Begriff und Abgrenzung
Der Ordnungsdienst ist das Personal, das bei einer Veranstaltung für geordnete Abläufe sorgt: Besucher lenken, Bereiche absichern, Rettungswege freihalten, die Hausordnung durchsetzen und ansprechbar sein, wenn etwas passiert. Die einzelnen Kräfte heißen Ordner. Sie stehen am Einlass, an Bühnengräben, Blöcken, Ausgängen, Parkflächen und überall dort, wo sich Menschenströme kreuzen.
Nicht zu verwechseln ist der Begriff mit dem kommunalen Ordnungsdienst einer Stadt, der als Teil der Verwaltung Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum verfolgt. Der Veranstaltungs-Ordnungsdienst handelt dagegen im Auftrag des Veranstalters und auf Grundlage von dessen Hausrecht. Hoheitliche Befugnisse hat er nicht.
Woher die Pflicht kommt
Für Versammlungsstätten regelt die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Landes, in Schleswig-Holstein die VStättVO, nach dem Vorbild der Muster-Versammlungsstättenverordnung, dass der Betreiber einen Ordnungsdienst einrichten muss, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. Bei großen Versammlungsstätten ist ein Sicherheitskonzept Pflicht, in dem Zahl, Aufgaben und Positionen der Ordner festgelegt werden. Der Ordnungsdienst steht unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters.
Bei Veranstaltungen im Freien, etwa Stadtfesten in Kiel oder Konzerten in einem Berliner Park, verlangen die Genehmigungsbehörden ebenfalls regelmäßig ein Konzept mit Ordnungsdienst. Im Profifußball schreibt der Verband zusätzlich eine eigene Qualifizierung der Ordner vor.
Typische Aufgaben
- Einlasskontrolle mit Ticket-, Alters- und Taschenkontrolle im vereinbarten Umfang
- Besucherlenkung an Engstellen, Treppen, Ausgängen und Wegen zur Anreise
- Freihalten von Flucht- und Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten
- Absicherung von Bühnen, Backstage, Technik und gesperrten Bereichen
- Beobachtung der Besucherdichte und frühe Meldung an die Einsatzleitung
- erste Hilfe einleiten und Sanitätsdienst heranführen
- Unterstützung bei einer Räumung nach dem Räumungskonzept
Ordner sind keine Türsteher, die durch Masse wirken. Gute Ordner erkennt man daran, dass sie Besucher freundlich ansprechen, Wege erklären und Spannungen bemerken, bevor daraus Streit wird.
Qualifikation und Planung
Nach § 34a GewO genügt für Ordner in der Regel die Unterrichtung; für die Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung. Jede eingesetzte Kraft muss im Bewacherregister erfasst sein. Planen Sie die Einweisung vor Ort ein, mit Rundgang, Funkprobe und Erklärung der Räumungssignale.
Die Zahl der Ordner ergibt sich aus Besucherzahl, Gelände, Zahl der Ein- und Ausgänge, Art des Publikums und Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, nicht aus einer Faustformel. Staffsec stellt Ordnungsdienste im Veranstaltungsschutz für Veranstaltungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin.

