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Pflichten des Bauherrn:Baustelle sichern, Verantwortung richtig verteilen

Sie wissen danach, welche Sicherheitspflichten beim Bauherrn liegen, was er delegieren kann und wie er nachweist, dass er seine Aufsicht ernst nimmt.

Ratgeber · 7 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Warum der Bauherr nicht einfach alles abgeben kann

Viele Bauherren gehen davon aus, dass mit der Beauftragung eines Generalunternehmers auch die gesamte Verantwortung für die Sicherheit übergeht. Das stimmt nur zum Teil. Aufgaben lassen sich übertragen, die Pflicht zur Auswahl und Kontrolle bleibt beim Bauherrn.

Der Grund liegt in der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit andere nicht zu Schaden kommen. Eine Baustelle ist eine solche Gefahrenquelle: offene Gruben, Gerüste, Material, Maschinen und Baustellenverkehr. Kommt jemand zu Schaden, wird nach § 823 BGB geprüft, wer seine Pflichten verletzt hat. Dazu kann auch ein Bauherr gehören, der erkennbare Mängel nicht beanstandet hat.

Für den Arbeitsschutz kommt die Baustellenverordnung hinzu. Sie richtet sich ausdrücklich an den Bauherrn und verlangt schon in der Planung, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.

Die Pflichten im Überblick

Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Pflichten ein. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, an welchen Stellen ein Bauherr typischerweise gefragt ist und wem er Aufgaben übertragen kann.

BereichGrundlageWas der Bauherr tun muss
Verkehrssicherung§ 823 BGB, RechtsprechungGefahren für Dritte abwenden, Beauftragte sorgfältig auswählen und überwachen
Arbeitsschutz in der Planung§ 2 BaustellenverordnungGrundsätze des Arbeitsschutzes bei der Planung berücksichtigen, bei größeren Baustellen Vorankündigung an die Behörde
Koordination§ 3 BaustellenverordnungBei Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber einen Koordinator bestellen
BauordnungLandesbauordnungBaustelle so einrichten, dass keine Gefahren entstehen, Bauschild aufstellen
Öffentlicher Verkehrsraum§ 45 StVO, RSA 21Verkehrsrechtliche Anordnung einholen lassen und deren Umsetzung sicherstellen

Die Vorankündigung nach der Baustellenverordnung ist nötig, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Umfang voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Sie wird bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eingereicht und auf der Baustelle sichtbar ausgehängt.

SiGeKo und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Arbeiten auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, kurz SiGeKo. Er stimmt die Arbeiten der Gewerke aufeinander ab, damit sich niemand gegenseitig gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei besonders gefährlichen Arbeiten, ist zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen.

Nach § 4 der Baustellenverordnung kann der Bauherr diese Aufgaben einem Dritten übertragen, zum Beispiel seinem Architekten oder einem spezialisierten Koordinator. Damit ist er von der eigenen Durchführung befreit, aber nicht von der Verantwortung, eine geeignete Person auszuwählen. Achten Sie darauf, dass der SiGeKo tatsächlich regelmäßig vor Ort ist und seine Feststellungen dokumentiert.

Der SiGeKo ist kein Wachdienst. Er kümmert sich um die Beschäftigten, nicht um Diebstahl, Vandalismus oder unbefugte Personen in der Nacht. Diese Lücke wird oft übersehen.

Absicherung gegen Unbefugte, besonders nach Feierabend

Ein großer Teil der Verkehrssicherung betrifft Menschen, die auf der Baustelle nichts zu suchen haben: Kinder, die auf dem Gerüst spielen, Jugendliche in der Baugrube, Spaziergänger, die eine Abkürzung nehmen. Gerichte erwarten, dass eine Baustelle so gesichert ist, wie es nach Lage und Umgebung zumutbar ist. In der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder belebten Wohngebieten sind die Anforderungen höher als auf einem abgelegenen Gewerbegrundstück.

Zur Grundsicherung gehört ein stabiler Bauzaun mit verschlossenen Toren, gesicherten Leitern und Gerüstaufgängen, abgedeckten Öffnungen und ausreichender Beleuchtung an Gefahrenstellen. Wer bewacht, prüft genau diese Punkte bei jedem Rundgang.

  • Ist der Zaun lückenlos und sind alle Tore verschlossen?
  • Sind Leitern abgezogen und Gerüstaufgänge gesperrt?
  • Sind Gruben, Schächte und Deckenöffnungen abgedeckt oder abgesperrt?
  • Brennt die Beleuchtung an Engstellen und Zufahrten?
  • Sind Maschinen abgeschlossen und Schlüssel nicht im Fahrzeug?
  • Hängen Warnschilder und Hinweise auf das Betretungsverbot gut sichtbar?

Ob zusätzlich eine Baustellenbewachung sinnvoll ist, hängt vom Umfeld, vom Wert der Materialien und von der Bauphase ab. Wiederkehrende Kontrollgänge mit dokumentiertem Ergebnis helfen dabei auch, später nachzuweisen, dass die Sicherung ernst genommen wurde.

Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

Sobald eine Baustelle Gehweg, Radweg oder Fahrbahn berührt, gelten zusätzliche Regeln. Die Straßenverkehrsbehörde erlässt eine verkehrsrechtliche Anordnung, in der Absperrung und Beschilderung festgelegt sind. Grundlage sind die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, die RSA 21.

