Rechtsgrundlage und Auslöser
Die Abkürzung SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Grundlage ist die Baustellenverordnung. Sie verpflichtet den Bauherrn, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Das ist auf fast jeder größeren Baustelle der Fall, vom Mehrfamilienhaus in Kiel bis zum Gewerbebau in Berlin.
Der Bauherr kann die Aufgabe selbst übernehmen, wenn er die Eignung hat, oder einen Dritten beauftragen. Seine Verantwortung gibt er damit nicht ab. Er bleibt verpflichtet, für die Koordination zu sorgen.
Was der Koordinator tut
- Planungsphase: gemeinsame Gefährdungen der Gewerke erkennen und bei der Bauablaufplanung berücksichtigen.
- SiGe-Plan: den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen, wenn die Verordnung ihn verlangt, etwa bei größeren Baustellen mit Vorankündigung oder bei besonders gefährlichen Arbeiten.
- Unterlage für spätere Arbeiten: zusammenstellen, was bei Wartung und Instandhaltung des fertigen Bauwerks zu beachten ist.
- Ausführungsphase: Abstimmung zwischen den Firmen, Begehungen, Hinweise auf Mängel, Fortschreiben des Plans bei Änderungen.
- Koordinationsbesprechungen: die Beteiligten an einen Tisch holen, wenn sich Arbeiten räumlich oder zeitlich überschneiden.
Der SiGeKo ist weder Bauleiter noch Fachkraft für Arbeitssicherheit einer einzelnen Firma. Jeder Arbeitgeber bleibt für den Arbeitsschutz seiner eigenen Leute verantwortlich. Der Koordinator sorgt dafür, dass die einzelnen Maßnahmen zusammenpassen.
Berührungspunkte mit dem Sicherheitsdienst
Wer auf einer Baustelle bewacht, Zufahrten regelt oder Anlieferungen steuert, ist selbst ein weiteres Gewerk. Deshalb gehören Baustellenbewachung und Baulogistik in die Koordination. Typische Themen sind die Lage der Zufahrt und der Torposten, Laufwege der Wachkräfte bei Nacht, Beleuchtung, die Freihaltung von Rettungswegen und das Verhalten bei Unfällen außerhalb der Arbeitszeit.
In der Praxis bewährt sich ein kurzer Termin vor Einsatzbeginn: SiGeKo, Bauleitung und Einsatzleiter des Sicherheitsdienstes gehen das Gelände gemeinsam ab. Die Ergebnisse fließen in die Baustellenordnung und in die Dienstanweisung der Wachkräfte ein.
Häufige Missverständnisse
Manche Bauherren halten den SiGeKo für eine reine Formalie. Tatsächlich prüfen die Aufsichtsbehörden die Koordination, besonders nach Unfällen. Ein anderer Irrtum: Der Koordinator sei für jede Absturzsicherung zuständig. Er koordiniert, die ausführenden Firmen setzen um. Staffsec stimmt Baustellenbewachung und Baulogistik auf Großbaustellen mit dem SiGeKo ab.

