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Herbststürme:Baustelle, Bauzaun und Absperrungen richtig prüfen

Sie wissen, welche Teile einer Baustelle bei Sturm am meisten gefährdet sind und was Sie vor und nach einer Unwetterwarnung konkret tun sollten.

Praxis-Blog · 4 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Sturm im Norden ist keine Ausnahme

Wer an der Küste baut, kennt das: Von Oktober bis März ziehen regelmäßig Sturmtiefs über Schleswig-Holstein und Hamburg. Auch in Berlin und im Binnenland reichen kräftige Böen, um auf einer Baustelle Schaden anzurichten. Umgestürzte Bauzäune, losgerissene Planen und verwehte Absperrungen gehören nach einer Sturmnacht zu den häufigsten Befunden.

Das Problem ist selten der Sturm allein, sondern die Kombination aus Wind, nassem Boden und einer Baustelle, die in den Tagen davor nicht darauf vorbereitet wurde. Fallen Teile auf Gehwege, Straßen oder Nachbargrundstücke, haftet in der Regel derjenige, der die Baustelle unterhält. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch bei schlechtem Wetter.

Der Bauzaun: Segel oder Barriere

Ein mobiler Bauzaun steht auf Fußplatten und wird durch Schellen verbunden. Ohne Bespannung lässt er Wind gut durch. Sobald aber Sichtschutz- oder Werbeplanen daran hängen, wird aus dem Zaun eine große Angriffsfläche. Die Hersteller geben für bespannte Zäune deshalb zusätzliche Abstützungen und Ballast vor.

Prüfen Sie vor der Sturmsaison:

  • Sind alle Elemente mit Schellen verbunden, auch an Toren und Ecken?
  • Stehen die Fußplatten auf festem Grund oder sind sie im aufgeweichten Boden eingesunken?
  • Sind bespannte Felder nach Herstellerangabe abgestützt und beschwert?
  • Lassen sich Planen bei einer Warnung schnell lösen oder hochbinden?
  • Gibt es Felder, die durch Anfahrschäden bereits schief stehen?

Wer bei angekündigtem Sturm Planen vorübergehend abnimmt, reduziert die Windlast erheblich. Das kostet Zeit, ist aber günstiger als ein umgestürzter Zaun auf dem Gehweg. Mehr zum Zaun als Zutrittsgrenze steht im Ratgeber Bauzaun und Zutritt.

Gefährdete Bereiche auf einen Blick

Neben dem Zaun gibt es weitere Stellen, an denen Sturm regelmäßig Schäden verursacht. Die Übersicht hilft bei der Begehung.

BereichTypisches RisikoMaßnahme vor dem Sturm
Gerüst mit Netzen oder PlanenHohe Windlast, Lösen von VerankerungenGerüstbauer prüfen lassen, Bekleidung nach Vorgabe sichern
Loses MaterialPlatten, Folien, Dämmstoffe fliegen wegStapeln, beschweren, einhausen oder abfahren
Container und ToilettenKippen oder VerrutschenStandfest aufstellen, Türen schließen
Absperrungen im StraßenraumBaken fallen um, Leuchten fallen ausFußplatten prüfen, nach dem Sturm sofort kontrollieren
KraneSturmbedingte Gefahr bei BetriebHerstellervorgaben zu Windgrenzen und Außerbetriebsstellung beachten

Bei Gerüsten und Kranen entscheidet die Fachfirma. Ihre Aufgabe als Bauleiter ist es, rechtzeitig nachzufragen und die Antwort zu dokumentieren.

Wenn die Warnung kommt

Der Deutsche Wetterdienst gibt Unwetterwarnungen in der Regel mit einigen Stunden Vorlauf heraus. Nutzen Sie diese Zeit mit einem festen Ablauf, der schon vorher besprochen ist: Wer entscheidet, ob Planen abgenommen werden? Wer geht über die Baustelle? Wer informiert Nachunternehmer, die am nächsten Morgen anrücken? Ein kurzer Sturmplan auf einer Seite reicht, solange jeder weiß, dass es ihn gibt.

Während des Sturms selbst gilt: Niemand klettert auf Gerüste oder versucht, fliegende Teile festzuhalten. Personenschutz geht vor Sachschutz. Gefährdete Bereiche auf öffentlichen Wegen meldet man bei akuter Gefahr der Polizei oder Feuerwehr.

Nach dem Sturm: kontrollieren und dokumentieren

Sobald der Wind nachlässt, sollte die Baustelle begangen werden, bevor jemand dort arbeitet. Besonders wichtig ist das an Wochenenden und Feiertagen, wenn sonst niemand vor Ort ist. Umgestürzte Zaunfelder öffnen die Baustelle für Unbefugte, und eine verwehte Absperrung kann Verkehrsteilnehmer gefährden.

Für Baustellen im Straßenraum lassen sich Kontrollfahrten nach RSA 21 so vereinbaren, dass nach Sturmlagen zusätzliche Kontrollen erfolgen. Bei abgelegenen oder wertvollen Baustellen kann eine Baustellenbewachung oder ein Revierdienst Schäden früh melden. Staffsec dokumentiert Kontrollen digital mit Zeitstempel und Fotos, was im Gespräch mit Versicherung und Auftraggeber hilft. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Wer haftet, wenn ein Bauzaun bei Sturm umfällt?+

Grundsätzlich ist derjenige verantwortlich, der die Baustelle unterhält und für ihre Sicherheit sorgen muss. Ob im Einzelfall gehaftet wird, hängt davon ab, ob der Zaun ordnungsgemäß aufgestellt und gesichert war. Dokumentierte Kontrollen helfen bei der Klärung.

Sollte ich Bauzaunplanen vor einem Sturm abnehmen?+

Wenn der Zaun nicht nach Herstellerangabe für bespannte Felder abgestützt ist, ist das eine sinnvolle Maßnahme. Planen erhöhen die Windlast deutlich. Ein vorbereiteter Ablauf sorgt dafür, dass es bei einer Warnung schnell geht.

Wie schnell sollte eine Baustelle nach einem Sturm kontrolliert werden?+

So bald es gefahrlos möglich ist und vor Arbeitsbeginn. Baustellen im Straßenraum haben Vorrang, weil umgefallene Absperrungen sofort andere gefährden können.

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