Was mit Wegezeit gemeint ist
Wegezeit ist die Zeit, die eine Einsatzkraft für den Weg zu einem Einsatzort oder zwischen mehreren Einsatzorten braucht. Im Sicherheitsdienst ist sie bei allen mobilen Leistungen allgegenwärtig: im Revierdienst, bei Kontrollfahrten, bei Alarmverfolgung und bei Schließdiensten.
Zwei Fragen werden dabei oft vermischt: Ist die Wegezeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes? Und wird sie bezahlt und dem Auftraggeber berechnet? Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe.
Arbeitsrechtliche Einordnung
| Weg | Einordnung in der Regel |
|---|---|
| Von zu Hause zum festen Objekt | keine Arbeitszeit — normaler Arbeitsweg |
| Zwischen zwei Objekten während der Schicht | Arbeitszeit, weil die Fahrt Teil der Tätigkeit ist |
| Revier- oder Streifenfahrt | Arbeitszeit, die Fahrt ist die Dienstleistung selbst |
| Ohne festen Arbeitsort direkt zum ersten Einsatz | nach der europäischen Rechtsprechung grundsätzlich Arbeitszeit |
| Vom Betrieb zum Einsatzort mit Dienstfahrzeug | in der Regel Arbeitszeit |
Für die Vergütung kommt es zusätzlich auf Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag an. Was als Arbeitszeit zählt, ist außerdem bei Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz mitzurechnen. Gerade bei langen Nachtschichten im Revierdienst ist das ein Planungsthema. Im Einzelfall entscheidet die genaue Gestaltung; bei Unsicherheiten lohnt fachkundiger Rat.
Wegezeit in Angebot und Kalkulation
Für Auftraggeber ist Wegezeit der Grund, warum mobile Dienste wirtschaftlich sind. Eine Revierkraft fährt in einer Nacht mehrere Objekte an. Die Fahrt zwischen den Objekten verteilt sich auf alle Kunden der Tour. Ein einzelnes Objekt muss daher nicht die Kosten einer ganzen Nachtschicht tragen.
Umgekehrt gilt: Liegt ein Objekt weit abseits der übrigen Touren, steigt der Anteil der Wegezeit. Das betrifft in Schleswig-Holstein etwa Standorte auf dem Land oder an der Küste, in Berlin und Hamburg eher Stoßzeiten im Stadtverkehr. Seriöse Angebote berücksichtigen das offen.
- Fragen Sie, ob Anfahrt und Wegezeit im Angebot enthalten sind oder gesondert berechnet werden.
- Klären Sie, wie die Zeit gerechnet wird, wenn ein Alarm außerhalb der Tour verfolgt werden muss.
- Vergleichen Sie bei mehreren Angeboten, ob alle die Wegezeit gleich behandeln.
- Bedenken Sie, dass besonders knapp kalkulierte Touren zu Lasten der Zeit am Objekt gehen können.
Staffsec plant Touren im Revier- und Interventionsdienst und bei Kontrollfahrten so, dass Wegezeit und Zeit am Objekt in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen.

