Räumung oder Evakuierung?
Im Alltag werden beide Wörter gleich benutzt, in der Planung lohnt die Unterscheidung. Eine Räumung bedeutet, dass alle Personen ein Gebäude oder einen Bereich zügig auf eigenen Füßen verlassen, etwa nach einem Brandalarm. Eine Evakuierung ist meist umfassender: Menschen werden organisiert aus einem Gefahrengebiet gebracht und gegebenenfalls betreut, untergebracht oder transportiert – zum Beispiel bei einem Bombenfund, einem Gasaustritt oder einer Unwetterlage.
Für Betriebe ist die Räumung der häufigste Fall. Die Planung sollte aber auch den Fall abdecken, dass Menschen nicht selbst gehen können, dass der normale Sammelplatz unbenutzbar ist oder dass die Räumung länger dauert als eine halbe Stunde im Hof.
Rechtlicher Rahmen in Kürze
Arbeitgeber müssen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten treffen und dafür Personen benennen. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 beschreibt Fluchtwege, Notausgänge und den Flucht- und Rettungsplan; wo ein solcher Plan nötig ist, soll nach ihr in angemessenen Zeitabständen geübt werden, wie man sich im Gefahrenfall in Sicherheit bringt. Hinzu kommen Vorgaben aus der Baugenehmigung, der Brandschutzordnung nach DIN 14096 und für Veranstaltungsstätten aus der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung.
Welche Pflichten im Einzelnen für Ihr Gebäude gelten, ergibt sich aus Nutzung, Größe und Auflagen. Im Zweifel helfen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Brandschutzbeauftragte oder die zuständige Feuerwehr weiter. Die Versammlungsstättenverordnung behandeln wir in einem eigenen Beitrag.
Bausteine einer Räumungsplanung
Ein Plan für den Ernstfall muss nicht dick sein, aber vollständig. Diese Bausteine gehören hinein:
- Auslöser: Wer entscheidet über eine Räumung, und wie wird sie ausgelöst – Hausalarm, Durchsage, Brandmeldeanlage?
- Wege: aktuelle Flucht- und Rettungspläne, Alternativen, falls ein Treppenhaus verraucht ist
- Sammelstellen: mindestens eine Haupt- und eine Ausweichstelle, weit genug vom Gebäude und nicht in der Feuerwehrzufahrt
- Rollen: Räumungshelfer je Bereich, Verantwortliche für Sammelstelle und Vollzähligkeit, Einweiser für die Feuerwehr
- Hilfebedürftige: Personen mit Mobilitätseinschränkung, Besucher, Fremdfirmen – wer kümmert sich um wen?
- Vollzähligkeit: Wie wird festgestellt, ob alle draußen sind? Besucherliste, Zeiterfassung, Abfrage je Abteilung
- Rückkehr: Wer gibt das Gebäude wieder frei? In der Regel die Feuerwehr oder eine vom Betreiber benannte Person
Rollen im Ernstfall – auch außerhalb der Bürozeit
Tagsüber übernehmen benannte Beschäftigte die Aufgaben der Räumungshelfer. Kritisch wird es, wenn diese nicht da sind: in der Spätschicht, am Wochenende, während einer Abendveranstaltung. Genau dann ist oft nur der Sicherheitsdienst im Haus.
Klären Sie deshalb, welche Rollen die Sicherheitskräfte in diesen Zeiten übernehmen: Bereiche ablaufen, Türen schließen, an der Sammelstelle zählen, die Feuerwehr einweisen. Die Kräfte brauchen dafür eine objektbezogene Einweisung, aktuelle Pläne und eine Liste der Personen, die sich zu ungewöhnlichen Zeiten im Gebäude aufhalten können – Reinigungsdienst, Wartungsfirmen, Nachtarbeitsplätze. Die Rolle des Sicherheitsdienstes beim Brandschutz insgesamt beschreibt der Beitrag Brandschutz und Sicherheitsdienst.
