Wann eine Brandwache vorgeschrieben ist
Wer schweißt, trennt, schleift oder mit offener Flamme arbeitet, braucht in brandgefährdeten Bereichen einen Erlaubnisschein. Darin steht, wie der Arbeitsbereich gesichert wird, welche Löschmittel bereitstehen und wie lange nach Ende der Arbeit eine Person den Bereich überwacht. Glutnester in Fugen, Dämmung oder Holzbalken können sich noch Stunden später entzünden.
Eine Brandwache übernimmt genau diese Aufgabe: sie beobachtet den Arbeitsbereich während und nach den Arbeiten, hält Feuerlöscher bereit, kontrolliert angrenzende Räume und alarmiert im Ernstfall sofort die Feuerwehr. In Zweibrücken ergeben sich dafür drei typische Einsatzfelder.
Heißarbeiten in Werkshallen
Kranbau, Landmaschinenbau, Baumaschinen und Industrieventilatoren bedeuten viel Stahl. Bei Umbauten, Reparaturen an Hallendächern oder neuer Fördertechnik fallen regelmäßig Schweiß- und Trennarbeiten an. Gearbeitet wird oft in Werksferien oder am Wochenende, wenn die Produktion steht und die eigenen Brandschutzhelfer nicht im Haus sind.
Unsere Kräfte werden vor dem ersten Einsatz in Hallenpläne, Brandmeldetechnik, Löschmittelstandorte und Sammelplätze eingewiesen. Während der Arbeiten achten sie auf Funkenflug in Kabelkanäle und Lager, danach bleiben sie für die im Erlaubnisschein festgelegte Zeit.
- Schweiß- und Trennarbeiten bei Umbauten im Maschinenbau
- Dacharbeiten an Hallen mit Bitumen oder Brenner
- Rohrleitungs- und Heizungsbau in Gewerbebauten
- Auf- und Abbau mit Bühnen- und Lichttechnik
- Arbeiten an Gebäuden mit hohem Holzanteil
Kirchen und historische Bauten
Die Innenstadt wurde im März 1945 weitgehend zerstört. Viele bekannte Gebäude sind daher Wiederaufbauten: die Alexanderskirche am Marktplatz, 1955 neu geweiht und mit einem Turm von 1957, die Karlskirche, die 1970 wieder in Gebrauch genommen wurde, und das Herzogschloss, das seit 1965 das Oberlandesgericht beherbergt. In der Herzogvorstadt stehen barocke Häuser aus den Jahren 1762 bis 1772.
Bei Sanierungen solcher Gebäude treffen moderne Arbeiten auf alte Dachstühle, Hohlräume und Holzdecken. Hier lohnt eine Brandwache, die nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch Dachboden, Gewölbe und Nebenräume im Blick behält, in die Funken oder Wärme gelangen können.
Säle, Hallen und Veranstaltungen
In der Festhalle an der Saarlandstraße, in Turnhallen und Vereinsheimen finden Konzerte, Bälle und Feiern statt. Werden dort Kulissen gebaut, Pyrotechnik eingesetzt oder Leitungen verlegt, kann der Betreiber eine Brandsicherheitswache verlangen. Auch bei Märkten mit Gasgrills und Heizstrahlern ist ein geübter Blick auf Brandlasten hilfreich.
Wo der Betreiber oder die Genehmigung eine Brandwache verlangt, übernehmen wir diese Aufgabe nach Absprache mit Ihnen und, wo nötig, mit der Feuerwehr.
Was die Brandwache vor Ort konkret tut
Vor Beginn prüft die Brandwache mit dem Ausführenden, ob brennbare Stoffe entfernt oder abgedeckt sind, ob Öffnungen in Wänden und Böden verschlossen wurden und wo der nächste Feuerlöscher und der nächste Druckknopfmelder sind. Während der Arbeit beobachtet sie Funkenflug, Rauch und Wärme, auch auf der Rückseite von Wänden und in darunterliegenden Geschossen.
Nach Arbeitsende folgen Kontrollgänge in festgelegten Abständen. Riecht es verbrannt, ist eine Stelle warm oder raucht es aus einer Fuge, alarmiert sie die Feuerwehr und unternimmt bis zu deren Eintreffen, was gefahrlos möglich ist. Alles steht mit Uhrzeit im Protokoll, das Sie zum Erlaubnisschein nehmen können.
So arbeiten wir in Zweibrücken
Unser Hauptsitz ist in Neumünster, Niederlassungen haben wir in Berlin und Bremen. Ein Büro in Rheinland-Pfalz gibt es nicht. Vor jeder Zusage prüfen wir daher Termine, Dauer und Anreise und sagen Ihnen offen, ob wir die Brandwache verlässlich stellen. Kurzfristige Einsätze sind möglich, aber nicht garantiert.
Die Kräfte werden vor Ort eingewiesen, arbeiten nach Ihrem Erlaubnisschein und protokollieren Beginn, Ende und Kontrollgänge. Sie haben mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO. Unser Betrieb ist nach ISO 9001 und DIN 77200 zertifiziert. Mehr zu Rheinland-Pfalz unter Brandwache in Rheinland-Pfalz, zur Stadt unter Sicherheitsdienst in Zweibrücken.
Was eine Brandwache kostet
Brandwachen rechnen wir nach Stunden ab, als Richtwert mit 23 bis 50 € netto je Stunde. Weil Heißarbeiten oft auf Abende, Nächte und Wochenenden gelegt werden, spielen Zuschläge eine größere Rolle als bei anderen Diensten. Die Nachkontrolle nach Arbeitsende rechnen wir mit, damit Sie keine Lücke im Erlaubnisschein haben.
Für wiederkehrende Einsätze, etwa über mehrere Wochenenden eines Umbaus, planen wir ein festes Team. Das spart Einweisungen und senkt den Aufwand je Stunde.


