Warum Gemeinden private Dienste beauftragen
Rathäuser mit Publikumsverkehr, Schulen in den Ferien, Bauhöfe, Unterkünfte, Stadtfeste, Parkanlagen: Die Liste der Orte, für die eine Stadt Verantwortung trägt, ist lang. Eigenes Personal reicht dafür selten aus, besonders nachts und an Wochenenden. Private Sicherheitsdienste schließen diese Lücke, aber nur in einem klar begrenzten Rahmen.
Wer als Verwaltung ausschreibt, sollte diese Grenze kennen. Sonst steht in der Leistungsbeschreibung eine Aufgabe, die ein privater Dienst gar nicht übernehmen darf.
Die Grenze: hoheitliche Befugnisse
Das staatliche Gewaltmonopol liegt bei Polizei und Ordnungsbehörden. Ein kommunaler Ordnungsdienst besteht aus Bediensteten der Gemeinde, die Befugnisse aus dem Landesrecht haben, etwa Personalien feststellen, Platzverweise erteilen oder Verwarnungsgelder erheben. Ein privater Sicherheitsdienst hat diese Rechte nicht, auch wenn er im Auftrag der Stadt arbeitet.
| Aufgabe | Kommunaler Ordnungsdienst | Privater Sicherheitsdienst |
|---|---|---|
| Personalien feststellen | Ja, nach Landesrecht | Nein |
| Platzverweis im öffentlichen Raum | Ja | Nein |
| Ordnungswidrigkeiten ahnden | Ja | Nein, nur beobachten und melden |
| Hausrecht in städtischen Gebäuden | Ja | Ja, im Auftrag der Verwaltung |
| Bestreifung, Präsenz, Meldung | Ja | Ja |
| Bewachung von Liegenschaften | Selten | Ja |
Private Einsatzkräfte stützen sich auf das übertragene Hausrecht und auf die Jedermannsrechte, etwa Notwehr nach § 32 StGB oder die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO. Eine ausführliche Gegenüberstellung bietet der Ratgeber Ordnungsdienst oder Sicherheitsdienst.
Typische Aufgaben für private Dienstleister
Innerhalb dieser Grenzen gibt es viele sinnvolle Einsatzfelder. Aus der Praxis in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin sind das vor allem:
- Empfang und Einlass in Rathäusern, Bürgerämtern und Jobcentern, einschließlich Besucherlenkung.
- Bewachung von Liegenschaften wie Bauhöfen, Kläranlagen, leerstehenden Schulen oder Turnhallen.
- Revierfahrten zu mehreren Objekten mit Schließ- und Kontrolldienst nach Feierabend.
- Veranstaltungsdienst bei Stadtfesten, Märkten und Konzerten auf Grundlage des Sicherheitskonzepts.
- Präsenzstreifen in Parks oder an Bahnhofsvorplätzen, mit Beobachtung und Meldung an Ordnungsamt oder Polizei.
Für Streifen im öffentlichen Verkehrsraum verlangt § 34a GewO die Sachkundeprüfung. Das gilt auch, wenn die Stadt Auftraggeber ist. Prüfen Sie den Nachweis bei der Vergabe.
Worauf Verwaltungen bei der Vergabe achten
Öffentliche Auftraggeber vergeben nach Vergaberecht, und in Schleswig-Holstein sind zusätzlich die landesrechtlichen Vorgaben zu Tariftreue zu beachten. Eine gute Leistungsbeschreibung beschreibt Aufgaben, Zeiten und Qualifikationen genau und vermeidet Aufgaben mit hoheitlichem Charakter.
Hilfreich sind außerdem: klare Ansprechpartner in der Verwaltung, eine abgestimmte Dienstanweisung, eine nachvollziehbare Dokumentation mit Zeitstempel und ein Plan, wie Sicherheitsdienst, Ordnungsamt und Polizei sich gegenseitig informieren. Mehr zur Ausschreibung durch öffentliche Stellen finden Sie im Ratgeber Sicherheitsdienst für Behörden.
Zusammenarbeit statt Ersatz
Wie gut die Zusammenarbeit klappt, zeigt sich im Alltag. Ein Beispiel: Eine Kleinstadt beauftragt einen Sicherheitsdienst mit abendlichen Präsenzstreifen im Stadtpark, weil Anwohner sich über Lärm und Müll beschweren. Die Einsatzkräfte sprechen Gruppen freundlich an, weisen auf die Parkordnung hin und dokumentieren, was sie beobachten. Bei Sachbeschädigungen oder Gewalt rufen sie die Polizei. Die Berichte gehen am nächsten Morgen an das Ordnungsamt, das daraus ablesen kann, wann und wo eigene Kräfte gebraucht werden.
So entsteht ein Kreislauf: Der private Dienst liefert Beobachtungen und Präsenz, die Behörde entscheidet über Maßnahmen. Wichtig ist, dass beide Seiten feste Ansprechpartner haben und dass die Einsatzkräfte genau wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Eine kurze gemeinsame Besprechung vor dem Start des Auftrags vermeidet viele Missverständnisse.
Ein privater Dienst ersetzt weder Polizei noch Ordnungsamt. Er ergänzt sie: mit Präsenz, mit Augen vor Ort und mit verlässlicher Bewachung städtischer Objekte. Wo diese Rollen sauber getrennt sind, profitieren Verwaltung, Bürger und Einsatzkräfte.
Staffsec arbeitet mit Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO und digitalen Einsatzberichten mit Zeitstempel und Fotos, was die Nachweisführung gegenüber Verwaltungen erleichtert.


