Warum der Winter für leere Gebäude teuer werden kann
Ein leerstehendes Gebäude verursacht im Sommer selten Ärger. Im Winter sieht das anders aus. Drei Risiken treffen gleichzeitig zusammen: Frost in wasserführenden Leitungen, längere Dunkelheit für unbemerkte Einbrüche und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, die im Schadenfall genau geprüft werden.
Ein geplatztes Rohr in einem genutzten Haus fällt nach Stunden auf. In einem leeren Bürogebäude oder einer Wohnung zwischen zwei Mietern läuft das Wasser womöglich tagelang. Dann sind nicht nur Böden und Wände betroffen, sondern auch Decken, darunterliegende Räume und die Elektrik. Ähnlich bei Einbrüchen: Wer Kupferleitungen ausbaut oder ein Lager einrichtet, hat in einem unbeobachteten Gebäude viel Zeit.
Frostschutz: heizen oder entleeren
Die einfachste Faustregel lautet: Entweder das Gebäude wird so beheizt, dass keine Leitung einfriert, oder alle wasserführenden Anlagen werden abgesperrt und vollständig entleert. Halbe Lösungen sind riskant. Eine Heizung auf Frostschutzstufe hilft wenig, wenn sie ausfällt und niemand es bemerkt.
Vor Wintereinbruch sollten Sie mit Hausmeister oder Haustechnik diese Punkte durchgehen:
- Heizung warten lassen und Brennstoffvorrat oder Versorgung prüfen
- Leitungen in unbeheizten Bereichen wie Keller, Garage oder Dachboden absperren und entleeren
- Außenwasserhähne und Gartenleitungen abstellen
- Sprinkler- und Löschwasseranlagen nur mit Fachfirma behandeln, nie eigenmächtig außer Betrieb nehmen
- Festlegen, wer bei einem Heizungsausfall informiert wird und wer einen Schlüssel hat
Wichtig ist der Nachweis. Halten Sie schriftlich fest, wann was gemacht wurde, am besten mit Fotos. Im Schadenfall ist das die Grundlage für jede Diskussion mit der Versicherung.
Was die Versicherung erwartet
Viele Gebäudeversicherungen enthalten Regeln für Leerstand und die kalte Jahreszeit. Typisch sind Vorgaben, das Gebäude ausreichend zu beheizen und regelmäßig zu kontrollieren oder die Wasseranlagen zu entleeren. Zudem kann ein längerer Leerstand als Gefahrerhöhung gelten, die dem Versicherer anzuzeigen ist. Werden solche Obliegenheiten verletzt, kann die Leistung im Schadenfall gekürzt werden.
Lesen Sie deshalb vor dem Winter Ihre Vertragsbedingungen und sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Versicherer oder Makler. Klären Sie, wie häufig Kontrollen erwartet werden und in welcher Form Sie diese belegen sollen. Ein Kontrollrhythmus, der nur im Kopf existiert, hilft Ihnen später wenig.
Einbruch und Vandalismus in der dunklen Jahreszeit
Leere Gebäude ziehen Neugierige, Metalldiebe, Sprayer und manchmal Menschen auf der Suche nach einem warmen Schlafplatz an. Im Winter, wenn es früh dunkel wird, steigt die Gelegenheit. Ein verwahrlost wirkendes Objekt, Laub vor dem Eingang, überquellende Briefkästen oder zugeklebte Scheiben senden das Signal: Hier kümmert sich niemand.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Maßnahmen sich ergänzen:
| Maßnahme | Wirkung | Hinweis |
|---|---|---|
| Mechanische Sicherung von Türen und Fenstern | Erschwert das Eindringen | Auch Keller, Lichtschächte und Nebeneingänge |
| Beleuchtung mit Bewegungsmeldern | Täter fühlen sich beobachtet | Leuchtmittel im Winter regelmäßig prüfen |
| Gepflegtes Erscheinungsbild | Objekt wirkt betreut | Post leeren, Laub und Schnee räumen |
| Regelmäßige Kontrollen vor Ort | Schäden fallen früh auf | Mit Protokoll, Zeitstempel und Fotos |
| Alarmanlage mit Aufschaltung | Schnelle Reaktion bei Einbruch | Nur sinnvoll mit festgelegtem Interventionsweg |
Ausführlicher geht der Ratgeber Leerstand sichern auf die Planung ein.
Kontrollen, die mehr leisten als ein Blick von außen
Eine Kontrolle im Winter sollte mehr umfassen als einen Rundgang ums Haus. Sinnvoll ist ein fester Prüfpunkt-Plan: Raumtemperatur in kritischen Bereichen, Feuchtigkeit an Decken und Wänden, Zustand der Heizung, Türen und Fenster, Spuren von Aufbruch oder Aufenthalt. Bei großen Objekten in Neumünster, Kiel oder Berlin lässt sich das gut mit einer Route im Revierdienst verbinden.
Entscheidend ist, was nach einem Befund passiert. Legen Sie vorher fest, wer bei einem Wasserschaden, einer offenen Tür oder einer Heizungsstörung informiert wird und wer handelt. Eine Kontrolle ohne Meldeweg erkennt Schäden, verhindert sie aber nicht.
Jetzt vorbereiten statt im Januar reagieren
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