Ratgeber
Wann ist eine Brandsicherheitswache Pflicht?
Was die Versammlungsstättenverordnung verlangt — und wann eigene ausgebildete Kräfte die Feuerwehr ersetzen dürfen.
Stand: 28. August 2026 · Staffsec Solution GmbH, Neumünster
Zwei Fälle, in denen die Verordnung sie verlangt
Die Musterversammlungsstättenverordnung regelt die Brandsicherheitswache in § 41. Danach gibt es zwei Auslöser.
Erstens: Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten. Was als erhöhte Brandgefahr gilt, entscheidet sich am Einzelfall — offene Flammen, Pyrotechnik, große Brandlasten im Bühnenbild, Nebelmaschinen mit Heizelementen.
Zweitens: Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie auf Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein.
Die Ausnahme, die in der Praxis den Unterschied macht
Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die für den Brandschutz zuständige Dienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen.
Das ist der Weg für wiederkehrende Veranstaltungen: Wer geschultes Personal stellt und sich das von der Brandschutzdienststelle bestätigen lässt, ist planbar aufgestellt und nicht auf die Verfügbarkeit der Feuerwehr angewiesen.
Die Brandschutzordnung gehört dazu
Nach § 42 stellt der Betreiber — oder ein von ihm Beauftragter — im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung auf und macht sie durch Aushang bekannt.
Darin festzulegen sind unter anderem, ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist und welche Aufgaben er und die Selbsthilfekräfte haben, sowie die Maßnahmen zur Rettung behinderter Menschen, insbesondere von Rollstuhlnutzern.
Achtung: die Verordnung ist ein Muster
Die Musterversammlungsstättenverordnung ist keine unmittelbar geltende Vorschrift. Jedes Bundesland führt eine eigene Fassung ein, und die Länder weichen in Einzelheiten voneinander ab — auch in der Nummerierung der Paragraphen.
Maßgeblich ist immer die Verordnung des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, zusammen mit den Auflagen der Genehmigung. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Brandschutzdienststelle nach, bevor Sie planen.
Brandwache bei Heißarbeiten ist etwas anderes
Neben der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen gibt es die Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten — Schweißen, Trennschleifen, Löten. Sie folgt nicht der Versammlungsstättenverordnung, sondern ergibt sich aus dem Arbeitsschutz und regelmäßig aus dem Erlaubnisschein, den Betrieb oder Versicherer verlangen.
Üblich ist eine Nachkontrolle über einen festgelegten Zeitraum nach Arbeitsende, weil Glutnester lange unentdeckt bleiben können. Die konkrete Dauer steht im Erlaubnisschein.
Was Sie vor der Buchung klären sollten
- Welche Landesfassung der Versammlungsstättenverordnung gilt am Veranstaltungsort?
- Liegt eine Großbühne oder eine Szenenfläche über 200 Quadratmetern vor?
- Hat die Brandschutzdienststelle Auflagen erteilt, und stehen darin Zahl und Qualifikation der Kräfte?
- Gibt es eine Bestätigung, dass eigene ausgebildete Kräfte die Feuerwehrwache ersetzen dürfen?
- Bei Heißarbeiten: Welche Nachkontrollzeit schreibt der Erlaubnisschein vor?
Häufige Fragen
Wann ist eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben?
Nach § 41 der Musterversammlungsstättenverordnung bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren sowie bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen und auf Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche. Maßgeblich ist die Fassung des jeweiligen Bundeslandes.
Muss es immer die Feuerwehr sein?
Nein. Die Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die für den Brandschutz zuständige Dienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte für diese Aufgabe verfügt.
Wer stellt die Brandschutzordnung auf?
Der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter, im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle. Sie wird durch Aushang bekannt gemacht und regelt unter anderem den Brandschutzbeauftragten, die Selbsthilfekräfte und die Rettung behinderter Menschen.
Gilt die Musterverordnung unmittelbar?
Nein. Sie ist eine Musterfassung. Jedes Bundesland führt eine eigene Versammlungsstättenverordnung ein; die Fassungen weichen in Einzelheiten und in der Paragraphennummerierung voneinander ab.
Ist die Brandwache bei Schweißarbeiten dasselbe?
Nein. Die Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten folgt nicht der Versammlungsstättenverordnung, sondern dem Arbeitsschutz und dem Erlaubnisschein. Dort steht auch, wie lange nach Arbeitsende nachkontrolliert werden muss.
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