4,9★Google-Bewertungen · 54· 545,0★ProvenExpert · 29· 294,8★kununu · 7· 7DIN EN ISO 9001 zertifiziertDIN 77200 geprüftAVPQ präqualifiziertMitglied im MittelstandsbundIHK-Ausbildungsbetrieb24/7 Hotline+49 4321 78 33 590
Zum Inhalt springen
Staffsec Solution GmbH
Startseite
KarriereKontakt

Brandschutz im Objekt:was der Sicherheitsdienst beitragen kann

Sie wissen danach, welche Brandschutzaufgaben sich an einen Sicherheitsdienst übertragen lassen, welche Pflichten beim Betreiber bleiben und wie beides zusammenpasst.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Verantwortung bleibt beim Betreiber

Vorweg das Wichtigste: Den betrieblichen Brandschutz verantwortet der Arbeitgeber bzw. Betreiber des Gebäudes. Das ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz – § 10 ArbSchG verlangt Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung – und aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, vor allem ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und ASR A2.3 zu Fluchtwegen und Notausgängen. Dazu kommen baurechtliche Auflagen aus der Baugenehmigung.

Ein Sicherheitsdienst kann einen Teil der Arbeit übernehmen: kontrollieren, melden, im Ereignisfall die ersten Schritte gehen, die Feuerwehr einweisen. Die Pflicht, ein Brandschutzkonzept umzusetzen, Anlagen warten zu lassen und Beschäftigte zu unterweisen, wandert damit aber nicht zum Dienstleister. Gute Verträge machen diese Grenze deutlich.

Vorbeugender Brandschutz auf dem Rundgang

Viele Brandgefahren sind beim Hinsehen erkennbar. Wer ohnehin Kontrollgänge im Objekt macht, kann mit wenig Mehraufwand eine Reihe von Prüfpunkten mitnehmen. Bewährt haben sich:

  • Flucht- und Rettungswege frei: keine Paletten im Treppenhaus, keine abgestellten Möbel im Flur
  • Notausgänge von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen, nicht abgeschlossen oder zugestellt
  • Brandschutztüren geschlossen bzw. nur über zugelassene Feststellanlagen offen, keine Keile
  • Feuerlöscher an ihrem Platz, Plombe vorhanden, nicht verstellt
  • Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen sichtbar, Leuchten nicht defekt
  • Zündquellen: eingeschaltete Kaffeemaschinen, Heizlüfter, Lötstationen nach Betriebsschluss
  • Brandlasten: Kartonagen und Müll an Außenwänden, Paletten unter Vordächern
  • Feuerwehrzufahrt und Aufstellflächen frei, Schlüsseldepot zugänglich

Brandmeldeanlage: Störungen und Auslösungen

In vielen Gebäuden ist eine Brandmeldeanlage vorhanden, die direkt zur Feuerwehr aufgeschaltet ist. Der Sicherheitsdienst ersetzt diese Aufschaltung nicht. Er kann aber an der Brandmeldezentrale wertvolle Arbeit leisten, wenn er dafür eingewiesen ist: Störungs- und Abschaltmeldungen erkennen und melden, bei einer Auslösung die Feuerwehr am vereinbarten Punkt empfangen und anhand der Feuerwehr-Laufkarten zum auslösenden Melder führen.

Wer an der Zentrale handeln darf und wer nicht, regelt der Betreiber zusammen mit dem Errichter bzw. Instandhalter der Anlage. Rücksetzen, Abschalten von Meldergruppen und das Quittieren von Meldungen sind keine Tätigkeiten für jeden. Halten Sie in der Dienstanweisung fest, welche Bedienschritte erlaubt sind.

Im Ernstfall: die ersten Minuten

Bricht ein Feuer aus, zählen Ruhe und eingeübte Abläufe. Für Sicherheitskräfte im Objekt hat sich eine einfache Reihenfolge bewährt: Melden (Feuerwehr über 112 bzw. Brandmelder auslösen), Warnen (Personen im Gefahrenbereich, Hausalarm), Retten (Menschen aus dem Bereich bringen, ohne sich selbst zu gefährden), Löschen (nur Entstehungsbrände mit Feuerlöscher, wenn gefahrlos möglich), Einweisen (Feuerwehr am Zugang empfangen, Lage und vermisste Personen melden).

Löschversuche haben ihre Grenzen. Wer mit Feuerlöscher und Wandhydrant nicht weiterkommt oder dichten Rauch vor sich hat, zieht sich zurück und schließt Türen hinter sich. Die Kraft sollte als Brandschutzhelfer ausgebildet sein, damit sie Löschmittel sicher einsetzen kann. Den Umgang mit Räumungen behandelt der Beitrag zu Räumung und Evakuierung.

Brandwache: wenn es eine eigene Aufgabe wird

Manchmal reicht der Blick auf dem Rundgang nicht. Bei Heißarbeiten wie Schweißen, Trennschleifen oder Dachabdichtung mit offener Flamme verlangen Versicherer und Erlaubnisscheine oft eine Brandwache während der Arbeiten und eine Nachkontrolle danach. Bei Veranstaltungen kann die Behörde eine Brandsicherheitswache anordnen, die nach den Regeln des Landes von der Feuerwehr oder nach deren Vorgaben besetzt wird.

