Wer quer einsteigt, bringt oft viel mit
Ehemalige Soldaten, Handwerker, Busfahrer, Verkäuferinnen aus dem Einzelhandel: Viele Einsatzkräfte im Sicherheitsdienst haben vorher etwas ganz anderes gemacht. Das ist kein Nachteil. Lebenserfahrung, Zuverlässigkeit und ein ruhiger Umgang mit Menschen zählen im Wachdienst mindestens so viel wie Fachwissen.
Ohne Nachweis geht es trotzdem nicht. Wer gewerblich bewacht, braucht nach § 34a GewO eine bestimmte Mindestqualifikation, und der Arbeitgeber muss jede Einsatzkraft vorab über das Bewacherregister überprüfen lassen.
Schritt eins: die Unterrichtung
Die Unterrichtung ist der Einstieg. Sie findet bei der IHK oder einem von ihr beauftragten Träger statt und umfasst für Beschäftigte 40 Unterrichtsstunden. Eine Prüfung gibt es nicht, wohl aber Anwesenheitspflicht und aktive Mitarbeit. Am Ende steht eine Bescheinigung.
Inhaltlich geht es um die Grundlagen: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, Jedermannsrechte, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung. Die Unterrichtung reicht für viele Aufgaben im Objektschutz, zum Beispiel für die Bewachung einer Baustelle oder eines Firmengeländes ohne Publikumsverkehr.
Schritt zwei: die Sachkundeprüfung
Für anspruchsvollere Tätigkeiten schreibt § 34a Abs. 1a GewO die Sachkundeprüfung vor. Sie ist Pflicht bei:
- Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, etwa in Einkaufszentren oder Bahnhöfen,
- dem Schutz vor Ladendieben,
- der Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
- der Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Geflüchtete,
- leitenden Aufgaben bei der Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen.
Die Prüfung findet vor der IHK statt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Einen Pflichtkurs gibt es nicht, die meisten Kandidaten bereiten sich aber in einem Vorbereitungslehrgang oder mit Lernmaterial vor. Wer die Sachkunde bestanden hat, braucht keine Unterrichtung mehr. Einen Überblick über alle Stufen bietet der Ratgeber zur Qualifikation nach § 34a GewO.
Was im Alltag wirklich zählt
Die Bescheinigung öffnet die Tür, den Job macht man aber mit anderen Fähigkeiten. Wer neu anfängt, sollte sich auf diese Punkte einstellen:
| Anforderung | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Schichtdienst | Nächte, Wochenenden und Feiertage gehören dazu, im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes |
| Aufmerksamkeit | Auch in der fünften ruhigen Nacht wachsam bleiben und sauber dokumentieren |
| Auftreten | Gepflegte Erscheinung, höflicher Ton, klare Ansagen |
| Belastbarkeit | Konflikte aushalten, bei Notfällen ruhig handeln, Erste Hilfe leisten |
| Zuverlässigkeit | Pünktlich, ehrlich, verschwiegen gegenüber Dritten |
Viele Quereinsteiger unterschätzen, wie unterschiedlich die Einsätze sind. Eine Nachtschicht auf einer Baustelle bei Kiel ist ruhig und verlangt vor allem Disziplin bei den Kontrollgängen. Der Empfang in einem Hamburger Bürohaus verlangt Freundlichkeit, Ordnung und ein gutes Gedächtnis für Gesichter. Ein Konzert in Berlin bringt Trubel, Gedränge und schnelle Entscheidungen. Es lohnt sich, offen mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen, welche Art von Einsatz zu einem passt.
Hilfreich ist auch ein Erste-Hilfe-Kurs, falls er nicht ohnehin vom Arbeitgeber organisiert wird, und ein Führerschein, denn für Revierfahrten und Kontrolldienste wird er oft gebraucht.
Eine gute Einarbeitung am Objekt ist für Quereinsteiger besonders wichtig. Sie lernen dort die Dienstanweisung, die Ansprechpartner und die Eigenheiten des Geländes kennen, bevor sie allein Dienst tun.
Und danach?
Wer Freude an der Arbeit hat, kann weitergehen: über die Sachkunde hinaus zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft, zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder später zum Meister. Viele Objekt- und Schichtleiter haben genau so angefangen.
Staffsec setzt in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin Einsatzkräfte mit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung ein, je nach Aufgabe. Interessierte erreichen uns über die Kontaktseite.


