Wer oder was ist VdS?
VdS steht für die VdS Schadenverhütung GmbH mit Sitz in Köln, eine Tochter des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sie prüft und zertifiziert Produkte, Anlagen, Fachfirmen und Fachkräfte rund um Brandschutz und Einbruchschutz und gibt dazu eigene Richtlinien heraus. Diese Richtlinien sind keine Gesetze. Sie haben trotzdem großes Gewicht, weil Versicherer sie in ihren Bedingungen voraussetzen.
Für Betreiber von Gewerbeobjekten in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Berlin begegnet VdS meist an drei Stellen: im Versicherungsvertrag, im Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung und beim Angebot des Errichters einer Alarmanlage.
Die drei Ebenen der Anerkennung
Wer „VdS-anerkannt“ liest, sollte nachfragen, worauf sich das genau bezieht. Es gibt mehrere Ebenen, die unabhängig voneinander geprüft werden.
| Ebene | Was geprüft wird | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Produkt | einzelne Geräte wie Melder, Zentralen, Schlösser oder Übertragungsgeräte | das Bauteil erfüllt die Anforderungen seiner Klasse |
| Errichter | die Fachfirma, die plant, montiert und wartet | nur ein anerkannter Errichter darf eine Anlage als VdS-gerecht übergeben |
| Anlage | das fertige System im Objekt mit Attest | Nachweis gegenüber dem Versicherer |
| Leitstelle | Notruf- und Serviceleitstellen, die Alarme annehmen | Aufschaltung mit geregelten Abläufen und Redundanz |
Ein VdS-geprüfter Melder macht also noch keine VdS-Anlage. Erst wenn ein anerkannter Errichter die Anlage nach den Richtlinien plant, errichtet und regelmäßig instand hält, entsteht der Nachweis, den der Versicherer sehen will.
VdS-Klassen bei Einbruchmeldeanlagen
Bei Einbruchmeldeanlagen unterscheidet VdS Klassen, die sich nach dem Risiko richten. Grob gilt: Je höher die Klasse, desto widerstandsfähiger die Technik gegen Sabotage, desto engmaschiger die Überwachung der Übertragungswege und desto höher der Aufwand. Welche Klasse nötig ist, legt in der Regel der Versicherer anhand von Branche, Warenwert und Lage fest.
Für Brandmeldeanlagen gibt es eigene VdS-Richtlinien, die neben der DIN VDE 0833 und den Normen der Reihe DIN 14675 stehen. Wer eine Brandmeldeanlage plant, sollte früh klären, ob neben den baurechtlichen Anforderungen auch eine VdS-Anerkennung verlangt wird.
- Versicherungsvertrag lesen: Steht dort eine bestimmte Klasse oder nur „VdS-anerkannt“?
- Errichter-Nachweis anfordern: Die Anerkennung ist befristet und auf bestimmte Anlagenarten bezogen.
- Attest aufbewahren: Es ist der Beleg im Schadenfall.
- Wartung einhalten: Eine nicht gewartete Anlage verliert ihren Wert für den Versicherungsschutz.
Technik und Personal greifen ineinander
Eine gute Anlage meldet. Handeln muss jemand anderes. Deshalb ist die Frage nach VdS immer auch eine Frage nach der Reaktion: Wer nimmt den Alarm an, wer fährt hin, wer hat den Schlüssel? Versicherer achten zunehmend darauf, dass zwischen Alarmaufschaltung und Eintreffen vor Ort ein geregelter Ablauf steht.
Hier setzt der Interventionsdienst an. Staffsec übernimmt im Revier- und Interventionsdienst die Alarmverfolgung vor Ort und stimmt Schlüsselübergabe und Alarmplan mit dem Auftraggeber und seinem Errichter ab.

