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Alleinarbeitwenn niemand in Ruf- oder Sichtweite ist

Sie wissen danach, wann ein Wachdienst als Alleinarbeit gilt, welche Sicherungen üblich sind und warum das den Auftraggeber betrifft.

Glossar · 2 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Was als Alleinarbeit gilt

Von Alleinarbeit spricht man, wenn eine Person außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer arbeitet. Im Sicherheitsdienst ist das eher die Regel als die Ausnahme: der Nachtdienst in einer Lagerhalle, der Rundgang über eine abgelegene Baustelle, die Kontrollfahrt durch ein Gewerbegebiet. Passiert dort ein Unfall oder ein Angriff, bemerkt es niemand von selbst.

Der Arbeitgeber muss die Gefährdung nach dem Arbeitsschutzgesetz beurteilen und passende Maßnahmen treffen. Für Wach- und Sicherungsdienste konkretisiert das die DGUV Vorschrift 23. Wie Personen-Notsignal-Anlagen auszuwählen und zu betreiben sind, beschreibt die DGUV Regel 112-139.

Übliche Schutzmaßnahmen

  • Personen-Notsignal-Gerät: löst bei Knopfdruck, Lagewechsel oder Bewegungslosigkeit automatisch einen Alarm aus.
  • Regelmäßige Kontrollmeldungen: die Kraft meldet sich in festen Abständen bei der Leitstelle.
  • Ablauf bei ausbleibender Meldung: wer nachfragt, nach welcher Zeit eskaliert und wer hinfährt.
  • Objektkenntnis: Einweisung in Wege, Gefahrstellen, Beleuchtung und Fluchtwege vor dem ersten Dienst.
  • Erreichbarkeit: funktionierendes Funk- oder Mobilfunknetz auf dem ganzen Rundgang, notfalls mit Ausweichlösung.

Warum das den Auftraggeber angeht

Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber, also beim Sicherheitsdienst. Trotzdem wirkt sie sich auf Ihr Objekt aus. Manche Tätigkeiten sind für eine Einzelperson zu gefährlich, etwa das Begehen von Bereichen mit Absturzgefahr oder das Eingreifen bei einer bekannten Konfliktlage. Dann braucht es eine Doppelbesetzung oder eine Änderung der Aufgabe. Ein seriöser Dienstleister spricht das bei der Objektbegehung an, statt es stillschweigend zu übergehen.

Auch die Funkversorgung ist ein Thema: In Tiefgaragen, Kellern oder Stahlhallen fällt der Empfang oft aus. Ein Notsignalgerät, das dort nicht senden kann, schützt nicht. Das muss vor Einsatzbeginn getestet werden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine Kraft bewacht nachts allein ein Logistikzentrum am Stadtrand von Neumünster. Sie trägt ein Notsignalgerät mit Lageerkennung und meldet sich stündlich bei der Leitstelle. Bleibt eine Meldung aus, ruft die Leitstelle an. Meldet sich niemand, fährt die nächste Streife hin. Diese Kette wird in der Dienstanweisung festgehalten. Staffsec plant solche Abläufe für Einzelarbeitsplätze im Objektschutz mit ein.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Ist Alleinarbeit im Wachdienst überhaupt erlaubt?+

Ja, sie ist zulässig, wenn die Gefährdung beurteilt und durch geeignete Maßnahmen abgesichert ist. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten kann die Beurteilung ergeben, dass eine zweite Person nötig ist.

Was ist ein Totmannschalter?+

Umgangssprachlich wird so die Funktion eines Personen-Notsignal-Geräts bezeichnet, die bei Bewegungslosigkeit oder Lageänderung automatisch einen Alarm auslöst. Damit wird auch eine Person gefunden, die selbst keinen Knopf mehr drücken kann.

Muss der Auftraggeber Technik für Alleinarbeit stellen?+

In der Regel stellt der Sicherheitsdienst die Notsignalgeräte und die Leitstellenanbindung. Der Auftraggeber sorgt für Rahmenbedingungen wie Beleuchtung, freie Wege und Informationen über besondere Gefahren im Objekt.

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