Prinzip: Bedingungen fest, Menge offen
Ein Rahmenvertrag legt die Bedingungen für künftige Einzelaufträge fest, ohne dass eine bestimmte Menge bestellt wird. Der Auftraggeber ruft dann im Bedarfsfall ab: eine Brandwache für drei Tage, zwei Kräfte für ein Firmenfest, eine Bewachung nach einem Einbruch. Jeder Abruf ist ein Einzelauftrag zu den vereinbarten Bedingungen.
Öffentliche Auftraggeber nennen das Rahmenvereinbarung und vergeben sie im Vergabeverfahren. Dort gilt unter anderem, dass das voraussichtliche Auftragsvolumen so genau wie möglich anzugeben ist und die Laufzeit begrenzt ist. Private Auftraggeber sind freier, sollten aber dieselben Punkte sauber regeln.
Wann ein Rahmenvertrag passt
- Wiederkehrende, aber nicht planbare Einsätze, etwa Brandwachen bei Heißarbeiten oder Sonderbewachungen.
- Veranstaltungen über das Jahr verteilt, deren Zahl und Größe noch nicht feststehen.
- Mehrere Standorte, die bei Bedarf einzeln beauftragt werden.
- Ergänzung zu einem Dauerauftrag, wenn kurzfristig zusätzliche Kräfte gebraucht werden.
Für einen festen Posten mit gleichbleibenden Zeiten ist dagegen ein Dienstleistungsvertrag mit fester Leistung meist die bessere Wahl. Der Dienstleister kann dort Personal fest einplanen und einarbeiten.
Was in den Vertrag gehört
| Regelung | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Leistungsarten und Qualifikationen | Klärt, welche Stufe (Unterrichtung, Sachkunde, Fachkraft) für welche Tätigkeit gilt |
| Abrufweg | Wer darf abrufen, wie (schriftlich, Portal, Mail) und mit welchen Angaben |
| Vorlauf | Welche Frist gilt als regulär, was gilt als kurzfristiger Abruf |
| Reaktionszeit | Bis wann bestätigt der Dienstleister, ob er den Abruf besetzen kann |
| Preisregeln | Vergütung je Qualifikation, <a href="/glossar/zeitzuschlaege/">Zuschläge</a>, Anpassung bei Tarifänderungen |
| Storno | Was gilt, wenn ein Abruf kurzfristig abgesagt wird |
Kosten hängen beim Rahmenvertrag vor allem vom Vorlauf ab. Wer früh abruft, gibt dem Dienstleister Planungssicherheit. Sehr kurzfristige Abrufe binden dagegen Reserven, und das spiegelt sich in den vereinbarten Bedingungen wider.
Typische Reibungspunkte
Streit entsteht fast immer an denselben Stellen: Der Abruf war mündlich und keiner weiß mehr, für welche Uhrzeit. Eine Absage kam spät, und die Kraft stand schon vor Ort. Oder der Abruf verlangte stillschweigend eine höhere Qualifikation als vereinbart. Ein schriftlicher Abruf mit Ort, Zeit, Anzahl, Qualifikation und Ansprechpartner vor Ort verhindert das meiste.
Staffsec arbeitet in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin auch auf Abruf, zum Beispiel im Veranstaltungsschutz und bei Brandwachen.

