Wozu eine Baustellenordnung dient
Die Baustellenordnung ist das schriftliche Regelwerk des Bauherrn oder Generalunternehmers für alle, die das Baufeld betreten: eigene Leute, Nachunternehmer, Lieferanten, Planer und Besucher. Sie beantwortet die Fragen, die sonst jeden Morgen am Tor neu diskutiert werden: Wer darf hinein? Was muss er dabei haben? Wo darf er parken, rauchen, Material abstellen?
Rechtlich stützt sie sich auf das Hausrecht des Bauherrn und auf die Bauverträge. Werden die Nachunternehmer vertraglich auf die Baustellenordnung verpflichtet, kann ein Verstoß Folgen haben — bis zum Verweis einzelner Personen vom Gelände. Fehlt sie, fehlt dem Torpersonal jede Grundlage, um jemanden abzuweisen.
Was typischerweise geregelt wird
- Anmeldung und Ausweis: Zutritt nur mit Baustellenausweis oder Besucheranmeldung, Nachweis der Sicherheitsunterweisung.
- Persönliche Schutzausrüstung: Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste, je nach Bereich Gehör- oder Augenschutz.
- Verkehr und Wege: Fahrwege, Schrittgeschwindigkeit, Parkverbot im Baufeld, Fußgängerwege.
- Anlieferung: Zeitfenster, Anmeldepflicht, Abladeorte.
- Verbote: Alkohol, Rauchen außerhalb ausgewiesener Bereiche, Feuerarbeiten ohne Erlaubnisschein.
- Ordnung und Entsorgung: Wer räumt wann auf, wohin mit welchem Abfall.
- Fotos und Dritte: Fotografierverbote, Umgang mit Presse und Anwohnern.
- Notfall: Sammelplatz, Notrufnummern, Ersthelfer, Zufahrt für Rettungsdienst.
Auf Baustellen, für die nach der Baustellenverordnung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen ist, sollten Baustellenordnung und dieser Plan zueinander passen. Die Abstimmung übernimmt in der Regel der SiGeKo.
Bekannt machen und durchsetzen
Eine Baustellenordnung wirkt nur, wenn sie jeder kennt. Bewährt hat sich ein Dreiklang: Aushang an jedem Tor, Bestandteil der Erstunterweisung mit Unterschrift und Anlage zu jedem Nachunternehmervertrag. Bei vielen ausländischen Arbeitskräften helfen Piktogramme und Übersetzungen der wichtigsten Punkte.
Der Sicherheitsdienst setzt die Ordnung im Auftrag des Bauherrn durch: Er kontrolliert Ausweise und Schutzausrüstung am Tor, weist Fahrzeuge ein, dokumentiert Verstöße und meldet sie der Bauleitung. Die Entscheidung über Sanktionen bleibt beim Bauherrn. Damit das reibungslos läuft, gehört in die Dienstanweisung, was die Kraft am Tor selbst entscheiden darf und wann sie die Bauleitung anrufen muss.

