Was eine Bodycam ist und was sie leisten soll
Eine Bodycam, auch Körperkamera genannt, ist eine kleine Kamera, die eine Sicherheitskraft gut sichtbar an der Brust oder Schulter trägt. Sie läuft nicht dauerhaft, sondern wird in einer konkreten Lage eingeschaltet — nachdem die Kraft die Aufnahme laut angekündigt hat. Viele Geräte zeigen den Aufnahmezustand zusätzlich mit einem Lämpchen oder einem kleinen Bildschirm an.
Der wichtigste Effekt tritt oft ein, bevor überhaupt aufgezeichnet wird: Wer merkt, dass sein Verhalten gleich festgehalten wird, mäßigt Ton und Auftreten. Die Kamera ist damit in erster Linie ein Werkzeug der Deeskalation. Erst in zweiter Linie liefert sie Belege, wenn es später Streit über einen Vorfall gibt — etwa über eine Abweisung am Einlass oder ein ausgesprochenes Hausverbot.
Die rechtlichen Leitplanken
Für private Sicherheitsdienste gibt es keine eigene Bodycam-Vorschrift. Maßstab ist das allgemeine Datenschutzrecht, in der Praxis meist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (berechtigtes Interesse), in öffentlich zugänglichen Räumen ergänzt durch § 4 BDSG. Das berechtigte Interesse muss konkret sein, zum Beispiel wiederholte Übergriffe auf Personal in einem bestimmten Objekt. Eine Kamera „für alle Fälle“ trägt nicht.
Besonders heikel ist der Ton. Das nichtöffentlich gesprochene Wort ist strafrechtlich geschützt (§ 201 StGB). Viele Konzepte verzichten deshalb auf Tonaufnahmen oder regeln sie sehr eng. Wer hier unsicher ist, sollte die Frage mit dem Datenschutzbeauftragten klären, bevor die Geräte ausgegeben werden.
- Anlassbezogen: Aufnahme nur in einer sich zuspitzenden Lage, nicht im Dauerbetrieb.
- Ankündigung: deutlicher Hinweis vor dem Einschalten, dazu Kennzeichnung der Kamera und Hinweisschilder im Objekt.
- Speicherfrist: kurze, feste Frist, danach automatische Löschung, sofern die Aufnahme nicht für ein Verfahren gesichert werden muss.
- Zugriff: wenige namentlich benannte Personen, protokollierte Einsicht, keine Weitergabe ohne Rechtsgrundlage.
- Dokumentation: Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wo sie erforderlich ist.
Wo der Einsatz in der Praxis Sinn ergibt
Bewährt hat sich die Bodycam an Stellen mit wiederkehrenden Konflikten: am Eingang eines Einkaufszentrums in der Hamburger Innenstadt, bei einer Citystreife in einer Kieler Fußgängerzone oder an einer Berliner Bahnhofsvorhalle mit hoher Aufenthaltsdichte. Auf einer abgeschlossenen Baustelle bei Nacht bringt sie dagegen wenig, dort sind Videotürme und Streifen wirksamer.
Entscheidend ist die Schulung. Die Kraft muss wissen, wann sie einschalten darf, wie sie die Ansage formuliert und dass die Kamera kein Druckmittel ist. Jede Aufnahme gehört in den Einsatzbericht, damit sich später nachvollziehen lässt, warum aufgezeichnet wurde. Die Regeln dazu stehen in der Dienstanweisung des Objekts.
Was Auftraggeber vorab festlegen sollten
Wer Bodycams beauftragt, ist häufig selbst datenschutzrechtlich mitverantwortlich. Klären Sie deshalb schriftlich, wer Verantwortlicher ist, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig ist, wo die Daten liegen und wer im Streitfall Aufnahmen herausgeben darf. Ein typischer Fehler ist, die Geräte zu bestellen und die Löschregeln erst zu klären, wenn die erste Anfrage eines Betroffenen kommt. Mehr zu Planung und Ablauf lesen Sie im Ratgeber zur Bodycam im Sicherheitsdienst. Staffsec stimmt solche Regeln vor Einsatzbeginn mit dem Auftraggeber ab.