Die Übung: angekündigt, unangekündigt, Teilübung
Eine Räumungsübung zeigt, ob der Plan auf dem Papier im Gebäude funktioniert. Es gibt verschiedene Formen, die sich ergänzen:
| Form | Geeignet für | Achten Sie auf |
|---|---|---|
| Angekündigte Übung | erste Übung, neue Belegschaft, nach Umbau | Wege und Sammelstellen kennenlernen, Fragen sammeln |
| Unangekündigte Übung | eingespielte Betriebe | realistische Reaktionszeiten, Verhalten bei Unsicherheit |
| Teilübung | einzelne Bereiche, Schichtbetrieb | Störung des Betriebs gering halten |
| Planspiel am Tisch | Räumungshelfer, Führungskräfte | Entscheidungen und Sonderfälle durchspielen |
So läuft eine Übung ab
Eine Übung beginnt Wochen vorher. Legen Sie Ziel und Umfang fest, informieren Sie bei Bedarf Feuerwehr, Alarmempfänger und Nachbarn, damit niemand einen echten Einsatz auslöst. Benennen Sie Beobachter, die an kritischen Stellen stehen: Treppenhäuser, Notausgänge, Sammelstelle. Ein Beobachter mit Stoppuhr und Notizzettel bringt mehr als zehn Teilnehmer, die hinterher „lief gut“ sagen.
Am Übungstag wird ausgelöst, die Räumung läuft, an der Sammelstelle wird gezählt. Typische Beobachtungen: Personen nehmen den Aufzug, gehen den gewohnten statt des kürzesten Weges, bleiben im Büro, um „nur noch schnell“ etwas zu speichern, oder versammeln sich direkt vor dem Eingang. Notieren Sie auch, wie lange es dauert, bis gemeldet werden kann, ob alle draußen sind.
Ein Beispiel aus der Praxis: In einem dreigeschossigen Verwaltungsgebäude in Neumünster zeigte die erste Übung, dass die Beschäftigten im Obergeschoss fast alle das Haupttreppenhaus nahmen, obwohl das zweite Treppenhaus näher lag. Die Ursache war schlicht Gewohnheit. Nach einer kurzen Unterweisung und besser sichtbaren Rettungszeichen verteilten sich die Personen bei der nächsten Übung deutlich gleichmäßiger, und die Sammelstelle meldete viel früher Vollzähligkeit.
Direkt danach folgt eine kurze Nachbesprechung mit den Räumungshelfern, später eine schriftliche Auswertung mit Maßnahmen und Verantwortlichen. Ohne diesen Schritt bleibt die Übung eine Unterbrechung des Arbeitstages.
Wenn die Räumung länger dauert
Die meisten Übungen enden nach kurzer Zeit mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Im Ernstfall kann es anders laufen: Bei einem größeren Brand, einem Gasaustritt in der Nachbarschaft oder einem Kampfmittelfund im Baufeld nebenan kann das Gebäude über Stunden gesperrt bleiben. Dann stellen sich neue Fragen. Wo halten sich die Menschen bei Regen oder Kälte auf? Wer informiert sie über den weiteren Verlauf? Wie kommen Beschäftigte an Autoschlüssel, Medikamente oder Jacken, die noch im Gebäude liegen?
Planen Sie dafür einen Ausweichort, etwa eine Halle auf dem Gelände oder eine Absprache mit einem Nachbarbetrieb, und legen Sie fest, wer die Kommunikation übernimmt. Sorgen Sie außerdem dafür, dass das geräumte Gebäude gegen unbefugtes Betreten gesichert bleibt – offene Türen und verlassene Arbeitsplätze sind eine Einladung. Diese Sicherung kann der Sicherheitsdienst übernehmen, bis die Behörden das Gebäude freigeben.
Typische Fehler
Staffsec unterstützt Betriebe und Veranstalter in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin bei Räumungsübungen mit eingewiesenem Personal, etwa als Beobachter oder Räumungshelfer außerhalb der Betriebszeit. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.
- Sammelstelle liegt in der Feuerwehrzufahrt oder zu nah am Gebäude
- Flucht- und Rettungspläne zeigen den Stand vor dem letzten Umbau
- Niemand ist für Besucher und Fremdfirmen zuständig
- Räumungshelfer sind benannt, aber nie geschult oder längst nicht mehr im Betrieb
- Nachtschicht und Wochenende kommen in der Planung nicht vor
- Die Übung wird abgehakt, Erkenntnisse werden nicht umgesetzt


