Das eigentliche Problem: Äpfel und Birnen
Drei Anbieter, drei Angebote, drei sehr unterschiedliche Summen – diese Situation kennen viele Auftraggeber. Der naheliegende Schluss ist, dass einer der Anbieter zu teuer ist. In der Praxis liegt der Grund meist woanders: Die Angebote beschreiben nicht dieselbe Leistung. Der eine rechnet mit Sachkunde, der andere mit Unterrichtung. Der eine hat Feiertagszuschläge eingepreist, der andere nicht. Der eine plant eine feste Wache, der andere drei Kontrollfahrten.
Ein fairer Vergleich gelingt nur, wenn Sie vorher festlegen, was gleich sein muss, und danach prüfen, ob es wirklich gleich ist. Diese Seite zeigt, wie das geht.
Vor dem Vergleich: eine gemeinsame Anfrage
Die beste Vorbereitung auf den Vergleich ist eine Anfrage, die keinen Interpretationsspielraum lässt. Schicken Sie allen Anbietern dieselben Unterlagen mit denselben Angaben. Je mehr Sie offenlassen, desto unterschiedlicher fallen die Antworten aus. Für größere Aufträge lohnt sich ein kurzes Leistungsverzeichnis, für öffentliche Auftraggeber ist es ohnehin Pflicht.
Bitten Sie außerdem um eine einheitliche Preisstruktur, zum Beispiel getrennt nach Grundstunden, Nachtstunden, Sonntagsstunden und Feiertagsstunden. Dann lassen sich die Angebote Zeile für Zeile nebeneinanderlegen, statt nur Endsummen zu vergleichen.
Die Vergleichstabelle: zehn Punkte, die übereinstimmen müssen
Die folgende Tabelle können Sie direkt als Vorlage nutzen. Tragen Sie für jeden Anbieter ein, was er tatsächlich anbietet. Weicht ein Punkt ab, ist der Preis an dieser Stelle nicht vergleichbar.
| Prüfpunkt | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Leistungsart | Feste Wache, Streife, Revierfahrt oder Kombination – wie im Angebot benannt? |
| Stundenzahl | Gleiche Gesamtstunden je Monat oder Einsatz, inklusive Übergabezeiten? |
| Qualifikation | Unterrichtung, Sachkunde oder Fachkraft – passend zur geforderten Aufgabe? |
| Zuschläge | Nacht, Sonntag, Feiertag, Mehrarbeit enthalten oder gesondert? |
| Besondere Tage | Heiligabend, Silvester, Brückentage – wie berechnet? |
| Mindesteinsatzzeit | Gibt es eine Mindestdauer je Einsatz, und wie lang ist sie? |
| Anfahrt und Fahrzeug | Pauschal, je Kilometer, je Einsatz oder im Stundensatz enthalten? |
| Vertretung | Wie schnell und mit welcher Einweisung wird Ersatz gestellt? |
| Berichte und Technik | Digitale Rundgangskontrolle, Fotos, Tagesbericht – Teil des Preises? |
| Laufzeit und Anpassung | Vertragsdauer, Kündigungsfrist, Regel für Tarifsteigerungen |
Die häufigsten versteckten Unterschiede
Einige Abweichungen fallen beim ersten Lesen kaum auf, wirken sich aber stark auf den Endpreis aus – oft erst auf der ersten Rechnung.
- Zuschläge „nach Aufwand“: Das Angebot nennt nur einen Grundpreis. Nacht- und Feiertagszuschläge kommen später hinzu.
- Unklare Feiertagsregel: Ob Ostersonntag, Pfingstsonntag oder der Reformationstag in Schleswig-Holstein als Feiertag zählt, steht nicht im Angebot.
- Übergabezeiten: Bei Schichtwechsel überschneiden sich zwei Kräfte für einige Minuten. Manche Anbieter rechnen das ein, andere nicht.
- Einweisungsstunden: Die ersten Dienste mit doppelter Besetzung zur Einarbeitung werden gesondert berechnet.
- Alarmeinsätze extra: Beim Revierdienst ist die Kontrollfahrt enthalten, die Alarmverfolgung aber nicht.
- Material und Technik: Kontrollpunkte, Schlüsseltresor oder Funkgeräte werden als Einmalposten aufgeführt.
