Worum es geht
Die RSA 21 sind die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ in der Ausgabe 2021. Sie haben die bis dahin geltende Fassung von 1995 abgelöst. Sie legen fest, wie eine Baustelle im Straßenraum abgesichert wird: welche Verkehrszeichen, Absperrschranken, Leitbaken, Warnleuchten und Markierungen nötig sind, welche Abstände und Breiten gelten und wie Verkehrsführungen aussehen.
Grundlage im Einzelfall ist die verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde nach § 45 StVO. Sie enthält meist einen Verkehrszeichenplan, der auf den Regelplänen der RSA beruht. Das ausführende Unternehmen muss die Anordnung einhalten und die Sicherung für die gesamte Dauer der Arbeitsstelle in ordnungsgemäßem Zustand halten.
Kontrolle als Pflicht, nicht als Kür
Eine Absicherung, die am Montag korrekt aufgestellt wurde, kann am Samstagabend umgefahren, verdreht oder abgebaut sein. Wind, Unfälle, Vandalismus und Diebstahl von Warnleuchten sind Alltag. Deshalb gehört die regelmäßige Kontrolle zur Verkehrssicherungspflicht. In Bauverträgen öffentlicher Straßenbaulastträger wird das über die ZTV-SA (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) konkretisiert, oft mit festen Kontrollzeiten auch außerhalb der Arbeitszeit.
- Stehen alle Zeichen und Absperrgeräte laut Verkehrszeichenplan an ihrem Platz?
- Sind Warnleuchten in Betrieb und sichtbar?
- Sind Fußgänger- und Radwegführungen frei und sicher?
- Wurden Schäden sofort behoben oder gemeldet?
- Ist jede Kontrolle mit Uhrzeit, Befund und Foto dokumentiert?
Wie oft kontrolliert wird, ergibt sich aus Anordnung und Vertrag. Halten Sie die Vorgaben schriftlich fest, bevor die Arbeitsstelle eingerichtet wird.
Warum die Dokumentation entscheidet
Kommt es an einer Baustelle zu einem Unfall, stellt sich schnell die Frage, ob die Sicherung zum Zeitpunkt des Unfalls in Ordnung war. Ohne Kontrollnachweis steht der Verantwortliche ohne Beleg da. Mit lückenloser Kontrollfahrt-Dokumentation lässt sich zeigen, wann zuletzt geprüft wurde und in welchem Zustand die Stelle war.
Deshalb vergeben Bauunternehmen und Bauherren die Kontrollen oft an einen Dienstleister mit digitalen Berichten. Staffsec führt Kontrollfahrten nach RSA 21 und ZTV-SA in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Norddeutschland durch — mit Zeitstempel und Fotos je Kontrolle.

