Zwei Stufen im Gewerberecht
Wer gewerblich bewacht, braucht nach § 34a GewO mindestens die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Für bestimmte Aufgaben reicht das nicht: Dort verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung. Auch der Inhaber eines Bewachungsunternehmens bzw. die Geschäftsführung muss die Sachkunde nachweisen, um die Bewachungserlaubnis zu erhalten.
Die Unterrichtung ist eine Schulung mit Teilnahmebescheinigung. Die Sachkundeprüfung ist eine echte Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, die man auch nicht bestehen kann.
Wann Sachkunde Pflicht ist
§ 34a Abs. 1a GewO nennt die Tätigkeiten, für die Beschäftigte die Sachkundeprüfung brauchen:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, etwa Einkaufszentren, Bahnhöfe oder eine Citystreife.
- Schutz vor Ladendieben, zum Beispiel als Ladendetektiv oder im Kassenbereich.
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, also der klassische Doorman.
- Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete in leitender Funktion.
- Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Bestimmte Berufsabschlüsse ersetzen die Sachkundeprüfung, etwa die Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Welche Abschlüsse anerkannt werden, regelt die Bewachungsverordnung.
Inhalt und Ablauf der Prüfung
| Teil | Was dazugehört |
|---|---|
| Schriftlich | Fragen aus allen Sachgebieten, Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung |
| Mündlich | Gespräch mit Schwerpunkt auf Recht und Umgang mit Menschen, mit Fallbeispielen aus der Praxis |
| Sachgebiete | öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, Bürgerliches Recht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen, Unfallverhütung, Umgang mit Menschen und Deeskalation, Sicherheitstechnik |
Die Prüfung legt man bei der IHK ab. Vorbereitungskurse sind nicht vorgeschrieben, aber üblich, weil vor allem der rechtliche Teil — Notwehr, Festnahmerecht, Hausrecht — sicher sitzen muss.
Worauf Auftraggeber achten sollten
Im Leistungsverzeichnis sollte je Posten stehen, welche Stufe gefordert ist. Wer pauschal Sachkunde für alle Posten verlangt, schränkt die Personalauswahl unnötig ein. Wer sie für einen Posten mit Kontrollgängen im öffentlichen Raum vergisst, riskiert einen Verstoß. Die Qualifikation jeder Kraft ist im Bewacherregister hinterlegt. Staffsec setzt Einsatzkräfte je nach Aufgabe mit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung ein und ist anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Schleswig-Holstein.

