Vom Verbandsvertrag zur Branchenregel
Ein Tarifvertrag bindet zunächst nur die, die ihn geschlossen haben: die Mitglieder des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaft. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Tarifvertragsgesetz erstreckt der Staat seine Geltung auf alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche im jeweiligen Gebiet — auch auf Betriebe, die keinem Verband angehören.
Beantragt wird sie von den Tarifparteien gemeinsam. Das zuständige Arbeitsministerium des Bundes oder des Landes entscheidet im Einvernehmen mit einem Tarifausschuss, ob die Erklärung im öffentlichen Interesse geboten ist. Mit der Bekanntmachung wird sie wirksam und gilt, bis der Tarifvertrag endet oder durch einen neuen ersetzt wird, der wiederum erklärt werden muss.
Bedeutung im Sicherheitsgewerbe
Die Löhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe werden überwiegend in Landestarifverträgen geregelt. Sie unterscheiden nach Tätigkeit, etwa Objektschutz, Empfangsdienst, Revierdienst oder Tätigkeiten mit Sachkundeprüfung. In Schleswig-Holstein ist der Lohntarifvertrag für das Gewerbe allgemeinverbindlich. Er setzt damit für jeden Betrieb im Land eine verbindliche Lohnuntergrenze, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen kann.
Für Einsätze in Hamburg oder Berlin gilt jeweils die dortige tarifliche Lage. Wer überregional arbeitet, muss also wissen, wo eine Leistung erbracht wird — maßgeblich ist grundsätzlich der Einsatzort.
Was Auftraggeber daraus ableiten
- Plausibilität prüfen: Ein Angebot muss den verbindlichen Tariflohn plus Zuschläge, Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Ausbildung und Verwaltung decken. Liegt es deutlich darunter, stimmt etwas nicht.
- Haftung kennen: Für den gesetzlichen Mindestlohn und bestimmte tarifliche Mindestentgelte kann der Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen selbst einstehen müssen, wenn sein Dienstleister sie nicht zahlt. Das gilt auch für Nachunternehmer.
- Vertrag vorbereiten: Bei mehrjährigen Laufzeiten steigen Tariflöhne. Eine Rahmenvereinbarung mit Anpassungsklausel vermeidet spätere Nachverhandlungen.
- Vergaben: In öffentlichen Ausschreibungen kommen Tariftreue- und Vergaberegeln des Landes hinzu.
Ein Angebot unterhalb der Tarifgrenze ist nicht günstig, sondern rechtswidrig kalkuliert. Für Auftraggeber ist die Allgemeinverbindlicherklärung deshalb ein einfacher erster Prüfstein beim Vergleich von Angeboten.
Einordnung für die Praxis
Staffsec kalkuliert auf Grundlage der jeweils geltenden Tarifverträge und weist Kostenfaktoren wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge im Angebot nachvollziehbar aus. Mehr zum Rahmen steht im Ratgeber Tarifvertrag im Sicherheitsgewerbe.

