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KRITISwenn ein Ausfall viele Menschen trifft

Sie wissen danach, welche Bereiche zu den kritischen Infrastrukturen zählen, wie sich die Anforderungen entwickeln und was das für die Bewachung bedeutet.

Glossar · 2 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Was KRITIS bedeutet

KRITIS steht für kritische Infrastrukturen: Anlagen und Einrichtungen, deren Ausfall oder Störung die Versorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit gefährden würde. Dazu gehören unter anderem Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport und Verkehr, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen sowie die Entsorgung.

Ob ein bestimmter Standort rechtlich als kritische Anlage gilt, hängt von Schwellenwerten und Vorgaben des Gesetzgebers ab. Für die Praxis wichtiger ist oft die Frage, wie stark andere von dieser Anlage abhängen: Ein Umspannwerk im ländlichen Schleswig-Holstein kann für eine ganze Region wichtig sein, auch wenn es klein wirkt.

Neue Pflichten: von der IT zum physischen Schutz

Lange stand bei KRITIS die IT-Sicherheit im Vordergrund. Mit der europäischen NIS2-Richtlinie wurden die Pflichten und der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich erweitert. Die europäische CER-Richtlinie und das deutsche KRITIS-Dachgesetz rücken zusätzlich die Widerstandsfähigkeit der Anlagen insgesamt in den Blick, also auch Zäune, Zutritt, Personal und Notfallorganisation.

Für Betreiber heißt das: Risiken bewerten, Maßnahmen ableiten, Vorfälle melden und den Stand nachweisen. Der physische Schutz wird damit Teil eines geprüften Gesamtsystems und nicht mehr nur eine Frage des Zauns.

Was das für Sicherheitspersonal heißt

  • Geprüfte Zuverlässigkeit: Einsatzkräfte sind über das Bewacherregister überprüft; je nach Anlage kommen weitere Zuverlässigkeitsprüfungen hinzu, mit entsprechendem Vorlauf.
  • Zutrittskontrolle: lückenlos, mit Ausweisen, Besucherregelung und Protokoll.
  • Perimeter: Streifen und Technik an der Außengrenze, damit Eindringen früh erkannt wird.
  • Dokumentation: nachvollziehbare Berichte mit Zeitstempel, die bei Prüfungen vorgelegt werden können.
  • Abgestimmte Abläufe: Meldewege zum Betreiber, zur Leitwarte und zu den Behörden.

Ein typischer Fehler: Die Bewachung wird als reine Präsenz eingekauft, ohne dass die Kräfte die Technik, die Meldewege und die Schutzziele der Anlage kennen. Eine gründliche Einweisung und eine gemeinsame Übung mit dem Betreiber gehören daher an den Anfang.

Abgrenzung und Einordnung

KRITIS ist kein eigener Sicherheitsstandard, sondern ein Schutzziel. Welche Maßnahmen angemessen sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den branchenspezifischen Vorgaben. Der Sicherheitsdienst ist ein Baustein neben Technik, Bau und Organisation.

Staffsec ist nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200 zertifiziert und unterstützt Betreiber beim KRITIS-Schutz mit überprüftem Personal und digitaler Dokumentation.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Woher weiß ich, ob mein Unternehmen zu KRITIS gehört?+

Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben mit Sektoren und Schwellenwerten, die regelmäßig angepasst werden. Im Zweifel sollten Sie das mit Ihrer Rechtsberatung oder der zuständigen Behörde klären.

Reicht für KRITIS-Anlagen die Unterrichtung nach § 34a?+

Rechtlich hängt die geforderte Qualifikation von der Tätigkeit ab. In der Praxis verlangen Betreiber kritischer Anlagen häufig mehr, etwa die Sachkundeprüfung oder eine Fachausbildung, und zusätzliche Überprüfungen.

Müssen auch Dienstleister die KRITIS-Pflichten erfüllen?+

Die Pflichten treffen zunächst den Betreiber. Er gibt sie aber über Verträge an seine Dienstleister weiter, etwa bei Personalüberprüfung, Dokumentation und Meldewegen.

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