Ein zentrales Register für die ganze Branche
Das Bewacherregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem Bewachungsunternehmen und ihr Wachpersonal geführt werden. Es ist seit 2019 in Betrieb, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betrieben und ist in der Gewerbeordnung verankert. Vorher lagen die Angaben verstreut bei den einzelnen Gewerbeämtern; wer in einer Stadt als unzuverlässig aufgefallen war, konnte in der nächsten neu anfangen.
Heute gilt: Bevor eine Wachperson eingesetzt wird, muss das Unternehmen sie im Register anmelden, und die zuständige Behörde muss ihre Zuverlässigkeit geprüft haben. Erst dann darf sie arbeiten. Jede eingetragene Person erhält eine Bewacher-ID, die auch auf dem Dienstausweis steht.
Was über das Register läuft
- Anmeldung des Gewerbetreibenden und seiner Betriebsleitung durch die Erlaubnisbehörde.
- Meldung jeder Wachperson durch das Unternehmen vor dem ersten Einsatz, mit Qualifikationsnachweis: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO beziehungsweise ein anerkannter höherwertiger Abschluss.
- Zuverlässigkeitsprüfung durch die Behörde, unter anderem mit Abfragen beim Bundeszentralregister und bei weiteren Stellen.
- Abmeldung, wenn eine Person das Unternehmen verlässt.
- Regelmäßige Wiederholung der Zuverlässigkeitsprüfung in festgelegten Abständen.
Die Qualifikationsnachweise der IHK werden elektronisch übermittelt. Gefälschte Bescheinigungen fallen dadurch deutlich schwerer durch das Raster als früher bei Papiernachweisen.
Was Auftraggeber davon haben
Das Register selbst ist nicht öffentlich einsehbar. Auftraggeber können aber vom Dienstleister verlangen, dass er für jede eingesetzte Kraft die Bewacher-ID und den Status der Registrierung nachweist. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist das inzwischen üblich, bei privaten Aufträgen sollte es selbstverständlich sein.
Praktisch bewährt hat sich eine Liste der eingesetzten Kräfte mit Name, Bewacher-ID und Qualifikationsstufe, die bei jedem Personalwechsel aktualisiert wird. Wer Subunternehmer zulässt, sollte dieselbe Liste auch für deren Personal verlangen. Ausführlich behandelt das der Ratgeber Bewacherregister für Auftraggeber.
Staffsec meldet seine Einsatzkräfte vor dem Einsatz im Bewacherregister an; die Überprüfung läuft über die zuständige Behörde.

