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Hafen und ISPS-Code:welche Sicherheitsaufgaben Hafenanlagen erfüllen müssen

Sie erfahren, woher der ISPS-Code kommt, wie Plan, Beauftragter und Gefahrenstufen zusammenhängen und welche Aufgaben in der Praxis an einen Sicherheitsdienst gehen.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Woher der ISPS-Code kommt

Der International Ship and Port Facility Security Code, kurz ISPS-Code, wurde von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschlossen und gilt seit dem 1. Juli 2004. Er ist an das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) angebunden und richtet sich an Schiffe in der internationalen Fahrt und an die Hafenanlagen, in denen sie abgefertigt werden.

In der Europäischen Union hat die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 den Code verbindlich gemacht und teilweise erweitert. Für die Gefahrenabwehr in Häfen insgesamt kam die Richtlinie 2005/65/EG hinzu. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Hafenanlagen bei den Ländern, die eigene Gesetze und Behörden dafür haben. Wer eine Hafenanlage in Schleswig-Holstein, Hamburg oder an einem anderen Küstenstandort betreibt, hat es deshalb immer mit internationalem, europäischem und Landesrecht zugleich zu tun. Eine Kurzdefinition finden Sie im Glossar unter ISPS-Code.

Die Bausteine: Bewertung, Plan, Beauftragter

Der Code arbeitet mit wenigen, klar verteilten Rollen. Auf Schiffsseite gibt es eigene Beauftragte, etwa auf dem Schiff und bei der Reederei. Wo Schiff und Hafenanlage ihre Maßnahmen abstimmen müssen, wird eine Erklärung zur Gefahrenabwehr vereinbart. Für die Hafenanlage selbst sind drei Bausteine zentral:

BausteinInhaltWer ist zuständig
Risikobewertung der HafenanlageAnalyse von Zielen, Bedrohungen, Schwachstellen und FolgenDie zuständige Landesbehörde, oft mit Beteiligung des Betreibers
Plan zur GefahrenabwehrMaßnahmen je Gefahrenstufe, Zugangsregeln, Sperrbereiche, Abläufe bei Vorfällen, ÜbungenErstellt vom Betreiber, genehmigt von der Behörde
Beauftragter für die Gefahrenabwehr in der HafenanlageVerantwortlich für Umsetzung, Schulung, Übungen und Kontakt zu Schiff und BehördeVom Betreiber benannte Person

Gefahrenstufen und was sie im Alltag bedeuten

Der Code kennt drei Gefahrenstufen. Stufe 1 ist der Normalbetrieb mit dauerhaft geltenden Mindestmaßnahmen. Stufe 2 gilt bei erhöhtem Risiko und verlangt zusätzliche Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum. Stufe 3 wird bei einer konkreten, unmittelbar drohenden Gefahr festgelegt und kann bis zur Einstellung einzelner Tätigkeiten reichen. Die Stufe legt die zuständige Behörde fest.

Für den Sicherheitsdienst bedeutet ein Stufenwechsel vor allem mehr Kontrollen und mehr Personal in kurzer Zeit. Der Plan zur Gefahrenabwehr beschreibt, was sich ändert: höherer Anteil durchsuchter Fahrzeuge und Personen, zusätzliche Streifen an der Wasserseite, eingeschränkte Zugänge. Ein Dienstleister sollte deshalb nachweisen können, wie schnell er zusätzliche, eingewiesene Kräfte stellen kann.

Typische Aufgaben eines Sicherheitsdienstes im Hafen

Welche Aufgaben ein externer Dienst übernimmt, legt der Plan zur Gefahrenabwehr fest. Der Sicherheitsdienst setzt den genehmigten Plan um, er schreibt ihn nicht um. Abweichungen, etwa eine defekte Schranke oder ein unbesetzter Posten, werden sofort an den Beauftragten gemeldet, damit dieser entscheidet. Häufig gehören zum Auftrag:

  • Zugangskontrolle an Toren und Terminals mit Abgleich von Ausweisen, Berechtigungen und angemeldeten Fahrzeugen
  • Kontrolle von Personen, Gepäck und Fahrzeugen nach den Vorgaben des Plans
  • Überwachung von Sperrbereichen, Liegeplätzen und Umschlagflächen
  • Kontrollgänge auf der Landseite und, wo vorgesehen, Beobachtung der Wasserseite
  • Begleitung und Überwachung von Fremdfirmen, Lieferanten und Besatzungsmitgliedern auf dem Gelände
  • Unterstützung bei Fähr- und Kreuzfahrtabfertigungen mit hohem Passagieraufkommen
  • Meldung von Vorfällen an den Beauftragten für die Gefahrenabwehr und Dokumentation
  • Mitwirkung an Übungen und Drills

Personal, Schulung und Übungen

Kräfte mit Aufgaben in der Gefahrenabwehr müssen ihre Aufgaben aus dem Plan kennen und dafür geschult sein. Der Code nennt dazu unter anderem Kenntnisse über Bedrohungen, das Erkennen von Waffen und gefährlichen Stoffen, Techniken der Personen- und Fahrzeugkontrolle sowie Verhalten bei Vorfällen. Die Schulung organisiert der Betreiber gemeinsam mit dem Dienstleister, Teilnahme und Inhalte werden dokumentiert.