Preis ist nicht gleich Leistung
Haben Sie die Angebote auf eine gemeinsame Basis gebracht, kommt der zweite Teil des Vergleichs: die Qualität. Hier helfen Fragen, die sich nicht in einer Zahl ausdrücken lassen. Wie überzeugend war das Erstgespräch? Wurde eine Begehung angeboten? Gibt es einen festen Ansprechpartner? Wie werden Kräfte eingearbeitet, und wer kontrolliert sie im Einsatz?
Eine einfache Methode ist eine Bewertungsmatrix: Sie legen vorher fest, wie stark Preis und Qualität gewichtet werden, und vergeben je Kriterium Punkte. Öffentliche Auftraggeber arbeiten seit Langem so; auch private Unternehmen profitieren davon, weil die Entscheidung nachvollziehbar bleibt. Woran Sie Qualität erkennen, beschreibt der Ratgeber Sicherheitsdienst auswählen.
Beispiel: zwei Angebote für dieselbe Lagerhalle
Ein Logistiker im Raum Neumünster fragt eine Bewachung für eine Lagerhalle an, nachts und am Wochenende. Anbieter A legt eine feste Wache mit einer Kraft vor, Anbieter B schlägt zwei Kontrollfahrten pro Nacht mit Alarmaufschaltung der vorhandenen Einbruchmeldeanlage vor. Angebot B ist deutlich günstiger.
Ist B deshalb besser? Das hängt vom Risiko ab. Werden in der Halle wertvolle, leicht verladbare Waren gelagert und gab es bereits Einbruchsversuche, kann die feste Präsenz ihren Preis wert sein. Ist die Halle gut gesichert und geht es vor allem um Kontrolle und schnelle Reaktion, kann die Kombination aus Technik und Revierdienst die wirtschaftlichere Lösung sein. Der Vergleich der Endsummen allein hätte diese Frage nicht beantwortet.
In solchen Fällen hilft es, beide Anbieter um eine kurze Begründung ihres Konzepts zu bitten. Wer erklären kann, warum er eine bestimmte Lösung empfiehlt, welche Restrisiken bleiben und wie schnell bei Alarm jemand vor Ort ist, liefert Ihnen eine echte Entscheidungsgrundlage. Wer nur auf den Preis verweist, eher nicht.
Laufzeit und Folgekosten mitdenken
Ein Angebot ist eine Momentaufnahme. Bei Aufträgen über ein Jahr oder länger lohnt der Blick auf die Folgejahre. Tariflöhne im Sicherheitsgewerbe steigen in regelmäßigen Abständen, und die meisten Anbieter geben diese Steigerungen weiter. Entscheidend ist, wie das geschieht: automatisch zum Stichtag, nach Ankündigung mit Frist oder erst nach Verhandlung. Ein Angebot, das heute etwas günstiger erscheint, kann über die Laufzeit teurer werden, wenn die Anpassungsregel ungünstig ist.
Rechnen Sie auch einmalige Kosten auf die Laufzeit um. Die Installation von Kontrollpunkten oder eine Videotechnik mit Aufschaltung kostet am Anfang Geld, kann aber über mehrere Jahre Personalstunden einsparen. Ebenso gilt umgekehrt: Ein Anbieter ohne Einrichtungskosten rechnet diese manchmal in den laufenden Preis ein. Bitten Sie deshalb um eine Darstellung, die einmalige und laufende Posten trennt.
Nachfragen ist erlaubt – und sinnvoll
Wenn ein Punkt im Angebot unklar ist, fragen Sie schriftlich nach und bitten Sie um eine Ergänzung. Seriöse Anbieter beantworten solche Fragen gern, weil sie Missverständnisse vor Vertragsbeginn vermeiden. Halten Sie die Antworten fest, damit sie Bestandteil des Vertrags werden. Welche Regelungen in den Vertrag gehören, zeigt der Ratgeber Inhalte des Bewachungsvertrags.
Staffsec legt seine Angebote so an, dass Stunden, Zuschläge und Leistungen einzeln erkennbar sind. Wenn Sie ein Vergleichsangebot für ein Objekt in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Berlin suchen, schreiben Sie uns.


