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Alleinarbeit im Wachdienst:Gefährdung und Personennotsignal

Sie wissen danach, welche Regeln für allein arbeitende Sicherheitskräfte gelten, wie ein Personennotsignal funktioniert und welche Fragen Sie für Ihr Objekt stellen sollten.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Alleinarbeit ist im Wachdienst der Normalfall

Ein Logistikzentrum an der A7 bei Neumünster um drei Uhr nachts: Die Hallen sind dunkel, die Schicht ist vorbei, eine einzelne Sicherheitskraft dreht ihre Runde. Diese Situation ist im Bewachungsgewerbe Alltag. Bei Nachtwachen, Kontrollgängen auf Baustellen, im Leerstand oder im Revierdienst arbeitet eine Person häufig ohne Sicht- und Rufkontakt zu Kollegen.

Von Alleinarbeit spricht man, wenn eine Person außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer arbeitet. Verboten ist sie nicht. Sie verlangt aber, dass jemand rechtzeitig merkt, wenn die Kraft einen Unfall hat, überfallen wird oder plötzlich gesundheitliche Probleme bekommt. Genau darum geht es beim Thema Personennotsignal.

Rechtlicher Rahmen

Mehrere Regelwerke greifen ineinander. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, nach dem jeder Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen und passende Maßnahmen treffen muss. Die DGUV Vorschrift 1 bestimmt in ihrem Paragrafen zu gefährlichen Arbeiten, dass bei gefährlicher Alleinarbeit eine geeignete Überwachung sicherzustellen ist. Speziell für den Wachdienst verlangt die DGUV Vorschrift 23 die Überwachung von Kräften bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahren.

Wie Personennotsignal-Anlagen eingesetzt werden, beschreibt die DGUV Regel 112-139. Sie enthält ein Verfahren zur Risikobewertung, Anforderungen an die Alarmierung und an die Hilfeleistung. Ergänzend ordnet die DGUV Information 212-139 verschiedene Meldemöglichkeiten den Gefährdungsstufen zu. Wichtig: Ein Notsignalgerät macht eine Tätigkeit, für die Alleinarbeit verboten ist, nicht zulässig. Es ist eine Schutzmaßnahme, kein Freibrief.

Die Gefährdung richtig einschätzen

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie fragt nicht nur, wie gefährlich eine Tätigkeit ist, sondern auch, wie wahrscheinlich ein Notfall ist und wie schnell Hilfe ankommen kann. Ein Empfangsdienst in einem belebten Bürogebäude in Hamburg ist anders zu bewerten als ein nächtlicher Rundgang durch ein Kieswerk in Ostholstein.

  • Gelände: Treppen, Rampen, Gruben, Gewässer, unbeleuchtete Bereiche, Glätte im Winter.
  • Tätigkeit: reiner Kontrollgang, Alarmverfolgung, Einschreiten bei Störern, Arbeiten in der Nähe laufender Anlagen.
  • Bedrohung: Einbrüche in der Vergangenheit, Vandalismus, Konflikte mit Dritten.
  • Person: Erfahrung, gesundheitliche Einschränkungen, Ortskenntnis.
  • Rettungskette: Wie lange dauert es, bis jemand vor Ort ist? Kennt der Rettungsdienst die Zufahrt?

Wie ein Personennotsignal funktioniert

Ein Personennotsignalgerät trägt die Sicherheitskraft am Körper. Es löst Alarm aus, wenn die Person ihn bewusst drückt, und meist auch automatisch: bei Lageveränderung, etwa wenn die Kraft nach einem Sturz liegt, bei Bewegungslosigkeit über eine bestimmte Zeit oder wenn das Gerät abgerissen wird. Vor dem Alarm warnt das Gerät in der Regel kurz, damit ein Fehlalarm abgebrochen werden kann.

Der Alarm geht an eine ständig besetzte Stelle, typischerweise eine Notruf- und Serviceleitstelle. Dort erscheinen Name, Objekt und nach Möglichkeit der Standort. Ein Gerät allein schützt niemanden. Entscheidend ist, was nach dem Alarm passiert: Wer ruft zurück? Wer fährt hin? Wer alarmiert den Rettungsdienst? Und wer hat einen Schlüssel, um überhaupt aufs Gelände zu kommen?

MaßnahmeGeeignet fürGrenze
Regelmäßige KontrollanrufeGeringe Gefährdung, belebte UmgebungZwischen zwei Anrufen bleibt ein Notfall unbemerkt
Meldepunkte im WächterkontrollsystemNachweis des RundgangsAusbleibende Meldung fällt erst verzögert auf
Personennotsignalgerät mit LeitstelleErhöhte Gefährdung, nachts, große GeländeSetzt Funk- oder Mobilnetzabdeckung voraus
ZweierbesetzungHohe Gefährdung, Einschreiten bei StörernHöherer Personalaufwand

Die Hilfe muss geplant sein

Die DGUV-Regel stellt klar, dass nach einem Alarm wirksame Hilfe organisiert sein muss. Für Sie als Auftraggeber heißt das: Fragen Sie nicht nur, ob ein Gerät getragen wird, sondern wie die Kette danach aussieht. Ein Alarm, der in einer Leitstelle aufläuft, nützt wenig, wenn niemand weiß, wo auf einem großen Gelände die Kraft gerade ist, oder wenn das Rolltor verschlossen bleibt.

