Was einen Diensthund ausmacht
Ein Diensthund ist ein ausgebildeter Hund, der zusammen mit einem eigens qualifizierten Hundeführer Wach- und Streifendienst leistet. Beide bilden ein festes Team: Der Hund arbeitet nur mit seinem Führer, und der Führer kennt die Reaktionen seines Hundes genau. Ein Hund, der mal mit dem einen, mal mit dem anderen geht, ist kein Diensthund.
Die Stärke des Hundes liegt in Nase, Gehör und Wirkung. Er nimmt Personen in Gebäuden oder hinter Containern wahr, lange bevor ein Mensch sie sieht. Und allein seine Anwesenheit hält viele davon ab, ein Gelände überhaupt zu betreten.
Typische Einsatzorte
| Einsatzort | Warum der Hund dort hilft |
|---|---|
| Große Baustellen | weitläufige, unübersichtliche Flächen mit Material, Containern und Maschinen |
| Lager- und Containerplätze | viele Verstecke, schlechte Beleuchtung, wiederholte Einbruchversuche |
| Industrie- und Gewerbegelände | lange Zaunlinien, Nachtstreifen ohne Publikumsverkehr |
| Leerstehende Gebäude | Suche nach Personen in verwinkelten Räumen, Schutz vor Vandalismus |
| Solar- und Windparks | abgelegene Flächen, auf denen ein Streifengang allein wenig sieht |
Ein Beispiel ist ein großes Baufeld am Stadtrand von Kiel mit verteilten Containern: Ein Hundeführer mit Hund deckt nachts eine Fläche ab, für die man sonst mehr Streifengänge bräuchte. Mehr zur Planung solcher Flächen im Ratgeber zur Sicherung von Baumaschinen.
Anforderungen an Hund und Führer
- Hundeführer: Qualifikation nach § 34a GewO wie jede Wachperson, dazu eine Ausbildung als Diensthundeführer und regelmäßiges gemeinsames Training.
- Hund: wesensfest, gesund, geprüft auf Gehorsam und Eignung für den Schutzdienst, im Dienst jederzeit unter Kontrolle.
- Arbeitsschutz: Die DGUV Vorschrift 23 enthält eigene Bestimmungen für den Einsatz von Hunden, etwa zur Eignung und Führung.
- Tierschutz: Ruhezeiten, Unterbringung, Witterungsschutz und Versorgung müssen auch im Nachtdienst gewährleistet sein.
- Versicherung: Haftpflichtschutz, der den Hundeeinsatz ausdrücklich abdeckt.
- Landesrecht: Hundegesetze der Länder, etwa in Hamburg und Berlin, können zusätzliche Pflichten bringen.
Grenzen und Fragen vor der Beauftragung
Wo Publikum unterwegs ist, etwa in einer Einkaufspassage oder auf einem Festgelände, ist der Einsatz sorgfältig abzuwägen. Menschen mit Angst vor Hunden, Kinder und enge Wege erhöhen das Risiko. Der Hund ist ein Hilfsmittel zur Abschreckung und Eigensicherung, kein Werkzeug, um Personen festzusetzen. Für ihn gelten dieselben Grenzen von Notwehr und Verhältnismäßigkeit wie für jedes andere Mittel.
Klären Sie vorab: Wo darf der Hund frei laufen, wo nur an der Leine? Wie wird das Gelände vor Rundgängen geräumt, etwa von eigenen Mitarbeitern? Wo ruht der Hund zwischen den Runden? Ausführlich behandelt das der Ratgeber Diensthund im Einsatz. Staffsec plant den Einsatz im Rahmen von Baustellenbewachung und Revierdienst nach Lage und Objekt.

