen will. Dieser Ratgeber beschreibt, was ein Konzept enthalten muss, damit es im Amt trägt, und darf frei verwendet und verlinkt werden.
Was in ein Sicherheitskonzept gehört
Die Gliederung, mit der Behörden arbeiten – Punkt für Punkt.
Verantwortlichkeiten mit Namen
Wer ist Veranstaltungsleitung, wer leitet den Ordnungsdienst, wer darf abbrechen? Ein Konzept ohne benannte Personen mit Erreichbarkeit ist im Ernstfall wertlos – und wird von Behörden zuerst bemängelt.
Fläche, Kapazität und Wege
Lageplan mit Veranstaltungsfläche, Ein- und Ausgängen, Rettungswegen und deren Breiten, Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Kapazitätsgrenze wird begründet, nicht behauptet.
Ordnungsdienst: Stärke, Posten, Aufgaben
Wie viele Kräfte, an welchen Posten, mit welchen Aufgaben (Einlass, Besucherlenkung, Bühnengraben, Rettungswege freihalten). Die Stärke folgt aus Art, Größe und Gefährdungsgrad der Veranstaltung – eine pauschale Formel gibt es in der Verordnung nicht; die Bemessung wird im Konzept hergeleitet und mit der Behörde abgestimmt.
Kommunikations- und Alarmierungskette
Wer meldet wem was, über welchen Kanal, und wann werden Polizei und Feuerwehr einbezogen? Dazu gehört die Regelung, wer die Durchsagen spricht und was bei Ausfall der Technik gilt.
Räumungskonzept und Szenarien
Räumung ist kein Feueralarm-Anhang: Unwetter, Überfüllung, Gewalttat und technischer Ausfall brauchen je einen beschriebenen Ablauf mit Entscheidungsbefugnis und Sammelflächen.
Auf- und Abbauphasen
Die Stunden vor und nach der Veranstaltung sind die ungeschütztesten: Technik steht offen, Zuständigkeiten sind unklar. Das Konzept regelt Bewachung und Zutritt auch für diese Phasen.
Verkehr und Absperrung
Wo der Verkehr betroffen ist, ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung der Behörde. Das Konzept benennt, wer die angeordneten Absperrungen, Bauzäune und Einlassschleusen stellt, im Betrieb freihält und Abweichungen meldet.
Kurz gefasst
Für diese Veranstaltungen wird das Thema relevant
Geprüft, zertifiziert, nachweisbar.
Unsere Qualität ist nicht behauptet, sondern belegt – von unabhängigen Stellen geprüft und regelmäßig überwacht.















Nachgefragt bei denen, die uns gebucht haben.
Alle Stimmen stammen unverändert aus unserem Google-Unternehmensprofil — 5,0 Sterne aus 54 Bewertungen.
„Professioneller und zuverlässiger Sicherheitsdienst. Die Mitarbeiter wirken freundlich und aufmerksam, und die Kommunikation funktioniert unkompliziert. Insgesamt ein seriöser Eindruck.“
„Sehr empfehlenswert! Ich bin äußerst zufrieden mit den Dienstleistungen – professionell, zuverlässig und auf hohem Niveau. Das Team ist sehr freundlich und respektvoll.“
„Das bei Ihnen gebuchte Sicherheitspersonal war pünktlich, professionell und sprach fließend Deutsch. Wir sind sehr positiv überrascht, da wir in der Vergangenheit viele schlechte Erfahrungen mit Sicherheitsdiensten gemacht haben.“
Lieber direkt besprechen?
Nennen Sie uns Art, Fläche und erwartete Besucherzahl – wir sagen ehrlich, was Ihr Konzept braucht und was nicht.
Die vier häufigsten Fehler
Woran Konzepte im Amt oder am Veranstaltungstag scheitern.
Die Grenze des Geländes ist ungeklärt
Auf der Veranstaltungsfläche gilt das Hausrecht des Veranstalters, auf dem öffentlichen Weg davor nicht. Wo diese Grenze verläuft, entscheidet über die Befugnisse jedes einzelnen Ordners – und muss vor dem ersten Gast geklärt sein.
Kapazität als Wunschzahl
Wer die Besucherzahl aus dem Kartenverkauf statt aus Fläche und Wegen herleitet, hat am Einlass keine Reserve. Nachsteuerung und Reservekräfte gehören ins Konzept, nicht in die Improvisation.
Papier ohne Probe
Eine Alarmierungskette, die nie durchgesprochen wurde, versagt. Die Einweisung der Kräfte vor Ort – Wege, Posten, Meldekette – ist Teil des Konzepts, nicht Kür.
Der Ordnungsdienst kommt zu spät ins Spiel
Wird der Sicherheitsdienstleister erst nach der Genehmigung beauftragt, passt die Postenplanung oft nicht zum genehmigten Konzept. Früh einbinden spart Nachträge – bei Behörde und Budget.
Warum dieser Ratgeber von uns kommt
Was uns von Anbietern unterscheidet, die nur Personal stellen.
Aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch
Wir stellen Ordnungsdienste, setzen verkehrsrechtliche Anordnungen um und schreiben Sicherheitskonzepte gemeinsam mit Veranstaltern – die Fehlerliste oben ist gelebte Erfahrung.
Frei nutzbar
Dieser Text darf zitiert und verlinkt werden – auch von Vereinen, Ämtern und Agenturen, die nie unsere Kunden werden. Eine Quellenangabe genügt.
Ehrlich bei den Grenzen
Die Paragrafennummern der Länder unterscheiden sich; verbindlich ist die Verordnung Ihres Bundeslandes und das Wort Ihrer Behörde. Wir sagen, was üblich ist – nicht, was in Ihrem Einzelfall genehmigt wird.
So läuft die Zusammenarbeit
Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zum dokumentierten Einsatz.
Veranstaltung beschreiben
Art, Fläche, erwartete Besucherzahl, Zeiten, Besonderheiten (Alkohol, Bühne, Feuerwerk, Wasser in der Nähe).
Gefährdungen benennen
Was kann realistisch passieren – und was davon trifft diese Veranstaltung besonders?
Maßnahmen und Kräfte zuordnen
Je Gefährdung eine Maßnahme, je Maßnahme ein Verantwortlicher. Daraus ergibt sich die Stärke des Ordnungsdienstes.
Mit der Behörde abstimmen
Das Konzept geht vor der Veranstaltung an Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst – deren Einvernehmen ist bei Großveranstaltungen vorgeschrieben.

Manuel Rutsch
Gesellschafter · Staffsec Solution GmbH, NeumünsterWenn Sie anrufen, landen Sie nicht in einer Warteschleife. Ich schaue mir Ihr Objekt selbst an, sage Ihnen offen, welcher Umfang sinnvoll ist – und welcher nicht. Lieber ein kleinerer Auftrag, der zwei Jahre hält, als ein großer, der nach drei Monaten gekündigt wird.
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Wir erstellen das Sicherheitskonzept gemeinsam mit Ihnen und stimmen es mit den Behörden ab – und stellen den Ordnungsdienst, der es trägt.