Herkunft und Geltung
Der ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code) wurde von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO als Teil des SOLAS-Übereinkommens beschlossen und gilt seit 2004. Er soll Schiffe und Hafenanlagen gegen vorsätzliche Angriffe schützen, etwa Terrorismus, Sabotage oder das Einschleusen von Personen und Gütern.
In der Europäischen Union wurde er durch eine Verordnung verbindlich gemacht und teilweise verschärft. In Deutschland setzen die Küstenländer die Vorgaben für Hafenanlagen mit eigenen Hafensicherheitsgesetzen um. Für Schleswig-Holstein mit Häfen wie Kiel, Lübeck, Puttgarden oder Brunsbüttel ist damit Landesrecht maßgeblich, für den Hamburger Hafen das Hamburger Recht.
Was der ISPS-Code verlangt
- Risikobewertung für jede Hafenanlage, die von der zuständigen Behörde genehmigt wird.
- Gefahrenabwehrplan, der Zugangsregeln, überwachte Bereiche, Abläufe und Zuständigkeiten festlegt.
- Beauftragter für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage, auf Schiffen und in der Reederei.
- Zugangskontrolle für Personen, Fahrzeuge, Gepäck und Ladung.
- Übungen und Schulungen in festgelegten Abständen.
- Drei Gefahrenstufen, die von der Behörde festgesetzt werden und abgestufte Maßnahmen auslösen.
Die drei Gefahrenstufen
| Stufe | Bedeutung | Folgen im Betrieb |
|---|---|---|
| 1 | Normalbetrieb | Mindestmaßnahmen dauerhaft: Zugangskontrolle, Überwachung, Stichproben. |
| 2 | erhöhtes Risiko | zusätzliche Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum, etwa mehr Kontrollen und eingeschränkte Zugänge. |
| 3 | unmittelbar drohende Gefahr | besondere Maßnahmen, oft nur für kurze Zeit, bis hin zur Einstellung des Betriebs. |
Für Sicherheitsdienstleister bedeutet ein Stufenwechsel, dass Personal kurzfristig aufgestockt und Abläufe geändert werden müssen. Das muss im Gefahrenabwehrplan vorbereitet sein, nicht erst in der Nacht des Wechsels.
Anforderungen an Sicherheitspersonal
Wer in einer ISPS-Hafenanlage Kontrollaufgaben übernimmt, arbeitet in einem deutlich strengeren Rahmen als im übrigen Objektschutz. Neben der Qualifikation nach § 34a GewO sind eine Schulung zu den Aufgaben im Gefahrenabwehrplan und häufig eine zusätzliche behördliche Überprüfung nötig. Die Kontrollen an Tor und Terminal folgen festgelegten Verfahren, die dokumentiert werden.
In der Praxis geht es um die Zutrittskontrolle an Zufahrten, das Prüfen von Ausweisen und Berechtigungen, Streifen entlang des Zauns und an Kaikanten sowie die Meldung von Auffälligkeiten an den Beauftragten. Viele Hafenanlagen zählen zudem zur kritischen Infrastruktur, was zusätzliche Pflichten mit sich bringen kann.
Staffsec ist im KRITIS-Schutz in Norddeutschland tätig. Ob ein Einsatz im ISPS-Bereich möglich ist, klären wir im Einzelfall mit dem Betreiber und dessen Beauftragtem.

