Was die Disposition macht
Die Personaldisposition plant, welche Sicherheitskraft wann in welchem Objekt arbeitet. Was nach Dienstplan klingt, ist im Sicherheitsdienst eine anspruchsvolle Aufgabe: Viele Objekte sind rund um die Uhr besetzt, Veranstaltungen brauchen kurzfristig viele Kräfte für wenige Stunden, und jede Position verlangt eine bestimmte Qualifikation und eine Einweisung in genau dieses Objekt.
Die Disponentin oder der Disponent hat dabei mehrere Dinge gleichzeitig im Blick: die Wünsche des Kunden, die Verfügbarkeit der Mitarbeiter, Urlaub und Krankheit, gesetzliche Grenzen der Arbeitszeit und die Frage, wer in welchem Objekt schon eingewiesen ist. Fehler werden sofort sichtbar, als unbesetzter Dienst beim Kunden oder als Mitarbeiter, der zu lange am Stück arbeitet.
Die Regeln, die eingehalten werden müssen
- Qualifikation: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO passend zur Aufgabe, dazu Zusatzqualifikationen wie Ersthelfer, Brandschutzhelfer oder Fahrerlaubnis
- Bewacherregister: jede Kraft muss vor dem Einsatz angemeldet und von der Behörde als zuverlässig bestätigt sein
- Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten zwischen zwei Diensten und Pausen; Abweichungen nur, soweit Tarifvertrag und Gesetz sie erlauben
- Einweisung: wer ein Objekt nicht kennt, wird vorher eingewiesen, nicht erst im Ernstfall
- Gesundheit und Arbeitsschutz: Alleinarbeit absichern, Nachtarbeit fair verteilen, Überlastung vermeiden
Die Einhaltung dieser Regeln ist nicht nur Sache des Dienstleisters. Auftraggeber haben ein eigenes Interesse daran, dass niemand nach einer Doppelschicht übermüdet in ihrem Objekt sitzt.
Ausfälle und kurzfristige Anforderungen
Krankheit am Sonntagabend, ein Zug, der ausfällt, eine Veranstaltung, die kurzfristig verlängert wird: Eine gute Disposition rechnet damit. Sie arbeitet mit einem Stamm an Kräften je Objekt, mit Vertretern, die bereits eingewiesen sind, und mit einer Rufbereitschaft für die Einsatzleitung. Digitale Dienstpläne, verbindliche Verfügbarkeitsmeldungen und eine elektronische Zeiterfassung machen es möglich, Lücken früh zu sehen statt sie erst zu Dienstbeginn zu bemerken.
Für Sie als Auftraggeber ist hilfreich, wenn Änderungen rechtzeitig mitgeteilt werden. Je früher bekannt ist, dass zusätzliche Kräfte gebraucht werden, desto eher kommen eingewiesene Leute statt der ersten verfügbaren.
Fragen an einen Anbieter
- Wie viele Kräfte sind für mein Objekt eingewiesen, und wie wird die Einweisung dokumentiert?
- Wer ist nachts und am Wochenende in der Disposition erreichbar?
- Wie wird bei Krankheit nachbesetzt, und wie erfahre ich davon?
- Wie wird die Einhaltung der Arbeitszeitregeln geprüft?
Staffsec plant Einsätze im Objektschutz, im Veranstaltungsschutz und bei Brandwachen mit festen Ansprechpartnern in Neumünster und Berlin.

