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Unterrichtung nach § 34ader Einstieg ins Bewachungsgewerbe

Sie wissen danach, was in der Unterrichtung vermittelt wird, wie sie abläuft und welche Aufgaben eine Kraft mit dieser Qualifikation übernehmen darf.

Glossar · 2 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Was die Unterrichtung ist

Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist die Mindestqualifikation für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden und wird von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt oder in ihrem Auftrag angeboten. Am Ende steht keine Prüfung, sondern eine Bescheinigung über die Teilnahme. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnehmenden aktiv mitgearbeitet und die Inhalte verstanden haben; die IHK kann das im Unterricht überprüfen.

Die Einzelheiten regelt die Bewachungsverordnung. Für die Leitung eines Bewachungsunternehmens genügt die Unterrichtung nicht; dort ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben.

Die Inhalte

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Datenschutz
  • Bürgerliches Recht, etwa Besitz und Eigentum, sowie Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts, darunter Notwehr und vorläufige Festnahme
  • Umgang mit Waffen und die Grenzen ihres Einsatzes
  • Unfallverhütung nach DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“
  • Umgang mit Menschen: Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

In 40 Stunden lässt sich das nur im Überblick vermitteln. Die Unterrichtung schafft ein Grundverständnis dafür, was eine Sicherheitskraft darf und was nicht. Die eigentliche Handlungssicherheit entsteht erst durch Einweisung am Objekt und Erfahrung im Dienst.

Wofür sie reicht und wofür nicht

Unterrichtung genügt in der RegelSachkundeprüfung ist vorgeschrieben
Objektschutz ohne PublikumsverkehrKontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
Empfangs- und PfortendienstSchutz vor Ladendieben, etwa als Ladendetektiv
Baustellenbewachung, BrandwacheBewachung im Einlassbereich von Diskotheken
Einlass- und Ordnungsdienst ohne Leitungsfunktionleitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen und in bestimmten Unterkünften

Die Zuordnung hängt immer von der tatsächlichen Tätigkeit ab, nicht von der Bezeichnung der Stelle. Wer zwischen beiden Bereichen wechselt, braucht die höhere Qualifikation.

Was Auftraggeber prüfen sollten

Jede eingesetzte Kraft wird über das Bewacherregister gemeldet; dort ist auch die Qualifikation hinterlegt. Auftraggeber können sich bestätigen lassen, dass alle Kräfte für ihre Aufgabe passend qualifiziert sind. Bei Mischaufträgen, etwa Empfang am Tag und Streife über ein öffentliches Gelände in der Nacht, lohnt der genaue Blick. Staffsec setzt Kräfte mit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung je nach Aufgabe ein und ist anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Schleswig-Holstein.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Wie lange dauert die Unterrichtung?+

Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden und wird meist als Vollzeitkurs über eine Woche angeboten. Termine und Anmeldung laufen über die zuständige IHK oder die von ihr beauftragten Stellen.

Gibt es am Ende eine Prüfung?+

Nein. Die Unterrichtung endet mit einer Bescheinigung. Eine Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil gibt es nur bei der Sachkundeprüfung nach § 34a.

Ersetzen andere Abschlüsse die Unterrichtung?+

Ja, bestimmte höhere Qualifikationen werden anerkannt, etwa die Sachkundeprüfung, die Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Welche Abschlüsse genau gelten, regelt die Bewachungsverordnung.

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