Die rechtliche Grundlage
Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die Beschäftigte vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen schützen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen, Maßnahmen festzulegen, deren Wirksamkeit zu prüfen und die Beschäftigten zu unterweisen. Konkretisiert wird das durch Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung sowie durch die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für Wach- und Sicherungsdienste gibt es eine eigene Unfallverhütungsvorschrift: die DGUV Vorschrift 23. Sie regelt unter anderem die Eignung der Kräfte, die Einweisung ins Objekt, den Umgang mit Diensthunden und Schusswaffen und die Sicherung bei Alleinarbeit. Ergänzend gilt das Arbeitszeitgesetz mit seinen Grenzen für Schichtlängen und Ruhezeiten.
Was ein Sicherheitsdienst nachweisen sollte
- eine aktuelle, objektbezogene Gefährdungsbeurteilung, nicht nur ein allgemeines Formular
- dokumentierte Unterweisungen vor dem ersten Einsatz und in regelmäßigen Abständen
- persönliche Schutzausrüstung passend zum Objekt, etwa Warnkleidung, Sicherheitsschuhe oder Schutzhelm auf Baustellen
- Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt
- Ersthelfer in ausreichender Zahl und funktionierende Notrufwege
- eine Regelung für Unfälle und Beinaheunfälle, einschließlich Meldung und Auswertung
Wo Auftraggeber mitwirken
Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Ort, müssen diese bei Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenarbeiten und sich gegenseitig über Gefahren informieren. Für den Auftraggeber heißt das: Er sagt dem Sicherheitsdienst, wo im Objekt besondere Risiken bestehen — Gefahrstoffe, Absturzkanten, Hochspannung, Hunde auf dem Gelände, bekannte Konflikte. Er sorgt für Beleuchtung auf den Rundgangswegen und gibt Zugang zu Pausen- und Sanitärräumen.
Auf Baustellen kommt der SiGeKo hinzu, der nach der Baustellenverordnung die Arbeiten aller Gewerke koordiniert. Sicherheitskräfte, die Zufahrten kontrollieren oder nachts Streife gehen, gehören in seine Planung.
Typische Schwachstellen
In der Praxis fehlt am häufigsten die Objekteinweisung für Vertretungen: Die Stammkraft kennt die gefährliche Treppe, der Springer am Feiertag nicht. Zweiter Schwachpunkt sind überlange Schichten durch kurzfristige Ausfälle. Ein guter Dispositionsprozess hält die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch dann ein, wenn es eng wird.
Staffsec ist nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200 zertifiziert. Unterweisung und Objekteinweisung sind dort feste Bestandteile des Ablaufs, etwa im Baustellenschutz.

