4,9★Google-Bewertungen · 54· 545,0★ProvenExpert · 29· 294,8★kununu · 7· 7DIN EN ISO 9001 zertifiziertDIN 77200 geprüftAVPQ präqualifiziertMitglied im MittelstandsbundIHK-Ausbildungsbetrieb24/7 Hotline+49 4321 78 33 590
Zum Inhalt springen
Staffsec Solution GmbH
Startseite
KarriereKontakt

Hausrecht übertragen:Befugnisse und Grenzen des Sicherheitsdienstes

Sie wissen danach, woher das Hausrecht kommt, wie Sie es auf den Dienstleister übertragen und welche Maßnahmen Wachpersonen damit tatsächlich ergreifen können.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Woher das Hausrecht kommt

Das Hausrecht ist die Befugnis, darüber zu bestimmen, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder einen abgegrenzten Bereich betreten und sich dort aufhalten darf. Es steht dem Eigentümer oder dem berechtigten Besitzer zu, also zum Beispiel dem Mieter einer Gewerbefläche oder dem Veranstalter, der eine Halle angemietet hat. Rechtlich stützt es sich vor allem auf die Besitz- und Eigentumsvorschriften des BGB, etwa § 903 und § 1004 BGB sowie den Besitzschutz in §§ 858 ff. BGB.

Strafrechtlich schützt § 123 StGB das Hausrecht: Wer unbefugt eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht, begeht Hausfriedensbruch. Verfolgt wird das nur auf Antrag des Berechtigten, und genau hier zeigt sich, warum eine saubere Übertragung auf den Sicherheitsdienst so wichtig ist.

Wachpersonen haben keine Sonderrechte

Ein privater Sicherheitsdienst ist keine Polizei. § 34a Abs. 5 GewO stellt klar, dass Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten gegenüber Dritten nur die Jedermannsrechte ausüben dürfen, also Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, sowie die Rechte, die ihnen der Auftraggeber vertraglich überträgt. Dabei gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit.

Das Hausrecht ist das wichtigste dieser übertragenen Rechte. Es entsteht nicht automatisch dadurch, dass eine Wachperson auf dem Gelände steht. Die Befugnis leitet sich immer von Ihnen als Berechtigtem ab und reicht nie weiter, als Sie sie selbst hätten.

So übertragen Sie das Hausrecht wirksam

Eine Übertragung kann formlos erfolgen, sollte aber schriftlich festgehalten werden. Bewährt hat sich eine eigene Vollmacht als Anlage zum Bewachungsvertrag, die die Wachpersonen im Dienst griffbereit haben. In der Dienstanweisung wird dann beschrieben, wie das Recht im Alltag ausgeübt wird.

  • Räumlicher Geltungsbereich: genaue Bezeichnung der Flächen, idealerweise mit Lageplan, einschließlich Parkplatz, Außenanlagen und Nebengebäuden.
  • Zeitlicher Geltungsbereich: dauerhaft, während der Öffnungszeiten oder nur für eine Veranstaltung.
  • Umfang: Aufforderung zum Verlassen, Aussprechen von Hausverboten, Entscheidung über Strafanträge oder nur deren Vorbereitung.
  • Hausordnung: welche Regeln gelten und durchgesetzt werden sollen.
  • Eskalation: wer beim Auftraggeber in Zweifelsfällen erreichbar ist.

Was im Rahmen des Hausrechts möglich ist

Mit übertragenem Hausrecht kann die Wachperson Personen ansprechen, auf die Hausordnung hinweisen, den Zutritt verweigern und zum Verlassen auffordern. Sie kann außerdem ein Hausverbot aussprechen, wenn das in der Vollmacht vorgesehen ist. Bleibt jemand trotz Aufforderung, ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt.

Weigert sich eine Person zu gehen, darf die Wachperson unter engen Voraussetzungen den Besitz verteidigen. § 859 BGB erlaubt es dem Besitzer, sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt zu erwehren. Diese Befugnis wird mit dem Hausrecht ausgeübt, muss aber verhältnismäßig bleiben. In der Praxis bedeutet das: erst reden, dann deutlich auffordern, dann begleiten. Körperlicher Zwang ist das letzte Mittel und häufig ist es klüger, die Polizei zu rufen.

MaßnahmeMöglich mit Hausrecht?Hinweis
Ansprechen und auf Hausordnung hinweisenJaErster Schritt, ruhig und klar
Zutritt verweigernJaBei öffentlich zugänglichen Flächen sachlichen Grund beachten
Zum Verlassen auffordernJaAufforderung möglichst vor Zeugen und dokumentiert
Hausverbot aussprechenJa, wenn übertragenDauer und Umfang festhalten
Taschen gegen den Willen durchsuchenNeinNur freiwillig oder als Zutrittsbedingung
Ausweis zwangsweise abnehmenNeinIdentität ggf. über die Polizei feststellen lassen

Hausverbot rechtssicher aussprechen

Ein Hausverbot sollte eindeutig sein: wer, für welche Flächen, ab wann und für wie lange. Bei öffentlich zugänglichen Orten wie Einkaufszentren, Bahnhofsvorplätzen in privater Hand oder großen Veranstaltungen verlangt die Rechtsprechung einen sachlichen Grund. Wer seine Türen allgemein öffnet, darf einzelne Personen nicht willkürlich ausschließen. Typische sachliche Gründe sind Diebstahl, Bedrohung, Sachbeschädigung oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung.

