Worum es geht
Parkraumbewirtschaftung im privaten Bereich ist die Ordnung von Parkflächen, die einem Unternehmen, einer Wohnanlage, einem Krankenhaus oder einem Einzelhändler gehören. Kundenparkplätze am Supermarkt, Mitarbeiterparkplätze im Gewerbegebiet, Tiefgaragen von Wohnanlagen in Hamburg oder Stellflächen an einer Klinik in Berlin haben ein gemeinsames Problem: Wer dort nicht hingehört, blockiert die Plätze für die, für die sie gedacht sind.
Abzugrenzen ist die Bewirtschaftung öffentlicher Straßen durch die Kommunen mit Parkscheinautomaten und Bußgeldern. Auf privatem Grund gibt es kein Bußgeld. Hier gelten Zivilrecht und das Hausrecht des Eigentümers oder Besitzers.
Die rechtliche Grundlage
Wer ohne Erlaubnis auf fremdem Grund parkt, stört den Besitz. Das Gesetz nennt das verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Der Besitzer darf sich dagegen wehren, auch indem er das Fahrzeug abschleppen lässt (§ 859 BGB); die Kosten kann er in angemessener Höhe vom Verursacher verlangen. Daneben kann der Betreiber über gut sichtbare Schilder Nutzungsbedingungen festlegen, etwa Höchstparkdauer, Parkscheibe oder Berechtigung, und für Verstöße eine Vertragsstrafe vorsehen. Der Vertrag kommt mit dem Abstellen des Fahrzeugs zustande.
Die Rechtsprechung hat dazu einiges geklärt, etwa zur Frage, wann der Halter nennen muss, wer gefahren ist. Weil Einzelheiten vom Fall abhängen, sollten Beschilderung, Vertragsbedingungen und der Umgang mit Haltern vorab rechtlich geprüft werden.
Was zu einer sauberen Bewirtschaftung gehört
- Beschilderung an jeder Einfahrt, gut lesbar, mit den Bedingungen und dem Hinweis auf Folgen von Verstößen
- klare Regeln für Berechtigungen: Parkausweise, Kennzeichenlisten, Besucherregelung
- Kontrollen zu wechselnden Zeiten, nicht nur zur gleichen Stunde
- Dokumentation jedes Verstoßes mit Foto von Fahrzeug, Kennzeichen, Standort und Schild, mit Datum und Uhrzeit
- abgestufte Reaktion: Hinweis am Fahrzeug, Vertragsstrafe, im Wiederholungsfall oder bei echter Behinderung Abschleppen
- Freihalten von Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen und Ladezonen mit Vorrang
Die Dokumentation entscheidet. Fehlt das Foto vom Schild, ist der Zeitpunkt unklar oder lässt sich die Dauer des Parkens nicht belegen, scheitern Ansprüche schnell. Wer sauber arbeitet, hat dagegen gute Karten, wenn ein Fall vor Gericht landet.
Augenmaß im Alltag
Parkraumbewirtschaftung ist auch Kundenkontakt. Der Lieferwagen des eigenen Handwerkers, der Krankenwagen vor der Notaufnahme oder ein Besucher, der fünf Minuten über der Zeit ist, verlangen andere Reaktionen als der Dauerparker, der jeden Morgen den Kundenparkplatz zum Pendeln nutzt. Legen Sie fest, wann Kulanz gilt und wer im Zweifel entscheidet. Staffsec übernimmt Parkraumbewirtschaftung und Parkplatzkontrolle auch im Rahmen von Objektschutz und Veranstaltungen.