Praktisch bewährt hat sich ein schriftlicher Alarmplan für das Objekt. Er enthält die Zufahrt für Rettungskräfte, den Schlüsselzugang, Ansprechpartner beim Auftraggeber und die Reihenfolge der Maßnahmen. Er wird regelmäßig geprüft und bei Änderungen angepasst. Auch ein Probealarm gehört dazu, damit alle Beteiligten den Ablauf einmal real durchlaufen haben.

Technische Stolpersteine

In Norddeutschland gibt es Gelände, auf denen Mobilfunk kaum ankommt: Stahlhallen, Kellergeschosse, Tiefgaragen und abgelegene Flächen im ländlichen Raum. Hier muss vor Einsatzbeginn geprüft werden, ob das Gerät zuverlässig sendet. Mögliche Lösungen sind Verstärker, ortsfeste Funkbaken oder eine Änderung des Rundgangs.

Ein weiterer Punkt ist die Bedienung. Die Kraft muss das Gerät kennen, den Vorwarnton einordnen können und wissen, wie sie einen Fehlalarm abbricht. Ebenso wichtig ist die tägliche Funktionsprobe zu Schichtbeginn. Ein leerer Akku in der dritten Nachtstunde ist ein vermeidbarer Fehler.

Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel ohne Namen: Ein leerstehendes Verwaltungsgebäude in Schleswig-Holstein wird nachts von einer einzelnen Kraft bestreift, drei Geschosse plus Keller. Bei der Objektaufnahme zeigt sich, dass im Keller kein Netz verfügbar ist und die Treppenhausbeleuchtung nur teilweise funktioniert. Die Gefährdungsbeurteilung ergibt eine erhöhte Gefährdung durch Sturz und durch mögliche Eindringlinge.

Die Lösung besteht aus mehreren Bausteinen: Die Beleuchtung wird instand gesetzt, die Kraft trägt ein Notsignalgerät mit Lage- und Ruhealarm, im Keller wird eine Funkbake installiert, und der Rundgang meldet sich an festen Punkten. Für den Alarmfall ist geregelt, dass der Revierdienst mit Schlüssel anfährt und parallel der Rettungsdienst alarmiert wird. Erst dieses Zusammenspiel macht aus einem Gerät eine wirksame Schutzmaßnahme.

Checkliste für Ihr Objekt

Die folgenden Fragen helfen, das Thema Alleinarbeit mit Ihrem Dienstleister vor Auftragsbeginn zu klären. Staffsec beurteilt Alleinarbeitsplätze im Rahmen der Objektaufnahme und stimmt die Überwachung mit dem Auftraggeber ab.

  • Arbeitet die Kraft zu bestimmten Zeiten allein, und welche Gefährdungen bestehen dann?
  • Welche Form der Überwachung ist vorgesehen und an welche Stelle gehen Alarme?
  • Ist die Netzabdeckung auf dem gesamten Rundgang geprüft?
  • Wie kommen Rettungskräfte nachts auf das Gelände, und wer öffnet?
  • Gibt es einen Alarmplan, und wann wurde er zuletzt getestet?
  • Wer informiert Sie als Auftraggeber über einen Notfall?
Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Ist Alleinarbeit im Wachdienst überhaupt erlaubt?+

Ja, Alleinarbeit ist grundsätzlich zulässig. Bei gefährlicher Alleinarbeit muss der Arbeitgeber aber eine geeignete Überwachung sicherstellen. Wie diese aussieht, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Wer bezahlt das Personennotsignalgerät?+

Arbeitsschutzmaßnahmen sind Sache des Arbeitgebers, also des Sicherheitsunternehmens. Die Kosten fließen in die Kalkulation ein. Für Sie als Auftraggeber ist vor allem wichtig, dass die Lösung zum Objekt passt und die Hilfekette funktioniert.

Was passiert bei einem Fehlalarm?+

Gut eingestellte Geräte warnen vor dem Alarm, sodass die Kraft ihn abbrechen kann. Kommt es dennoch zum Alarm, ruft die Leitstelle in der Regel zuerst zurück. Erst wenn niemand reagiert, folgt die nächste Stufe des Alarmplans.

Reicht ein Handy für die Alleinarbeit?+

Ein Mobiltelefon ermöglicht Hilfe nur, wenn die Kraft noch handlungsfähig ist. Bei Sturz oder Bewusstlosigkeit hilft es nicht. Es gibt allerdings Apps und Geräte mit Lage- und Ruhealarm, deren Eignung für die jeweilige Gefährdung geprüft werden sollte.

Muss ich als Auftraggeber etwas beitragen?+

Ja, vor allem Informationen: Gefahren auf dem Gelände, Zufahrten, Schlüssel und Ansprechpartner für Notfälle. Ohne diese Angaben lässt sich die Hilfekette nicht vollständig planen.

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