Arbeit zu Zeiten, in denen andere frei haben
Zeitzuschläge sind Aufschläge auf den Grundlohn für Arbeit zu belastenden Zeiten. In der Sicherheitsbranche betrifft das einen großen Teil aller Stunden: Objekte werden nachts bewacht, Baustellen am Wochenende kontrolliert, Weihnachtsmärkte und Silvesterfeiern finden genau dann statt, wenn der Rest des Landes frei hat.
Häufig spricht man kurz von SFN-Zuschlägen, also Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der Zuschlag steht der Einsatzkraft zu und fließt deshalb in die Kalkulation des Sicherheitsdienstes ein.
Woher die Zuschläge kommen
Das Arbeitszeitgesetz schreibt für Nachtarbeitnehmer einen angemessenen Ausgleich vor, entweder durch bezahlte freie Tage oder durch einen Zuschlag (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Die konkrete Höhe legt das Gesetz nicht fest. Das übernehmen im Sicherheitsgewerbe die Tarifverträge, die zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft je Bundesland abgeschlossen werden.
Diese Landestarifverträge unterscheiden sich spürbar. Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin haben jeweils eigene Regelungen. Teilweise gelten für einzelne Tätigkeiten, etwa den Veranstaltungsdienst, andere Sätze oder Zeitfenster als für den klassischen Objektschutz. Werden Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt, gelten sie auch für Unternehmen ohne Verbandsmitgliedschaft.
| Zuschlagsart | Typischer Anlass | Worauf achten |
|---|---|---|
| Nachtzuschlag | Objektschutz, Nachtwache, Revierfahrten | Welches Zeitfenster gilt als Nacht laut Tarif? |
| Sonntagszuschlag | Wochenenddienste, Baustellen, Märkte | Gilt er für den ganzen Kalendertag? |
| Feiertagszuschlag | Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester | Gesetzliche Feiertage unterscheiden sich je Bundesland. |
| Sondertage | Heiligabend, Silvester ab Nachmittag | Manche Tarife regeln sie gesondert. |
Was das für Ihre Angebote bedeutet
Zwei Angebote mit gleichem Grundpreis je Stunde können bei einem Nacht- und Feiertagsdienst zu sehr unterschiedlichen Rechnungen führen. Entscheidend ist, wie die Zuschläge ausgewiesen werden. Prüfen Sie deshalb beim Vergleich von Angeboten:
- Sind Zuschläge im Stundenpreis enthalten oder werden sie gesondert berechnet?
- Auf welchen Tarifvertrag und welches Bundesland bezieht sich die Kalkulation?
- Wie werden Feiertage behandelt, die nur in einem Bundesland gelten, etwa bei Einsätzen in Hamburg und Schleswig-Holstein?
- Gibt es eine Regel für Tarifsteigerungen während der Vertragslaufzeit?
Ein auffällig niedriger Preis für einen reinen Nachtdienst ist ein Warnzeichen. Wenn Zuschläge nicht gezahlt werden, verstößt der Anbieter gegen Tarif- oder Arbeitsrecht, und im Ernstfall haftet unter Umständen auch der Auftraggeber für Mindestlohnansprüche. Mehr zur Kostenstruktur finden Sie im Ratgeber zu den Kosten eines Sicherheitsdienstes.

