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RSA 21das Regelwerk für Arbeitsstellen an Straßen

Sie wissen danach, was die RSA 21 vorgeben, wie Anordnung und Kontrolle zusammenhängen und was eine gute Dokumentation enthält.

Glossar · 2 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Worum es geht

Die RSA 21 sind die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ in der Ausgabe 2021. Sie haben die bis dahin geltende Fassung von 1995 abgelöst. Sie legen fest, wie eine Baustelle im Straßenraum abgesichert wird: welche Verkehrszeichen, Absperrschranken, Leitbaken, Warnleuchten und Markierungen nötig sind, welche Abstände und Breiten gelten und wie Verkehrsführungen aussehen.

Grundlage im Einzelfall ist die verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde nach § 45 StVO. Sie enthält meist einen Verkehrszeichenplan, der auf den Regelplänen der RSA beruht. Das ausführende Unternehmen muss die Anordnung einhalten und die Sicherung für die gesamte Dauer der Arbeitsstelle in ordnungsgemäßem Zustand halten.

Kontrolle als Pflicht, nicht als Kür

Eine Absicherung, die am Montag korrekt aufgestellt wurde, kann am Samstagabend umgefahren, verdreht oder abgebaut sein. Wind, Unfälle, Vandalismus und Diebstahl von Warnleuchten sind Alltag. Deshalb gehört die regelmäßige Kontrolle zur Verkehrssicherungspflicht. In Bauverträgen öffentlicher Straßenbaulastträger wird das über die ZTV-SA (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) konkretisiert, oft mit festen Kontrollzeiten auch außerhalb der Arbeitszeit.

  • Stehen alle Zeichen und Absperrgeräte laut Verkehrszeichenplan an ihrem Platz?
  • Sind Warnleuchten in Betrieb und sichtbar?
  • Sind Fußgänger- und Radwegführungen frei und sicher?
  • Wurden Schäden sofort behoben oder gemeldet?
  • Ist jede Kontrolle mit Uhrzeit, Befund und Foto dokumentiert?

Wie oft kontrolliert wird, ergibt sich aus Anordnung und Vertrag. Halten Sie die Vorgaben schriftlich fest, bevor die Arbeitsstelle eingerichtet wird.

Warum die Dokumentation entscheidet

Kommt es an einer Baustelle zu einem Unfall, stellt sich schnell die Frage, ob die Sicherung zum Zeitpunkt des Unfalls in Ordnung war. Ohne Kontrollnachweis steht der Verantwortliche ohne Beleg da. Mit lückenloser Kontrollfahrt-Dokumentation lässt sich zeigen, wann zuletzt geprüft wurde und in welchem Zustand die Stelle war.

Deshalb vergeben Bauunternehmen und Bauherren die Kontrollen oft an einen Dienstleister mit digitalen Berichten. Staffsec führt Kontrollfahrten nach RSA 21 und ZTV-SA in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Norddeutschland durch — mit Zeitstempel und Fotos je Kontrolle.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Wer ist für die Sicherung der Arbeitsstelle verantwortlich?+

Das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, setzt die verkehrsrechtliche Anordnung um und hält die Sicherung instand. Der Auftraggeber bleibt in der Verantwortung, das zu überwachen. Die Kontrolle kann an einen Dienstleister übertragen werden, die Verantwortung für das Ergebnis aber nicht einfach abgegeben werden.

Gilt die RSA 21 auch für kleine Baustellen?+

Ja, sie gilt für Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum unabhängig von der Größe. Auch kurze Arbeitsstellen von kurzer Dauer brauchen eine passende Sicherung, die RSA enthalten dafür eigene Regelpläne.

Was ist der Unterschied zwischen RSA 21 und ZTV-SA?+

Die RSA beschreiben, wie eine Arbeitsstelle verkehrsrechtlich zu sichern ist. Die ZTV-SA sind Vertragsbedingungen, die regeln, wie die Sicherungsarbeiten ausgeführt, kontrolliert und dokumentiert werden.

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