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Sicherheit im Krankenhaus undin Pflegeeinrichtungen

Sie erfahren, welche Risiken in Kliniken und Pflegeheimen typisch sind, welche Aufgaben ein Sicherheitsdienst übernehmen kann und wo seine Befugnisse enden, besonders im Umgang mit Patienten.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Ein offenes Haus mit besonderen Risiken

Ein Krankenhaus ist rund um die Uhr geöffnet. Patienten, Angehörige, Lieferanten, Handwerker und Rettungsdienste gehen ein und aus. Diese Offenheit ist gewollt, macht das Haus aber verletzlich. Sicherheit darf hier nie den Eindruck einer Festung erzeugen, sie muss Menschen schützen, ohne die Versorgung zu behindern.

Die Belastung des Personals ist in den vergangenen Jahren vielerorts gestiegen. Pflegekräfte und Ärzte berichten von Beleidigungen, Drohungen und körperlichen Angriffen, vor allem in der Notaufnahme und in den Nachtstunden. Hinzu kommen Diebstähle aus Patientenzimmern und Büros, Vandalismus, Übernachtungen in Wartebereichen und Konflikte zwischen Besuchergruppen.

Pflegeeinrichtungen haben ein anderes Profil. Hier geht es weniger um Konflikte als um Brandschutz in der Nacht, um gesicherte Zugänge, um den Schutz der Bewohner vor Trickbetrügern und um die Frage, wie Menschen mit Demenz geschützt werden können, ohne sie einzusperren.

Brennpunkt Notaufnahme

In der Notaufnahme treffen Schmerz, Angst, lange Wartezeiten und manchmal Alkohol oder Drogen aufeinander. Kleine Missverständnisse eskalieren dort schneller als anderswo. Eine präsente Sicherheitskraft, besonders am Abend und in Wochenendnächten, entlastet das medizinische Personal spürbar.

Wichtig ist eine klare Rollenverteilung. Die Sicherheitskraft kümmert sich um Ordnung im Wartebereich, begleitet aufgebrachte Angehörige nach draußen und steht bei schwierigen Behandlungen in Rufnähe bereit. Die medizinische Einschätzung bleibt immer beim Fachpersonal. Deeskalation ist dabei das wichtigste Werkzeug, nicht körperliche Durchsetzung.

Hilfreich sind bauliche Maßnahmen, die gemeinsam mit dem Sicherheitsdienst geplant werden: ein gut einsehbarer Wartebereich, ein geschützter Tresen, Notrufknöpfe für das Personal und ein abgetrennter Zugang für den Rettungsdienst.

Aufgaben eines Sicherheitsdienstes im Klinikalltag

Je nach Größe und Lage des Hauses übernimmt der Sicherheitsdienst ganz unterschiedliche Aufgaben. In einem großen Klinikum in Hamburg oder Berlin ist oft eine durchgehend besetzte Zentrale sinnvoll, in einem kleineren Kreiskrankenhaus in Schleswig-Holstein reichen vielleicht Nachtstreifen und ein Bereitschaftsdienst.

  • Empfang und Besucherlenkung, Einhaltung der Besuchszeiten und Hausordnung
  • Präsenz und Deeskalation in Notaufnahme und Wartebereichen
  • Unterstützung des Personals bei aggressiven Patienten oder Besuchern
  • Kontrollgänge in der Nacht durch Flure, Tiefgaragen, Außenanlagen und Technikbereiche
  • Schließdienst für Nebeneingänge, Verwaltung und sensible Bereiche wie Apotheke oder Archiv
  • Erstmaßnahmen bei Brandalarm und Einweisung der Feuerwehr
  • Lenkung von Zufahrt und Parkraum, Freihalten der Rettungswege

Grenzen der Befugnisse

Ein Sicherheitsdienst im Krankenhaus hat keine besonderen Rechte gegenüber Patienten. Er übt das Hausrecht des Trägers aus und hat die Jedermannsrechte wie Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB. Gegenüber Besuchern, die stören, kann er das Hausrecht durchsetzen und bei Bedarf die Polizei rufen.

Besonders sensibel ist der Umgang mit Patienten, die die Station verlassen wollen oder sich selbst gefährden. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierungen oder das Festhalten gegen den Willen sind keine Aufgabe des Sicherheitsdienstes. Sie setzen eine rechtliche Grundlage voraus, etwa eine richterliche Genehmigung oder eine Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz, und werden vom medizinischen Personal angeordnet und verantwortet. Die Sicherheitskraft kann begleiten, absichern und im akuten Notfall zur Abwehr einer Gefahr eingreifen, ersetzt aber nie diese Entscheidung.

Diese Grenzen gehören in eine schriftliche Dienstanweisung, die mit Klinikleitung, Pflegedirektion und gegebenenfalls Rechtsabteilung abgestimmt ist.

