Unsere Zertifikate auf einen Blick
Wer einen Sicherheitsdienst beauftragt, gibt Verantwortung für Menschen, Gebäude und Abläufe ab. Darum gehört zu einer seriösen Zusammenarbeit, dass Sie nicht nur Siegel sehen, sondern auch die Daten dahinter. In der Tabelle stehen alle Zertifikate mit Nummer und Laufzeit, so wie sie auf den Urkunden stehen.
| Nachweis | Nummer | Ausgestellt von | Gültig |
|---|---|---|---|
| DIN EN ISO 9001:2015 – Qualitätsmanagement | DE23_STA0249 | PIAQ Deutschland GmbH, Stuttgart | 02.08.2024 bis 01.08.2027 |
| DIN 77200-1 und 77200-2 – Sicherheitsdienstleistungen | DE23_N_STA0001 | PIAQ Deutschland GmbH, Stuttgart | 02.08.2024 bis 01.08.2027 |
| Bewachungserlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO | – | Stadt Neumünster, 14.04.2023 | unbefristet |
| Bewacherregister | Identifikationsnummer 17208 | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | laufend geführt |
Kopien der Urkunden senden wir Ihnen gern zu, zum Beispiel für eine Ausschreibung, ein Lieferantenaudit oder Ihre eigene Dokumentation. Eine kurze Nachricht über unsere Kontaktseite genügt.
DIN EN ISO 9001: wie wir unsere Arbeit organisieren
Die ISO 9001 ist die bekannteste Norm für Qualitätsmanagement. Sie schreibt nicht vor, wie ein Wachdienst im Einzelnen auszusehen hat, sondern prüft, ob ein Unternehmen seine Abläufe festlegt, einhält, misst und verbessert. Für Sie als Auftraggeber heißt das: Es gibt feste Wege für die Auftragsannahme, die Einsatzplanung, die Einweisung neuer Kräfte, den Umgang mit Beschwerden und die Auswertung von Vorfällen.
Geprüft hat uns die PIAQ Deutschland GmbH. Die Erstzertifizierung war am 2. August 2024, das Zertifikat läuft bis zum 1. August 2027. Dazwischen finden jährliche Überwachungsaudits statt, in denen ein Auditor vor Ort nachsieht, ob das System im Alltag gelebt wird und nicht nur auf dem Papier steht.
- schriftlich festgelegte Abläufe von der Anfrage bis zur Abrechnung
- dokumentierte Einweisung jeder Einsatzkraft in Objekt und Dienstanweisung
- Beschwerden und Abweichungen werden erfasst, ausgewertet und abgestellt
- regelmäßige Bewertung durch die Geschäftsleitung und jährliches Audit
DIN 77200: die Norm speziell für Sicherheitsdienste
Die DIN 77200 ist auf unsere Branche zugeschnitten. Teil 1 beschreibt Anforderungen an das Unternehmen selbst – etwa an Organisation, Personalauswahl, Qualifikation, Einsatzleitung und Erreichbarkeit. Teil 2 regelt Anforderungen an stationäre Sicherheitsdienstleistungen wie Objektschutz, Pfortendienst oder Empfang. Viele öffentliche Auftraggeber und große Unternehmen verlangen die Norm in ihren Ausschreibungen, weil sie vergleichbare Mindeststandards schafft.
Was die Zertifizierung im Detail bedeutet und wie Sie ein Zertifikat einordnen, erklärt unser Ratgeber DIN 77200 — was das Zertifikat aussagt. Für unsere Arbeit ist sie vor allem eins: ein klarer Maßstab, an dem wir uns jedes Jahr wieder messen lassen.
Erlaubnis, Register und Qualifikation der Einsatzkräfte
Bewachung ist in Deutschland ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 der Gewerbeordnung hat uns die Stadt Neumünster erteilt, sie ist unbefristet. Ohne diese Erlaubnis darf kein Unternehmen Objekte, Veranstaltungen oder Baustellen bewachen.
Jede Einsatzkraft wird vor dem ersten Dienst über das Bewacherregister gemeldet. Dort prüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit und den Nachweis der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a. Erst nach dieser Prüfung kommt jemand bei Ihnen zum Einsatz. Wie das Register funktioniert und was Sie als Auftraggeber davon haben, lesen Sie im Ratgeber Bewacherregister für Auftraggeber; die Unterschiede zwischen Unterrichtung und Sachkunde erklärt der Beitrag § 34a GewO: Unterrichtung oder Sachkunde?.
Weitere Nachweise für Ausschreibungen
Für Angebote und Vergabeverfahren stellen wir die üblichen Unterlagen zusammen: aktueller Handelsregisterauszug (Amtsgericht Kiel, HRB 25425), Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkassen sowie Eigenerklärungen zum Mindestlohn. Außerdem sind wir anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Schleswig-Holstein und bilden selbst Fachkräfte für Schutz und Sicherheit aus.
Bescheinigungen mit kurzer Laufzeit fordern wir regelmäßig neu an. Sagen Sie uns einfach, welche Unterlagen Ihr Verfahren verlangt – wir stellen sie Ihnen zusammen.


