Was der Paragraf regelt
§ 34a der Gewerbeordnung macht die gewerbliche Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen erlaubnispflichtig. Wer einen Wachdienst, einen Empfangsdienst mit Sicherungsaufgaben oder einen Veranstaltungsordnerdienst gewerblich anbietet, braucht vorher die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne sie darf das Gewerbe nicht ausgeübt werden.
Die Erlaubnis bekommt nur, wer zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, eine Haftpflichtversicherung nachweist und selbst die Sachkundeprüfung abgelegt hat. Bei juristischen Personen gilt das für die gesetzlichen Vertreter. Die Einzelheiten zu Prüfungsinhalten, Dienstausweis, Kennzeichnung und Aufzeichnungspflichten stehen in der Bewachungsverordnung.
Zwei Qualifikationswege für das Personal
Auch jede Einsatzkraft muss eine Mindestqualifikation nachweisen. Der Paragraf kennt dafür zwei Stufen, die sich nicht nach Ausbildungsdauer, sondern nach der Tätigkeit richten.
| Stufe | Für welche Tätigkeiten | Abschluss |
|---|---|---|
| Unterrichtung | allgemeine Bewachung, etwa Objektschutz ohne Publikumsverkehr, Pforte, Baustelle | Teilnahmebescheinigung der IHK nach der Unterrichtung |
| Sachkundeprüfung | Streifen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Einlass in Diskotheken, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, leitende Funktion bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen | bestandene Prüfung vor der IHK, schriftlich und mündlich |
Höherwertige Abschlüsse wie die Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ersetzen die Sachkundeprüfung. Mehr dazu im Ratgeber Unterrichtung oder Sachkunde.
Zuverlässigkeit und Bewacherregister
Bevor eine Kraft eingesetzt werden darf, meldet das Unternehmen sie im Bewacherregister an. Die Behörde prüft dann die Zuverlässigkeit, unter anderem über das Bundeszentralregister und eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde. Erst mit positivem Ergebnis ist der Einsatz zulässig. Die Prüfung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Für Auftraggeber heißt das: Die Frage nach der Qualifikation endet nicht bei der Firma. Jede Person, die bei Ihnen im Dienst steht, muss für ihre konkrete Aufgabe passend qualifiziert und registriert sein.
Was Sie als Auftraggeber prüfen sollten
- Liegt die Erlaubnis nach § 34a GewO vor, und deckt sie das Unternehmen, mit dem Sie den Vertrag schließen?
- Passt die Qualifikation der eingesetzten Kräfte zur Tätigkeit? Wer im öffentlichen Raum Streife geht, braucht die Sachkundeprüfung, nicht nur die Unterrichtung.
- Tragen die Kräfte einen gültigen Dienstausweis mit Bewacher-ID?
- Gilt das alles auch für Nachunternehmer? Lassen Sie sich den Einsatz von Subunternehmern vertraglich anzeigen.
- Besteht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung?
Staffsec arbeitet mit Erlaubnis nach § 34a GewO und setzt nur Kräfte mit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung ein, die über das Bewacherregister überprüft sind — im Objektschutz ebenso wie bei Veranstaltungen.