Meist beantragt das ausführende Unternehmen oder ein Fachbetrieb für Verkehrssicherung die Anordnung und stellt die Absicherung auf. Die Pflicht zur Kontrolle endet aber nicht mit dem Aufstellen. Baken kippen bei Sturm um, Leuchten fallen aus, Schilder werden verdreht. Deshalb wird die Absicherung regelmäßig überprüft, auch abends und am Wochenende. Wie solche Kontrollfahrten ablaufen, erklärt der Ratgeber Verkehrssicherung und Kontrollfahrten nach RSA 21.

Für den Bauherrn heißt das: Lassen Sie sich zeigen, wer die Kontrollen übernimmt, in welchem Rhythmus sie stattfinden und wie Mängel dokumentiert und behoben werden.

Delegieren mit System: Auswahl, Vertrag, Kontrolle

Delegation entlastet nur, wenn sie sauber erfolgt. Juristen sprechen von Auswahl-, Anweisungs- und Überwachungspflichten. Praktisch bedeutet das drei Schritte.

  • Auswahl: Beauftragen Sie Unternehmen, die für die Aufgabe geeignet sind. Bei Bewachung zählt die Erlaubnis nach § 34a GewO, bei Verkehrssicherung die Erfahrung mit RSA 21 und ZTV-SA.
  • Vertrag: Halten Sie fest, wer was wann tut, zum Beispiel Kontrollzeiten, Meldewege und Reaktionen auf Mängel. Unklare Leistungsbeschreibungen führen später zu Streit über Zuständigkeiten.
  • Kontrolle: Lassen Sie sich regelmäßig Berichte geben und schauen Sie gelegentlich selbst oder durch Ihre Bauleitung nach. Wiederholte Mängel müssen Folgen haben.

Dokumentation ist dabei Ihr bester Schutz. Datierte Berichte mit Fotos zeigen im Schadensfall, dass die Baustelle zum fraglichen Zeitpunkt gesichert war. Ein digitaler Einsatzbericht mit Zeitstempel ist dafür deutlich aussagekräftiger als eine Unterschrift auf einem Stundenzettel.

Typische Lücken auf Baustellen in der Region

Auf Baustellen zwischen Kiel, Hamburg und Berlin zeigen sich immer wieder ähnliche Schwachstellen. Sie haben selten mit bösem Willen zu tun, sondern mit Zeitdruck und unklaren Zuständigkeiten.

Häufig ist der Bauzaun nach einem Materialtransport nicht wieder geschlossen. In der Winterpause kümmert sich niemand mehr um die Beleuchtung. Bei Bauvorhaben mit mehreren Bauabschnitten fehlt eine Person, die den Überblick über alle Zugänge hat. Und bei der Übergabe vom Rohbau an den Ausbau gehen Schlüssel und Zuständigkeiten verloren.

Hilfreich ist eine kurze Sicherheitsrunde bei jedem Phasenwechsel: Was hat sich geändert, wer ist neu dabei, welche Zugänge gibt es jetzt? Die Ratgeber Baustellenbewachung planen und Baustelle im Winter sichern gehen auf diese Phasen genauer ein.

Checkliste für Bauherren

Die folgende Liste hilft bei der Vorbereitung und bei der laufenden Kontrolle. Sie lässt sich gut in die regelmäßige Baubesprechung einbinden.

  • Vorankündigung geprüft und, falls nötig, eingereicht und ausgehängt
  • SiGeKo bestellt, wenn mehrere Arbeitgeber tätig sind
  • Zuständigkeit für Bauzaun, Tore und Beleuchtung schriftlich geregelt
  • Verkehrsrechtliche Anordnung vorhanden und Kontrollrhythmus festgelegt
  • Entscheidung über Bewachung nach Umfeld, Bauphase und Materialwert getroffen
  • Berichte der Dienstleister werden gelesen und Mängel nachverfolgt
  • Notfallkontakte am Bauschild oder am Tor gut sichtbar

Staffsec unterstützt Bauherren und Bauunternehmen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin mit Baustellenbewachung sowie Kontrollfahrten nach RSA 21 und ZTV-SA, dokumentiert mit digitalen Berichten. Für ein Angebot erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Haftet der Bauherr, wenn der Generalunternehmer die Baustelle schlecht sichert?+

Das kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich kann der Bauherr Sicherungsaufgaben übertragen, muss aber den Auftragnehmer sorgfältig auswählen und in zumutbarem Umfang überwachen. Wer erkennbare Mängel hinnimmt, riskiert eine eigene Haftung.

Ist ein SiGeKo dasselbe wie ein Wachdienst?+

Nein. Der SiGeKo koordiniert den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten verschiedener Firmen. Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und unbefugten Personen gehört nicht zu seinen Aufgaben.

Wann muss eine Baustelle bewacht werden?+

Eine gesetzliche Pflicht zur Bewachung gibt es in der Regel nicht. Sie ist aber oft die einfachste Möglichkeit, Verkehrssicherung und Diebstahlschutz nachweisbar umzusetzen, besonders in belebten Lagen, bei wertvollem Material oder in längeren Pausen.

Wer kontrolliert die Verkehrssicherung an der Straße?+

Zuständig ist meist das ausführende Unternehmen oder ein beauftragter Fachbetrieb. Die Behörde kann Kontrollen anordnen und prüfen. Der Bauherr sollte sich zeigen lassen, wie oft kontrolliert und wie dokumentiert wird.

Welche Unterlagen helfen im Schadensfall?+

Datierte Kontrollberichte, Fotos, Mängelprotokolle und Nachweise über die Behebung. Sie zeigen, dass die Baustelle regelmäßig geprüft und Probleme zügig behoben wurden.

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