Was die Unterrichtung ist
Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist die Mindestqualifikation für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden und wird von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt oder in ihrem Auftrag angeboten. Am Ende steht keine Prüfung, sondern eine Bescheinigung über die Teilnahme. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnehmenden aktiv mitgearbeitet und die Inhalte verstanden haben; die IHK kann das im Unterricht überprüfen.
Die Einzelheiten regelt die Bewachungsverordnung. Für die Leitung eines Bewachungsunternehmens genügt die Unterrichtung nicht; dort ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben.
Die Inhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Datenschutz
- Bürgerliches Recht, etwa Besitz und Eigentum, sowie Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts, darunter Notwehr und vorläufige Festnahme
- Umgang mit Waffen und die Grenzen ihres Einsatzes
- Unfallverhütung nach DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“
- Umgang mit Menschen: Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
In 40 Stunden lässt sich das nur im Überblick vermitteln. Die Unterrichtung schafft ein Grundverständnis dafür, was eine Sicherheitskraft darf und was nicht. Die eigentliche Handlungssicherheit entsteht erst durch Einweisung am Objekt und Erfahrung im Dienst.
Wofür sie reicht und wofür nicht
| Unterrichtung genügt in der Regel | Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben |
|---|---|
| Objektschutz ohne Publikumsverkehr | Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr |
| Empfangs- und Pfortendienst | Schutz vor Ladendieben, etwa als Ladendetektiv |
| Baustellenbewachung, Brandwache | Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken |
| Einlass- und Ordnungsdienst ohne Leitungsfunktion | leitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen und in bestimmten Unterkünften |
Die Zuordnung hängt immer von der tatsächlichen Tätigkeit ab, nicht von der Bezeichnung der Stelle. Wer zwischen beiden Bereichen wechselt, braucht die höhere Qualifikation.
Was Auftraggeber prüfen sollten
Jede eingesetzte Kraft wird über das Bewacherregister gemeldet; dort ist auch die Qualifikation hinterlegt. Auftraggeber können sich bestätigen lassen, dass alle Kräfte für ihre Aufgabe passend qualifiziert sind. Bei Mischaufträgen, etwa Empfang am Tag und Streife über ein öffentliches Gelände in der Nacht, lohnt der genaue Blick. Staffsec setzt Kräfte mit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung je nach Aufgabe ein und ist anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Schleswig-Holstein.