Im Einlassbereich von Gastronomie und Clubs kommt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinzu. Ein Einlassverbot wegen Herkunft, Religion oder Geschlecht ist unzulässig. Klare, für alle geltende Kriterien schützen Betreiber und Personal.

Halten Sie ausgesprochene Hausverbote schriftlich fest, mit Datum, Uhrzeit, Name der betroffenen Person, Grund und Zeugen. Ein guter Einsatzbericht ist später die wichtigste Grundlage, falls es zu einem Strafantrag oder einer zivilrechtlichen Klage kommt.

Grenzen, die oft übersehen werden

Das Hausrecht endet an der Grundstücksgrenze. Auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Objekt haben Wachpersonen keine besonderen Befugnisse, dort gelten nur die Jedermannsrechte. Das ist etwa bei Baustellen in Hamburger oder Berliner Innenstadtlagen wichtig, wo der Bauzaun direkt an den Bürgersteig grenzt.

Ebenso wenig erlaubt das Hausrecht Durchsuchungen, Festhalten oder das Kontrollieren von Ausweisen gegen den Willen der Person. Wer festgehalten werden soll, braucht eine eigene Rechtsgrundlage, etwa die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO. Taschenkontrollen sind nur freiwillig zulässig oder als Bedingung für den Zutritt; wer nicht zustimmt, darf abgewiesen, aber nicht durchsucht werden.

Praxisbeispiel: Supermarktparkplatz am Abend

Ein Handelsunternehmen in Schleswig-Holstein beauftragt Kontrollgänge auf seinem Parkplatz, weil sich dort abends regelmäßig Gruppen treffen, Müll hinterlassen und Kunden belästigt werden. Mit einer sauberen Vollmacht kann die Streife die Gruppe ansprechen, auf die Parkplatzordnung hinweisen und zum Verlassen auffordern. Bei wiederholten Verstößen spricht sie Hausverbote aus und dokumentiert diese.

Was sie nicht kann: Personen festhalten, um ihre Personalien aufzunehmen, oder Fahrzeuge zwangsweise entfernen. Dafür braucht es die Polizei beziehungsweise einen geregelten Abschleppvorgang durch den Berechtigten. Die klare Rollenverteilung schützt beide Seiten und sorgt dafür, dass die Maßnahmen später Bestand haben.

Mehrere Berechtigte auf einem Gelände

Schwierig wird es, wenn mehrere Parteien Rechte an einer Fläche haben. In einem Gewerbepark übt der Eigentümer das Hausrecht für Zufahrten und Gemeinschaftsflächen aus, die Mieter für ihre eigenen Einheiten. Bei einer Veranstaltung in einer angemieteten Halle liegt das Hausrecht für die Dauer des Mietvertrags meist beim Veranstalter, oft mit Vorbehalten des Vermieters.

Klären Sie solche Konstellationen vor dem Einsatz. Die Vollmacht für den Sicherheitsdienst sollte von demjenigen kommen, dem das Hausrecht für den jeweiligen Bereich tatsächlich zusteht, und im Lageplan sollten die Grenzen erkennbar sein.

Unterstützung durch Staffsec

Staffsec stimmt Vollmacht, Hausordnung und Dienstanweisung vor Einsatzbeginn mit Ihnen ab, damit die Einsatzkräfte im Objektschutz oder bei Veranstaltungen genau wissen, was sie in Ihrem Namen dürfen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Muss das Hausrecht schriftlich übertragen werden?+

Gesetzlich ist keine Form vorgeschrieben. Eine schriftliche Vollmacht ist trotzdem dringend zu empfehlen, weil sie im Streitfall zeigt, in welchem Umfang die Wachperson handeln durfte. Sie sollte im Dienst griffbereit sein.

Darf der Sicherheitsdienst selbst Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs stellen?+

Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Inhaber des Hausrechts. Ob der Dienstleister den Antrag in Ihrem Namen stellen darf, sollte ausdrücklich in der Vollmacht geregelt werden. Viele Auftraggeber behalten sich die Entscheidung vor und lassen den Sicherheitsdienst nur die Unterlagen vorbereiten.

Kann ich jemandem ohne Begründung Hausverbot erteilen?+

In privaten, nicht allgemein geöffneten Räumen ist das in der Regel möglich. Bei Flächen, die Sie für die Allgemeinheit öffnen, etwa Geschäfte oder Veranstaltungen mit freiem Zugang, braucht es einen sachlichen Grund. Willkürliche oder diskriminierende Ausschlüsse sind unzulässig.

Darf eine Wachperson jemanden hinaustragen, der nicht gehen will?+

Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit angemessener Gewalt erwehren, und diese Befugnis kann der Sicherheitsdienst im Rahmen des Hausrechts ausüben. Die Maßnahme muss aber erforderlich und verhältnismäßig sein. In vielen Fällen ist es sicherer und sinnvoller, die Polizei hinzuzuziehen.

Gilt das Hausrecht auch auf dem Gehweg vor dem Gebäude?+

Nein. Öffentliche Verkehrsflächen gehören nicht zum Hausrechtsbereich. Dort hat die Wachperson nur die Rechte, die jeder Bürger hat.

Jetzt anfragen

Sicherheit, die zu Ihrem Objekt passt

Fragen zu Ihrem Objekt oder Ihrer Veranstaltung? Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen ein Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.