Warum geübt werden muss
Eine Räumungsübung prüft, ob alle Menschen ein Gebäude im Ernstfall schnell und geordnet verlassen können. Der Flucht- und Rettungsplan an der Wand beschreibt den Weg, die Übung zeigt, ob er funktioniert. Arbeitgeber müssen nach § 10 ArbSchG Beschäftigte für Evakuierung benennen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten zu Fluchtwegen und Notausgängen (ASR A2.3) sieht vor, in angemessenen Abständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben.
Für Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Versammlungsstätten gibt es teils eigene Vorgaben der Länder, Träger oder Behörden. Häufig verlangen auch Versicherer, Brandschutzkonzepte oder Auflagen aus der Baugenehmigung regelmäßige Übungen.
Ablauf einer Übung
- Vorbereitung: Ziel festlegen, Szenario wählen (etwa Brand im zweiten Obergeschoss, Treppenhaus A gesperrt), Rollen besetzen, Feuerwehr und Alarmempfänger informieren.
- Auslösen: Alarm über die Hausalarmierung oder Brandmeldeanlage, Zeit nehmen.
- Räumen: Evakuierungshelfer gehen ihre Bereiche ab, prüfen Toiletten und Nebenräume, schließen Türen.
- Sammeln: Vollständigkeitskontrolle an der Sammelstelle, Meldung an die Einsatzleitung.
- Auswerten: Beobachter tragen Zeiten und Auffälligkeiten zusammen, Maßnahmen werden festgelegt.
Angekündigte Übungen eignen sich für den Einstieg und für Häuser mit vielen ortsfremden Personen. Unangekündigte Übungen zeigen ehrlicher, wie der Alarm wirklich ankommt.
Was Übungen fast immer zeigen
| Befund | Typische Ursache |
|---|---|
| Notausgang verschlossen oder zugestellt | Lagerfläche im Fluchtweg, Tür aus Diebstahlschutzgründen abgeschlossen |
| Sammelstelle ungünstig | liegt in der Feuerwehrzufahrt oder ist zu klein |
| Alarm nicht gehört | Lärm in Werkstatt oder Lager, keine optische Alarmierung |
| Vollständigkeit unklar | keine Anwesenheits- oder Besucherliste griffbereit |
| Helfer fehlen | benannte Personen ausgeschieden, Vertretung nicht geregelt |
Rolle des Sicherheitsdienstes
Ein Sicherheitsdienst kann bei der Übung mehrere Aufgaben übernehmen: Er besetzt Evakuierungshelfer-Positionen, besonders außerhalb der Kernzeiten. Er sichert Zufahrten für die Feuerwehr, lenkt Besucher und führt die Vollständigkeitskontrolle anhand der Besucherliste vom Empfang. Als Beobachter dokumentiert er Zeiten und Befunde.
Wichtig ist, dass die Rollen in der Dienstanweisung stehen und die Kräfte die Wege kennen, bevor geübt wird. Staffsec unterstützt Auftraggeber in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin bei Übungen im Rahmen von Objektschutz und Empfangsdiensten.