Auch bei Ausfall einer Brandmeldeanlage oder Sprinkleranlage wird häufig eine ersatzweise Überwachung verlangt, bis die Technik wieder läuft. Welche Anforderungen dabei gelten, erläutern die Beiträge zur Brandwache bei Heißarbeiten und zur Brandsicherheitswache. Für diese Fälle bieten wir Brandwachen als eigene Leistung an.

Aufgaben sauber aufteilen

Damit im Ernstfall niemand auf den anderen wartet, lohnt eine klare Aufteilung. Die folgende Übersicht ist ein Ausgangspunkt für Ihre eigene Festlegung.

AufgabeBetreiberSicherheitsdienst
Brandschutzordnung erstellen und aktuell haltenverantwortlichkennt sie, meldet Lücken
Wartung von Löschern, Melde- und Löschanlagenbeauftragt Fachfirmenmeldet sichtbare Mängel
Unterweisung der Beschäftigtenverantwortlichwird selbst objektbezogen unterwiesen
Fluchtwege freihaltenorganisiertkontrolliert und dokumentiert
Feuerwehr einweisenstellt Unterlagen bereitübernimmt außerhalb der Betriebszeit
Räumungsübungenplant und verantwortetunterstützt bei Durchführung

Einweisung und Unterlagen für die Sicherheitskräfte

Sicherheitskräfte wechseln, Objekte verändern sich. Damit Brandschutzaufgaben nicht vom Wissen einzelner Personen abhängen, braucht es eine objektbezogene Einweisung und Unterlagen, die vor Ort griffbereit sind. Bei der Einweisung geht der Betreiber oder sein Brandschutzbeauftragter mit den Kräften die wichtigsten Stellen ab: Brandmeldezentrale und Feuerwehr-Informationszentrale, Feuerwehrschlüsseldepot, Hauptabsperrungen für Strom, Gas und Wasser, Löschwasserentnahmestellen, Bereiche mit Gefahrstoffen und Druckgasflaschen.

In die Unterlagen gehören der Teil B der Brandschutzordnung, die Feuerwehrpläne oder Laufkarten, eine Telefonliste und eine kurze Beschreibung, wer wann zu informieren ist. Wird umgebaut oder ändert sich die Nutzung, etwa weil eine Halle künftig als Lager für Akkus oder brennbare Flüssigkeiten dient, müssen Einweisung und Unterlagen nachgezogen werden. Diese Änderungen bekommt der Sicherheitsdienst sonst oft als Letzter mit.

Hilfreich ist außerdem eine kurze Übergabe bei jedem Schichtwechsel: Gab es Störmeldungen, laufen Arbeiten mit Brandgefahr, ist eine Meldergruppe wegen Bauarbeiten abgeschaltet? Solche Informationen gehören ins Wachbuch, damit die nächste Schicht nicht bei null anfängt.

Häufige Schwachstellen in der Praxis

Bei Objektbegehungen in Gewerbegebieten zwischen Hamburg und Kiel sehen wir immer wieder dieselben Muster. Brandschutztüren werden mit Keilen offen gehalten, weil der Durchgang sonst lästig ist. Feuerlöscher stehen hinter Paletten. Die Feuerwehr-Laufkarten liegen in einem Ordner, aber nicht an der Brandmeldezentrale. Und das Sicherheitspersonal weiß zwar, wo der Hauptschalter ist, hat aber nie erklärt bekommen, wann es ihn betätigen darf.

Fast alle diese Punkte lassen sich mit einer gemeinsamen Begehung, einer kurzen Prüfliste für den Rundgang und einer Rückmeldung an den Betreiber beheben. Wichtig ist, dass Befunde nicht nur im Bericht stehen, sondern jemand sie abarbeitet.

Staffsec übernimmt in Objekten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin Kontrollgänge mit Brandschutz-Prüfpunkten sowie Brandwachen. Ihre Anforderungen besprechen wir gern über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Darf der Sicherheitsdienst die Brandmeldeanlage zurücksetzen?+

Nur wenn der Betreiber das in Abstimmung mit dem Instandhalter der Anlage ausdrücklich erlaubt und die Kraft eingewiesen ist. Nach einer echten Auslösung entscheidet in der Regel die Feuerwehr über das Rücksetzen.

Müssen Sicherheitskräfte Brandschutzhelfer sein?+

Eine allgemeine Pflicht für jede Sicherheitskraft gibt es nicht. Wer im Objekt Brandschutzaufgaben übernimmt oder Entstehungsbrände bekämpfen soll, sollte aber entsprechend ausgebildet sein. Viele Betreiber rechnen die Kräfte auf ihre Zahl an Brandschutzhelfern an, wenn sie während der Betriebszeit anwesend sind.

Ersetzt ein Sicherheitsdienst eine Brandmeldeanlage?+

Nein. Eine vorgeschriebene Brandmeldeanlage lässt sich nicht durch Personal ersetzen. Bei einem Ausfall kann eine Brandwache aber vorübergehend als Ersatzmaßnahme dienen, wenn Behörde oder Versicherer das so festlegen.

Was gehört in die Dienstanweisung zum Brandschutz?+

Prüfpunkte auf dem Rundgang, Verhalten bei Alarm, erlaubte Bedienschritte an der Brandmeldezentrale, Treffpunkt für die Feuerwehr, Ansprechpartner und Telefonnummern sowie die Lage von Löschern, Hauptschaltern und Absperrungen.

Jetzt anfragen

Sicherheit, die zu Ihrem Objekt passt

Fragen zu Ihrem Objekt oder Ihrer Veranstaltung? Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen ein Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.