Pflegeeinrichtungen: Schutz ohne Einschließen

In Pflegeheimen sind die Nächte oft nur dünn besetzt. Eine Sicherheitskraft, die Kontrollgänge übernimmt, Türen prüft und bei Brandalarm die Nachtwache unterstützt, kann dort viel bewirken. Gerade bei Alarm zählt jede helfende Hand, weil Bewohner häufig nicht selbstständig ins Freie gelangen.

Bei Bewohnern mit Hinlauftendenz geht es um Aufmerksamkeit, nicht um Abriegelung. Technische Lösungen wie Türmelder oder Sensoren und eine aufmerksame Präsenz am Eingang helfen, ohne die Freiheit der Bewohner zu beschneiden. Ob und welche Maßnahmen zulässig sind, entscheiden Einrichtung, Betreuer und gegebenenfalls Gericht, nicht der Sicherheitsdienst.

Ein weiteres Thema sind Trickbetrüger, die sich als Handwerker oder Angehörige ausgeben. Eine besetzte Pforte mit Besucherregistrierung schreckt solche Personen ab.

Anforderungen an das Personal

Im Gesundheitswesen reicht formale Qualifikation allein nicht. Neben der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sind Einfühlungsvermögen, Geduld und Sprachkenntnisse entscheidend. Die Kräfte sollten in Deeskalation geschult sein, Erste Hilfe beherrschen und mit psychisch belasteten Menschen umgehen können.

Ebenso wichtig sind Schweigepflicht und Datenschutz. Sicherheitskräfte bekommen Einblick in sensible Situationen und erfahren Gesundheitsdaten. Eine Verpflichtung auf Vertraulichkeit und eine Schulung im Umgang mit personenbezogenen Daten gehören dazu. Mehr im Ratgeber zum Datenschutz im Sicherheitsdienst.

Ein fester Stamm an Kräften ist im Krankenhaus besonders wertvoll. Wer Stationen, Abläufe und Pflegeteams kennt, wird schneller akzeptiert und kann Konflikte früher erkennen.

Organisation und Zusammenarbeit

Ein Sicherheitsdienst entfaltet seine Wirkung erst, wenn er in die Abläufe des Hauses eingebunden ist. Folgende Punkte sollten vor dem Start geklärt sein:

  • Gefährdungsanalyse mit Klinik- oder Heimleitung, Pflege, Haustechnik und Brandschutzbeauftragtem
  • Festlegung von Posten, Zeiten und Zuständigkeiten in einer Dienstanweisung
  • Notrufwege zwischen Stationen, Pforte und Sicherheitsdienst
  • Gemeinsame Übungen für Brand und Räumung
  • Regelmäßige Auswertung der Einsatzberichte mit der Leitung
  • Abstimmung mit der örtlichen Polizei für Lagen mit Gewalt

Unterstützung aus der Region

Größere Krankenhäuser können je nach Versorgungsumfang unter die Regeln für kritische Infrastrukturen fallen. Dann gewinnen Zutrittskontrolle und Schutz der Technikbereiche zusätzlich an Gewicht, siehe Ratgeber zum physischen KRITIS-Schutz.

Staffsec unterstützt Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin mit Empfangs- und Pfortendienst, Objektschutz und Revierdienst. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihr Haus und Ihr Personal besser schützen möchten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Darf ein Sicherheitsdienst Patienten festhalten?+

Nein, freiheitsentziehende Maßnahmen gegenüber Patienten sind nicht Aufgabe des Sicherheitsdienstes. Sie brauchen eine rechtliche Grundlage und werden vom medizinischen Personal angeordnet. Die Sicherheitskraft kann begleiten und bei einer akuten Gefahr für andere im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe eingreifen.

Lohnt sich ein Sicherheitsdienst nur in großen Kliniken?+

Nicht unbedingt. Auch kleinere Häuser profitieren von Nachtstreifen, einem Schließdienst oder einer Präsenz in der Notaufnahme zu Spitzenzeiten. Entscheidend sind die Vorfälle im Haus und die Belastung des Personals.

Welche Qualifikation sollten Sicherheitskräfte in der Klinik haben?+

Mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO, für Kontrollgänge und anspruchsvolle Posten besser die Sachkundeprüfung. Dazu kommen Deeskalationstraining, Erste Hilfe und Erfahrung im Umgang mit Menschen in Ausnahmesituationen. Eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist selbstverständlich.

Wie kann eine Pflegeeinrichtung Bewohner mit Demenz schützen?+

Mit aufmerksamer Präsenz, technischen Meldern an Ausgängen und einer gut organisierten Pforte. Maßnahmen, die die Freiheit einschränken, brauchen eine rechtliche Grundlage und werden von Einrichtung und Betreuern verantwortet. Der Sicherheitsdienst unterstützt, entscheidet aber nicht darüber.

Was gehört in die Dienstanweisung für den Klinikdienst?+

Posten und Zeiten, Ansprechpartner je Bereich, Notrufwege, Vorgehen bei aggressiven Personen, Grenzen gegenüber Patienten, Brandalarm und Räumung sowie Regeln zu Datenschutz und Schweigepflicht. Sie sollte mit Klinikleitung und Pflege abgestimmt sein.

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