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Was kostet ein Sicherheitsdienst?

Woraus sich der Stundensatz zusammensetzt — mit den geltenden Tarifzahlen für Schleswig-Holstein.

Stand: 28. August 2026 · Staffsec Solution GmbH, Neumünster

Der Tariflohn ist die Untergrenze, nicht der Preis

Für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein gilt ein allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag. Allgemeinverbindlich heißt: Er bindet jedes Unternehmen im Land, auch nicht tarifgebundene. Wer günstiger anbietet, unterschreitet nicht den Wettbewerb, sondern das Gesetz.

Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrags vom 31.07.2024, veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.05.2025 B6), wirksam ab dem 01.01.2025. Die folgenden Sätze gelten seit dem 01.09.2025.

Die Lohngruppen und ihre Stundensätze

Der Sprung von der Grundgruppe zur Fachkraft beträgt in Schleswig-Holstein 12,3 Prozent — von 15,10 € auf 16,96 €. Wer eine Fachkraft bestellt und den Preis einer Hilfskraft erwartet, bekommt keine Fachkraft.

TätigkeitTariflohn je Stunde
Objektschutz und Separatwachdienst15,10 €
Objektschutz mit Zusatzqualifikation (Sachkunde § 34a, Aufzugsbefreiung, Fremdsprachen)15,25 €
Objektschutz mit IHK-Abschluss (Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkraft)16,96 €
Revierdienst15,10 €
Revierdienst mit Fahrzeug und Interventionsdienst15,64 €
Messe- und Veranstaltungsdienst15,10 €
Schutz von Flüchtlingsunterkünften15,59 €

Die Zuschläge, die viele Angebote unterschlagen

Der Tarifvertrag regelt in § 4 vier Zuschläge: Nacht von 20:00 bis 6:00 Uhr mit 15 Prozent seit dem 01.01.2026 (davor 10 Prozent), Sonntag mit 10 Prozent, Feiertag mit 50 Prozent und Mehrarbeit mit 25 Prozent.

Der Feiertagszuschlag gilt an allen gesetzlichen Feiertagen, zusätzlich an Oster- und Pfingstsonntag sowie am 24. und 31. Dezember ab 14:00 Uhr.

Wichtig für die Kalkulation ist die Zuschlagskonkurrenz: Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der höchste gezahlt — mit einer Ausnahme. Mehrarbeits- und Nachtzuschlag kommen hinzu. Eine Sonntagsnachtstunde kostet also 10 plus 15 Prozent, nicht 15.

Was zwischen Tariflohn und Angebotspreis liegt

Ein Stundensatz von 15,10 € ist der Bruttolohn der Kraft, nicht der Preis der Leistung. Dazwischen liegen: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Schulungen, Berufskleidung und Ausrüstung, Einsatzleitung und Disposition, eine erreichbare Leitstelle, Haftpflichtversicherung sowie das unternehmerische Wagnis.

Seriöse Anbieter rechnen das offen. Ein Angebot, das nahe am Tariflohn liegt, kann diese Kosten nicht enthalten — dann zahlt sie am Ende jemand anderes, oder sie werden nicht gezahlt.

Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen

  • Es nennt die Lohngruppe, nicht nur einen Stundensatz.
  • Es weist Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge getrennt aus.
  • Es sagt, wer im Ausfall einspringt und wie schnell.
  • Es benennt die Qualifikation der eingesetzten Kräfte nachprüfbar.
  • Es enthält eine Aussage zur Bewacherregister-Prüfung vor dem ersten Einsatz.

Häufige Fragen

Gilt der Tariflohn auch für nicht tarifgebundene Unternehmen?

Ja. Der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein ist allgemeinverbindlich erklärt (Bundesanzeiger BAnz AT 22.05.2025 B6). Er gilt damit für alle Betriebe im Geltungsbereich, unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Verband.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag im Sicherheitsgewerbe?

In Schleswig-Holstein 15 Prozent seit dem 01.01.2026, zuvor 10 Prozent. Er gilt für Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr.

Was passiert, wenn Nacht- und Sonntagszuschlag zusammentreffen?

Grundsätzlich wird beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge nur der höchste gezahlt. Ausgenommen sind Mehrarbeits- und Nachtzuschlag — die kommen hinzu. Eine Sonntagsnachtstunde ergibt daher 10 Prozent Sonntag plus 15 Prozent Nacht.

Warum ist eine Fachkraft teurer als eine Sicherheitskraft?

Weil der Tarifvertrag dafür eine eigene Lohngruppe vorsieht. Der Unterschied beträgt in Schleswig-Holstein 12,3 Prozent — 15,10 € gegenüber 16,96 € je Stunde. Die Qualifikation bestimmt die Gruppe, nicht die Art des Objekts.

Gibt es im Tarifvertrag eine Mindesteinsatzzeit von vier Stunden?

Im allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag Schleswig-Holstein steht keine Mindestvergütung je Einsatz und keine Mindestarbeitszeit je Antritt. Er umfasst sechs Paragraphen und regelt in § 4 ausschließlich Mehrarbeit und Zuschläge. Regelungen zur Einsatzdauer finden sich gegebenenfalls im Manteltarifvertrag.

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