Worum es geht
Jede Arbeitsstelle an einer Straße greift in den Verkehr ein. Fahrstreifen werden verengt, Umleitungen eingerichtet, Gehwege gesperrt. Damit Verkehrsteilnehmer die Situation rechtzeitig erkennen, braucht es Verkehrszeichen, Leitbaken, Absperrschranken, Warnleuchten und oft eine gelbe Markierung. Diese Einrichtungen werden einmal aufgebaut, aber sie bleiben nicht von selbst in Ordnung.
Baken werden angefahren, Schilder vom Wind verdreht, Leuchten fallen aus, Absperrungen werden von Unbekannten verschoben. Deshalb verlangen die Regelwerke, dass die Sicherung einer Arbeitsstelle regelmäßig kontrolliert und Mängel beseitigt werden, auch nachts und an Tagen, an denen auf der Baustelle niemand arbeitet. Diese Kontrollen werden häufig als Kontrollfahrten an einen Dienstleister vergeben.
Die Regelwerke: StVO, RSA 21, ZTV-SA und MVAS
Für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen greifen mehrere Regelwerke ineinander. Wer Kontrollfahrten beauftragt oder ausschreibt, sollte ihre Rollen kennen.
| Regelwerk | Was es regelt |
|---|---|
| § 45 Abs. 6 StVO | Bauunternehmer müssen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist. |
| RSA 21 | Die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021. Sie beschreiben, wie Arbeitsstellen je nach Straßenart, Dauer und Lage zu sichern sind, und lösten die RSA 95 ab. |
| ZTV-SA | Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen. Sie werden Vertragsbestandteil und regeln unter anderem die Kontrolle und Wartung der Sicherung. |
| MVAS | Das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Es beschreibt, welche Kenntnisse das eingesetzte Personal braucht. |
Welche Fassung im Einzelfall gilt und wie die Länder die Regelwerke eingeführt haben, ergibt sich aus der Ausschreibung und der verkehrsrechtlichen Anordnung. Im Zweifel hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen oder eine Rückfrage bei der anordnenden Behörde.
Wer verantwortlich ist und wer kontrolliert
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Sicherung ist das ausführende Unternehmen, in der Regel vertreten durch einen benannten Verantwortlichen für die Verkehrssicherung. Diese Verantwortung lässt sich nicht einfach abgeben. Was sich vergeben lässt, ist die Durchführung der Kontrollen und, wenn vereinbart, die Behebung kleinerer Mängel.
Kontrollfahrten übernehmen Kontrollfahrer mit Fachkenntnissen nach MVAS. Sie fahren die Arbeitsstelle im vereinbarten Takt ab, prüfen die Sicherung gegen den Verkehrszeichenplan, beheben, was sie vor Ort beheben dürfen, und melden alles andere sofort an den Verantwortlichen. Entscheidend ist, dass vorher klar geregelt ist, wer bei welchem Mangel was tut und wie schnell.
Was ein Kontrollfahrer prüft
Grundlage jeder Kontrolle ist der Verkehrszeichenplan aus der Anordnung. Der Kontrollfahrer vergleicht den Ist-Zustand vor Ort mit diesem Plan. Typische Prüfpunkte sind:
- Verkehrszeichen: vollständig, richtig aufgestellt, lesbar, nicht verdreht oder verdeckt
- Leitbaken und Leitkegel: in der richtigen Linie, nicht umgefahren, Abstände eingehalten
- Warnleuchten: funktionsfähig, besonders bei Dunkelheit und schlechter Sicht
- Absperrschranken und Bauzaun: geschlossen, standsicher, keine Lücken an Gehwegen
- Plantafeln und Vorwegweiser: vorhanden und an der richtigen Stelle vor der Arbeitsstelle
- Markierung: gelbe Markierung erkennbar, alte weiße Markierung wirksam aufgehoben, wo vorgesehen
- Schutzeinrichtungen: transportable Schutzwände oder Betonelemente unbeschädigt und in Position
- Verkehrsführung und Fahrbahnbreite: wie angeordnet, keine Engstellen durch abgestelltes Material
Bei Dunkelheit kommt ein Punkt hinzu, der tagsüber kaum auffällt: Ist die Arbeitsstelle aus Fahrersicht rechtzeitig erkennbar? Eine Kontrollfahrt aus der Perspektive des Verkehrs, also tatsächlich durch die Arbeitsstelle hindurch, findet Mängel, die man zu Fuß übersieht.
Wie oft kontrolliert werden muss
Der Kontrolltakt ergibt sich aus dem Vertrag und den dort vereinbarten Bedingungen der ZTV-SA, gegebenenfalls ergänzt durch Auflagen der anordnenden Behörde. In vielen Verträgen nach ZTV-SA sind an Arbeitstagen zwei Kontrollen und an arbeitsfreien Tagen eine Kontrolle vorgesehen. Bei Autobahnen, langen Arbeitsstellen oder besonderen Gefahrenlagen können engere Takte und zusätzliche Kontrollen in der Nacht gefordert sein.
Wichtig ist: Arbeitsfreie Tage sind keine kontrollfreien Tage. Gerade an Wochenenden, Feiertagen und in der Winterpause steht die Sicherung ohne Baustellenbetrieb da, und gerade dann bemerkt sonst niemand eine umgefahrene Bake. Kontrollfahrten werden deshalb meist für den gesamten Zeitraum vergeben, in dem die Sicherung steht, nicht nur für die Arbeitstage. Wie Winterpausen auf Baustellen vorbereitet werden, beschreibt der Beitrag Baustelle im Winter sichern.
Dokumentation: der Kontrollbericht als Nachweis
Kommt es an einer Arbeitsstelle zu einem Unfall, wird früher oder später gefragt, ob die Sicherung in Ordnung war und ob sie kontrolliert wurde. Dann zählt nur, was dokumentiert ist. Ein guter Kontrollbericht enthält Datum und Uhrzeit, den Namen des Kontrollfahrers, den geprüften Abschnitt, die einzelnen Prüfpunkte mit Ergebnis, Fotos des Zustands und bei Mängeln die ergriffene Maßnahme und die Meldung an den Verantwortlichen.
Digitale Kontrollberichte mit Zeitstempel und Fotos haben gegenüber handschriftlichen Listen einen klaren Vorteil: Sie lassen sich nachträglich nicht unbemerkt ändern, sind sofort beim Auftraggeber und zeigen lückenlos, wann wer wo war. Mehr zum Thema finden Sie im Beitrag Digitale Kontrollberichte.
Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten
Kontrollfahrten werden oft als Nebenleistung behandelt und entsprechend knapp ausgeschrieben. Dabei hängt an ihnen ein erheblicher Teil des Haftungsrisikos. Klären Sie vor der Vergabe:
- Welche Arbeitsstellen, Abschnitte und Zeiträume sind umfasst, einschließlich Wochenenden und Feiertagen?
- Welcher Takt gilt an Arbeitstagen und an arbeitsfreien Tagen?
- Wie weisen die Kontrollfahrer ihre Fachkenntnisse nach MVAS nach?
- Darf der Kontrollfahrer kleinere Mängel selbst beheben, etwa Baken richten oder Leuchten tauschen?
- Wer ist bei größeren Mängeln rund um die Uhr erreichbar, und in welcher Zeit wird reagiert?
- In welcher Form und wie schnell kommen die Kontrollberichte beim Auftraggeber an?
Staffsec führt Kontrollfahrten nach RSA 21 und ZTV-SA mit MVAS-geschulten Kontrollfahrern in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Norddeutschland durch und liefert digitale Kontrollberichte mit Zeitstempel und Fotos.