Hinzu kommen die gewerberechtlichen Voraussetzungen nach § 34a GewO mit Eintrag im Bewacherregister. Je nach Landesrecht und Plan können weitere Überprüfungen für den Zugang zu Sperrbereichen verlangt werden. Planen Sie diese Vorlaufzeiten ein, denn neue Kräfte können erst eingesetzt werden, wenn alle Nachweise vorliegen. Grundlagen erläutert der Ratgeber zu Führungszeugnis und Zuverlässigkeit.

Ein Plan, der nur im Schrank steht, hilft im Ernstfall nicht. Der ISPS-Code sieht deshalb regelmäßige Übungen vor, in denen einzelne Elemente des Plans durchgespielt werden, sowie größere Übungen in längeren Abständen, an denen auch Behörden beteiligt sein können. Typische Szenarien sind ein unbefugtes Eindringen über den Zaun, ein verdächtiger Gegenstand auf der Umschlagfläche oder ein plötzlicher Wechsel der Gefahrenstufe.

Für den Sicherheitsdienst sind diese Übungen eine gute Gelegenheit, Meldewege und Zuständigkeiten zu prüfen. Wer ruft wen an, wo wird ein Bereich abgesperrt, wie wird die Erklärung zur Gefahrenabwehr mit einem Schiff gehandhabt? Die Ergebnisse gehören schriftlich festgehalten, weil die Behörde bei Überprüfungen Nachweise über Übungen, Schulungen und Vorfälle sehen will. Kontrollberichte mit Zeitstempel, ein lückenloses Wachbuch und nachvollziehbare Rundgangsdaten erleichtern solche Prüfungen deutlich.

Praxisbeispiel: eine kleinere Hafenanlage an der Ostsee

Ein Umschlagbetrieb an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste fertigt mehrmals pro Woche Frachtschiffe ab, an anderen Tagen ruht der Kai. Der Plan sieht für Stufe 1 eine Zugangskontrolle am Haupttor während der Abfertigung, verschlossene Nebentore und Kontrollgänge in den Ruhezeiten vor.

In der Umsetzung bedeutet das: Ist ein Schiff am Kai, ist das Tor besetzt, Lkw werden mit der Anmeldeliste abgeglichen, Besatzungsmitglieder beim Landgang erfasst. In den Ruhezeiten fährt ein Revierdienst das Gelände ab, prüft Zaun und Tore und erfasst die Rundgänge elektronisch. Wird die Gefahrenstufe erhöht, kommen zusätzliche Posten an Liegeplatz und Zaun hinzu. So passt der Aufwand zum tatsächlichen Betrieb.

Worauf Betreiber bei der Auswahl achten sollten

Hafenanlagen gehören vielfach zum Bereich der kritischen Infrastruktur. Wie der physische Schutz solcher Anlagen allgemein geplant wird, beschreibt der Ratgeber zum physischen KRITIS-Schutz. Bei der Auswahl eines Dienstleisters sollten Betreiber besonders auf diese Punkte achten:

  • Erfahrung mit Zugangskontrolle in sensiblen Bereichen und mit dokumentierten Abläufen
  • Fähigkeit, bei einem Stufenwechsel kurzfristig zusätzliche, eingewiesene Kräfte zu stellen
  • Saubere Dokumentation von Kontrollen, Rundgängen und Vorfällen
  • Klare Ansprechpartner rund um die Uhr
  • Ein Qualitätsmanagement, etwa nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200

Unterstützung im Hafen

Staffsec ist nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200 zertifiziert und unterstützt Betreiber in Norddeutschland bei Werkschutz und Zugangskontrolle. Anfragen nehmen wir über die Kontaktseite entgegen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Gilt der ISPS-Code für jeden Hafen?+

Er gilt für Hafenanlagen, in denen Schiffe der internationalen Fahrt abgefertigt werden, die unter den Code fallen. Die EU-Verordnung hat den Anwendungsbereich teilweise auf bestimmte Inlandsverkehre ausgeweitet. Ob eine konkrete Anlage erfasst ist, entscheidet die zuständige Landesbehörde.

Wer legt die Gefahrenstufe fest?+

Die Gefahrenstufe wird von der zuständigen Behörde festgelegt und dem Betreiber mitgeteilt. Der Betreiber setzt dann die im Plan für diese Stufe vorgesehenen Maßnahmen um.

Darf ein externer Sicherheitsdienst ISPS-Aufgaben übernehmen?+

Ja, viele Betreiber setzen für Zugangskontrollen und Streifen externe Dienstleister ein. Die Verantwortung für den Plan und seine Umsetzung bleibt beim Betreiber und seinem Beauftragten für die Gefahrenabwehr.

Welche Schulung brauchen Sicherheitskräfte im Hafen?+

Neben den gewerberechtlichen Voraussetzungen nach § 34a GewO eine Schulung zu ihren Aufgaben aus dem Plan zur Gefahrenabwehr. Inhalte sind etwa Kontrolltechniken, das Erkennen gefährlicher Gegenstände und das Verhalten bei Vorfällen. Die Teilnahme wird dokumentiert.

Was passiert bei einem Verstoß gegen den Plan?+

Abweichungen müssen dem Beauftragten für die Gefahrenabwehr gemeldet werden. Die Behörde prüft die Umsetzung und kann Maßnahmen anordnen. Für den Dienstleister ist eine lückenlose Dokumentation deshalb besonders wichtig.

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