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Was in ein Leistungsverzeichnis gehört

Für alle, die eine Sicherheitsdienstleistung ausschreiben — die Punkte, an denen Angebote unvergleichbar werden.

Stand: 28. August 2026 · Staffsec Solution GmbH, Neumünster

Warum Angebote oft nicht vergleichbar sind

Wer drei Angebote für dieselbe Leistung einholt und drei sehr unterschiedliche Stundensätze bekommt, hat meist kein Preisproblem, sondern ein Beschreibungsproblem. Fehlt im Leistungsverzeichnis eine Angabe, füllt jeder Bieter sie anders — und der günstigste hat sie am günstigsten ausgelegt.

Die folgenden Punkte entscheiden über Vergleichbarkeit. Sie kosten in der Ausschreibung nichts und ersparen später Nachträge.

Qualifikation: die Lohngruppe nennen, nicht nur die Tätigkeit

Der Tarifvertrag kennt für dieselbe Tätigkeit mehrere Lohngruppen — je nach Qualifikation. Zwischen einer Sicherheitskraft und einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit liegen in Schleswig-Holstein 12,3 Prozent Tariflohn. Wer nur „Objektschutz" ausschreibt, bekommt Angebote auf verschiedenen Grundlagen.

Verlangen Sie ausdrücklich, welche Qualifikation die eingesetzten Kräfte haben müssen: Unterrichtung nach § 34a, Sachkundeprüfung oder ein IHK-Abschluss. Bei Kontrollgängen im öffentlichen Raum und beim Schutz vor Ladendieben schreibt das Gesetz ohnehin die Sachkunde vor.

Zeiten: Zuschläge gehören in die Mengenermittlung

Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden kosten mehr. Wenn das Leistungsverzeichnis nur eine Jahresstundenzahl nennt, kalkuliert jeder Bieter die Verteilung anders.

Geben Sie die Stunden getrennt an: Regelzeit, Nachtstunden zwischen 20:00 und 6:00 Uhr, Sonntagsstunden und Feiertagsstunden. Nennen Sie auch, ob der 24. und 31. Dezember ab 14:00 Uhr als Feiertag gelten sollen — im Tarifvertrag tun sie das.

Die Punkte, an denen später gestritten wird

  • Wer stellt die Ausrüstung — Funk, Beleuchtung, Fahrzeug, Schlüsselverwaltung?
  • Wie schnell muss Ersatz da sein, wenn eine Kraft ausfällt, und wie wird das nachgewiesen?
  • Wer trägt die Einarbeitung bei einem Personalwechsel?
  • Welche Berichte werden in welcher Form und in welchem Rhythmus geliefert?
  • Gilt eine Preisgleitklausel bei Tariferhöhungen — und an welchen Index ist sie gebunden?
  • Was passiert bei kurzfristiger Mehrleistung: Stundensatz, Zuschlag, Mindestabnahme?

Eignungsnachweise, die tatsächlich etwas aussagen

Verlangt werden regelmäßig die Bewachungserlaubnis nach § 34a, ein Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft sowie ein Nachweis der Haftpflichtdeckung.

Bei Zertifikaten lohnt der Blick in den Geltungsbereich: DIN 77200 wird für Dienstleister in den Teilen 1 und 2 vergeben, und das Zertifikat nennt die geprüften Leistungsarten. Steht die ausgeschriebene Leistung dort nicht, deckt das Zertifikat sie nicht.

Ein Satz, der viel Ärger erspart

Nehmen Sie die Bewacherregister-Identifikationsnummer in die Vertragsbedingungen auf: Jede eingesetzte Kraft wird vor dem ersten Einsatz mit ihrer Nummer benannt. Das ist für einen ordentlich arbeitenden Dienstleister kein Aufwand und für Sie ein prüfbarer Nachweis.

Häufige Fragen

Warum unterscheiden sich Angebote für dieselbe Bewachung so stark?

Meist, weil das Leistungsverzeichnis eine Angabe offen lässt — die geforderte Qualifikation, die Verteilung der Nacht- und Sonntagsstunden oder die Ausrüstung. Jeder Bieter füllt die Lücke anders, und der günstigste hat sie am günstigsten ausgelegt.

Muss ich die Lohngruppe in der Ausschreibung nennen?

Sie müssen nicht, aber ohne Angabe sind die Angebote nicht vergleichbar. Der Tarifvertrag sieht für dieselbe Tätigkeit mehrere Lohngruppen vor. In Schleswig-Holstein liegen zwischen Sicherheitskraft und Fachkraft 12,3 Prozent Tariflohn.

Wie schreibe ich Nacht- und Feiertagsstunden richtig aus?

Getrennt nach Regelzeit, Nachtstunden zwischen 20:00 und 6:00 Uhr, Sonntags- und Feiertagsstunden. Nur so kalkulieren alle Bieter dieselbe Mengengrundlage. Der 24. und 31. Dezember gelten ab 14:00 Uhr als Feiertag.

Welche Nachweise sollte ich verlangen?

Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft, Nachweis der Haftpflichtdeckung sowie Zertifikate samt Geltungsbereich.

Was ist eine Preisgleitklausel und brauche ich sie?

Sie regelt, wie sich der Preis bei Tariferhöhungen verändert. Bei mehrjährigen Verträgen ist sie sinnvoll, weil der allgemeinverbindliche Tariflohn während der Laufzeit steigen kann. Ohne Klausel kalkuliert der Bieter den Aufschlag vorsorglich ein.

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