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Tarifbindung im Sicherheitsgewerbe:was Auftraggeber wissen sollten

Sie wissen danach, wie Tarifverträge in der Branche funktionieren, welche Folgen sie für Angebote und Laufzeitverträge haben und wo Sie als Auftraggeber selbst betroffen sind.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Lohn ist der größte Kostenblock

Bewachung ist personalintensiv. Der weitaus größte Teil eines Angebots für Objektschutz, Pfortendienst oder Veranstaltungsschutz entfällt auf die Löhne der Einsatzkräfte und die damit verbundenen Nebenkosten. Wer verstehen will, warum sich Preise im Sicherheitsgewerbe bewegen und warum ein auffallend günstiges Angebot misstrauisch machen sollte, kommt um das Thema Tarifvertrag nicht herum.

Dieser Ratgeber erklärt die Zusammenhänge bewusst ohne Beträge. Die konkreten Entgelte ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je Bundesland und Tätigkeit. Entscheidend für Auftraggeber ist das Prinzip.

Wer verhandelt die Tarifverträge?

Auf Arbeitgeberseite verhandelt der BDSW, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, mit seinen Landesgruppen. Auf Arbeitnehmerseite ist vor allem die Gewerkschaft ver.di Tarifpartner. Im Sicherheitsgewerbe gibt es traditionell eine Aufteilung: Manteltarifverträge regeln Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub und Zuschlagsarten, Entgelttarifverträge legen die Löhne fest, häufig gestaffelt nach Tätigkeit und Qualifikation.

Viele Entgelttarifverträge gelten regional, also für ein Bundesland oder eine Gruppe von Ländern. Für ein Unternehmen, das wie Staffsec in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin tätig ist, kann deshalb je nach Einsatzort ein anderes Tarifwerk maßgeblich sein. Daneben gibt es Sonderregelungen für bestimmte Bereiche, etwa die Luftsicherheit.

Lohngruppen: warum Tätigkeit und Qualifikation zählen

Die Entgelttarifverträge unterscheiden Lohngruppen. Eine Kraft im einfachen Objektschutz wird anders eingruppiert als eine Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung, eine Kraft mit Sachkundeprüfung anders als eine mit Unterrichtung, eine Einsatzleitung anders als eine Empfangskraft. Für Auftraggeber bedeutet das: Die Leistungsbeschreibung bestimmt die Lohngruppe und damit einen großen Teil des Preises.

Ein Beispiel aus der Ausschreibungspraxis: Ein Empfangsdienst soll laut Leistungsverzeichnis „auch Kontrollgänge im Außenbereich und Intervention bei Alarm“ übernehmen. Damit kann sich die Eingruppierung ändern, weil die Tätigkeit über einen reinen Empfang hinausgeht. Wer solche Zusatzaufgaben beiläufig in den Text schreibt, wundert sich später über unterschiedliche Angebote. Ein sauberes Leistungsverzeichnis vermeidet das.

Allgemeinverbindlichkeit: wenn der Tarif für alle gilt

Ein Tarifvertrag bindet zunächst nur die Mitglieder der vertragschließenden Verbände. Das Bundesarbeitsministerium oder die Landesbehörde kann ihn aber nach § 5 Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklären. Dann gilt er für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche in seinem Geltungsbereich – auch für Unternehmen, die keinem Verband angehören.

Im Sicherheitsgewerbe sind Entgelttarifverträge in mehreren Ländern für allgemeinverbindlich erklärt worden. Ob das aktuell für Ihr Bundesland und den laufenden Zeitraum gilt, lässt sich im Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Bundesarbeitsministeriums nachlesen. Wo kein allgemeinverbindlicher Branchentarif greift, gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn.

Auftraggeberhaftung: Sie können für Löhne einstehen müssen

Dieser Punkt wird oft übersehen. Nach § 13 Mindestlohngesetz in Verbindung mit § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für dessen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns wie ein Bürge. Das gilt auch für Nachunternehmer in der Kette. Entsprechendes gilt nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Mindestentgelte aus erstreckten Branchentarifverträgen.

Praktisch heißt das: Zahlt ein beauftragter Wachdienst oder dessen Subunternehmer seinen Kräften nicht den geschuldeten Mindestlohn, können diese sich unter Umständen an Sie als Auftraggeber wenden. Ob diese Haftung im Einzelfall greift, hängt unter anderem davon ab, ob Sie als Unternehmer eine eigene Leistungspflicht weitergeben; die Rechtsprechung legt das eng aus. Lassen Sie sich im Zweifel beraten und sichern Sie sich vertraglich ab.

  • Erklärung des Dienstleisters zur Einhaltung von Mindestlohn und Tarif.
  • Zustimmungsvorbehalt für den Einsatz von Subunternehmern.
  • Recht auf Nachweis, etwa durch Bestätigungen eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
  • Freistellungsvereinbarung für den Fall einer Inanspruchnahme.

Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen

Öffentliche Auftraggeber verlangen bei Ausschreibungen häufig zusätzlich eine Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung. Die Grundlage sind die Vergabegesetze der Länder, die sich in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin im Detail unterscheiden. Bieter müssen darin zusichern, bestimmte Entgelte zu zahlen, und dies oft auch für Nachunternehmer sicherstellen. Verstöße können zu Vertragsstrafen oder zur Kündigung führen.

Für Vergabestellen lohnt es sich, bei der Wertung genau hinzusehen: Ein Angebot, dessen Stundenpreis rechnerisch kaum über den Lohnkosten liegt, ist ein Hinweis auf eine mögliche Unterkalkulation. Vergaberechtlich ist bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten eine Aufklärung vorgesehen.

Auch private Auftraggeber können sich an diesem Vorgehen orientieren. Bitten Sie Bieter, die zugrunde gelegte Lohngruppe und den angewandten Tarif zu benennen. Ein seriöser Anbieter kann das ohne Umschweife beantworten und erklären, wie Vertretung, Schulung und Einsatzleitung in seinem Preis berücksichtigt sind. Weicht ein Angebot deutlich von den übrigen ab, ist eine kurze Rückfrage oft aufschlussreicher als jede Tabelle.

Tariferhöhungen in laufenden Verträgen

Bewachungsverträge laufen oft über mehrere Jahre, Tarifverträge dagegen werden regelmäßig neu verhandelt. Eine faire Vertragsgestaltung berücksichtigt das von Anfang an. Üblich ist eine Preisanpassungsklausel, die an die tarifliche Lohnentwicklung gekoppelt ist. Damit muss der Dienstleister keine Risikoaufschläge einrechnen, und Sie haben eine nachvollziehbare Grundlage für Anpassungen.

Achten Sie darauf, dass die Klausel klar beschreibt, welcher Tarif gilt, ab wann die Anpassung wirkt und wie sie nachgewiesen wird. Ohne solche Regelung kommt es bei jeder Tarifrunde zu Nachverhandlungen – oder im schlechteren Fall zu einem Dienstleister, der die Mehrkosten durch weniger Personal auffängt. Mehr zur Vertragsgestaltung im Ratgeber Sicherheitsdienst-Vertrag: Inhalte.

Zuschläge und ihre Wirkung auf den Preis

Die Tarifverträge sehen Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage sowie teilweise für Mehrarbeit vor. Bei einer Bewachung, die überwiegend nachts und am Wochenende stattfindet, wirken sich diese spürbar auf den Gesamtpreis aus. Besonders zu beachten sind hohe Feiertage wie Weihnachten, Ostern oder der Jahreswechsel. Wer für den Jahreswechsel eine Baustellenbewachung plant, sollte diese Tage im Angebot ausdrücklich ausweisen lassen. Hintergründe zu den Zeiten bietet der Ratgeber Arbeitszeit im Wachdienst, zu den Kostenfaktoren der Ratgeber Sicherheitsdienst-Kosten.

Staffsec kalkuliert Angebote auf Grundlage der jeweils geltenden tariflichen Regelungen und legt Zuschläge transparent offen. Für eine Einschätzung zu Ihrem Objekt können Sie gern ein Angebot anfragen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Gibt es einen bundesweiten Tarifvertrag für Sicherheitsdienste?+

Rahmenregelungen werden teilweise bundesweit verhandelt, die Entgelte aber überwiegend regional. Je nach Bundesland und Tätigkeit können deshalb unterschiedliche Lohngruppen gelten.

Muss jeder Sicherheitsdienst nach Tarif zahlen?+

Wenn ein Entgelttarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist, gilt er für alle Unternehmen in seinem Geltungsbereich. Ist das nicht der Fall, sind nur tarifgebundene Unternehmen verpflichtet; für alle anderen gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn.

Kann ich als Auftraggeber für Löhne meines Wachdienstes haften?+

Unter Umständen ja. Das Mindestlohngesetz sieht eine Haftung des beauftragenden Unternehmers wie ein Bürge vor, die sich auch auf Nachunternehmer erstreckt. Vertragliche Zusicherungen, Nachweise und eine Freistellung reduzieren dieses Risiko.

Warum steigen Bewachungspreise während der Vertragslaufzeit?+

Meist wegen neuer Tarifabschlüsse. Da Löhne den größten Teil der Kosten ausmachen, wirken sich Tariferhöhungen direkt aus. Eine an den Tarif gekoppelte Preisanpassungsklausel macht das planbar und nachvollziehbar.

Woran erkenne ich ein unterkalkuliertes Angebot?+

Wenn der Preis rechnerisch kaum Spielraum über den Lohnkosten mit Zuschlägen und Nebenkosten lässt, fehlt Geld für Ausbildung, Vertretung, Führung und Versicherung. Fragen Sie nach der Kalkulationsgrundlage und dem zugrunde gelegten Tarif.

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