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Alarmaufschaltungdamit ein Alarm nicht ins Leere läuft

Sie wissen danach, wie eine Aufschaltung funktioniert, was im Vertrag stehen muss und woran Sie eine belastbare Lösung erkennen.

Glossar · 2 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Vom Melder bis zur Leitstelle

Eine Einbruchmeldeanlage ohne Aufschaltung meldet nur vor Ort: Sirene, Blitzlicht, vielleicht eine Nachricht aufs Handy des Inhabers. Nachts um drei hört das oft niemand. Bei der Alarmaufschaltung sendet die Anlage ihre Meldungen über einen Übertragungsweg an eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle. Dort sieht ein Mitarbeiter den Alarm, ordnet ihn dem Objekt zu und arbeitet einen vorher festgelegten Ablauf ab.

Übertragen wird heute meist über IP und Mobilfunk, häufig mit zwei Wegen, damit der Ausfall einer Leitung selbst als Störung erkannt wird. Neben Einbruch kommen auch Sabotage, Überfall, Störung, Scharf- und Unscharfschaltung sowie technische Meldungen an, etwa ein Temperaturalarm im Kühllager. Für Anforderungen an Leitstellen gibt es eigene Normen und Anerkennungen, zum Beispiel die DIN EN 50518 und Regelwerke des VdS.

Was nach einem Alarm passiert

  • Die Leitstelle prüft die Meldung: Welches Objekt, welcher Melder, ist die Anlage gerade scharf?
  • Wo vorhanden, wird ein Videobild aufgeschaltet und der Alarm verifiziert.
  • Je nach Ergebnis folgt die vereinbarte Reaktion: Anruf beim Betreiber nach Alarmplan, Entsendung einer Interventionskraft zur Alarmverfolgung, bei erkennbarer Straftat die Polizei.
  • Alles wird mit Uhrzeit dokumentiert und dem Auftraggeber berichtet.

Was im Vertrag stehen sollte

Die Technik ist nur die halbe Lösung. Entscheidend ist, was die Leitstelle tun darf und muss. Geregelt werden sollten mindestens: welche Meldungsarten welche Reaktion auslösen, wer in welcher Reihenfolge angerufen wird, ob und mit welcher Eingriffszeit eine Kraft anfährt, wo die Objektschlüssel liegen und wer über Folgekosten wie einen Notverschluss entscheidet.

Ein häufiger Fehler ist ein Alarmplan mit veralteten Telefonnummern. Ein zweiter ist die fehlende Regel für Fehlalarme: Wer zahlt die Anfahrt, und ab wie vielen Fehlalarmen wird die Anlage technisch überprüft? Beides lässt sich vorab festlegen.

Aufschaltung und Interventionsdienst zusammendenken

Eine Aufschaltung ohne Fahrzeug, das nach dem Alarm wirklich vorfährt, endet beim Telefonanruf. Sinnvoll ist deshalb die Kombination aus Leitstelle und Interventionsdienst. Staffsec übernimmt die Intervention und dokumentiert jeden Einsatz digital mit Zeitstempel und Fotos, sodass der Weg vom Alarm bis zum gesicherten Objekt lückenlos nachvollziehbar ist.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Kann ich meine vorhandene Alarmanlage aufschalten lassen?+

Oft ja, sofern die Anlage einen geeigneten Übertragungsweg unterstützt oder nachgerüstet werden kann. Das klärt der Errichter der Anlage zusammen mit der Leitstelle. Manchmal ist bei älteren Anlagen ein neues Übertragungsgerät nötig.

Fährt bei jedem Alarm jemand raus?+

Nur wenn es so vereinbart ist. Viele Auftraggeber legen fest, dass bei unbestätigten Einzelmeldungen erst angerufen und bei mehreren Meldern oder bestätigtem Videobild sofort angefahren wird. Die Regeln stehen im Alarmplan.

Was ist der Unterschied zwischen Aufschaltung und Videoüberwachung?+

Die Aufschaltung leitet Alarme an die Leitstelle weiter. Videoüberwachung kann ein Teil davon sein, wenn Kamerabilder bei einem Alarm zur Prüfung aufgeschaltet werden. Für Videobilder gelten zusätzliche Datenschutzregeln.

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