Begriff und Grundlage
Eine Kontrollfahrt ist die planmäßige Überprüfung einer Arbeitsstelle an einer Straße: Stehen Verkehrszeichen, Absperrschranken, Leitbaken und Warnleuchten noch so, wie es die verkehrsrechtliche Anordnung vorsieht? Sind sie sichtbar, sauber und funktionsfähig? Grundlage sind die RSA 21, die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, sowie im Vertrag meist die ZTV-SA.
Wer eine Arbeitsstelle einrichtet, trägt für ihre Verkehrssicherung die Verantwortung — und zwar auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen, wenn niemand auf der Baustelle ist. Genau diese Zeiten deckt die Kontrollfahrt ab.
Was bei der Fahrt geprüft wird
- Stand und Lage aller Zeichen gemäß Verkehrszeichenplan, auch nach Wind oder Anfahrschäden
- Sichtbarkeit: verschmutzte, verdeckte oder verdrehte Schilder, zugewachsene Aufstellorte
- Beleuchtung und Warnleuchten, einschließlich Batteriezustand
- Absperrungen, Fußgängerführung und Notwege, besonders für Rollstuhl und Kinderwagen
- Lichtsignalanlagen an Engstellen und deren Schaltung
- Schäden, Fremdeingriffe und neue Gefahren, etwa Löcher, Stolperkanten oder abgelegtes Material
Kleine Mängel beseitigt die Kontrollkraft gleich vor Ort: Schild aufrichten, Bake zurückstellen, Leuchte tauschen. Größere Mängel meldet sie sofort an den Verantwortlichen der Baufirma, damit dieser handeln kann.
Abstände und Nachweis
Wie oft kontrolliert werden muss, ergibt sich aus der Anordnung, dem Vertrag und der Lage der Arbeitsstelle. An stark befahrenen Straßen oder bei Dunkelheit ist der Takt enger als an einer ruhigen Nebenstraße. Fest steht: Eine Kontrolle, die nicht dokumentiert ist, gilt im Streitfall als nicht erfolgt.
Ein brauchbarer Bericht nennt Datum, Uhrzeit, Ort, Prüfer, den Zustand jeder Arbeitsstelle und die ergriffenen Maßnahmen, möglichst mit Fotos. Er ist der Nachweis gegenüber Auftraggeber, Straßenbaulastträger, Behörde und Haftpflichtversicherung, wenn nach einem Unfall gefragt wird, ob die Absicherung in Ordnung war.
Häufige Schwachstellen
In der Praxis scheitert es selten am guten Willen, sondern an der Organisation: Die Baustellenliste ist nicht aktuell, eine neue Arbeitsstelle fehlt, die Rufnummer für Mängel ist am Wochenende nicht besetzt. Hilfreich ist eine Liste mit allen Arbeitsstellen, Anordnungen und Ansprechpartnern, die bei jeder Änderung fortgeschrieben wird.
Staffsec führt Kontrollfahrten nach RSA 21 und ZTV-SA in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin durch und dokumentiert jede Fahrt digital mit Zeitstempel und Fotos.

