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CitystreifePräsenz im öffentlichen Raum

Sie wissen danach, was private Streifen in Innenstädten dürfen und was nicht, welche Prüfung die Kräfte brauchen und wie eine Streife gut eingebunden wird.

Glossar · 3 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Was eine Citystreife ist

Eine Citystreife, auch Stadt- oder Innenstadtstreife genannt, ist ein Fußstreifendienst eines privaten Sicherheitsunternehmens in Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen, Parks oder an Bahnhofsvorplätzen. Auftraggeber sind Kommunen, Werbegemeinschaften, Eigentümer von Passagen oder ein Zusammenschluss von Gewerbetreibenden.

Die Streife soll vor allem eines: sichtbar sein. Ansprechbare Kräfte in erkennbarer Dienstkleidung senken das Gefühl von Unsicherheit, sprechen Störungen früh an und sind für Passanten und Händler eine Anlaufstelle. Sie sind Augen und Ohren, aber keine Hilfspolizei.

Befugnisse: kaum mehr als jeder Bürger

Im öffentlichen Straßenraum hat ein privater Sicherheitsdienst keine hoheitlichen Befugnisse. Er darf niemanden kontrollieren, keine Personalien verlangen und keine Platzverweise aussprechen. Es bleiben die Rechte, die jeder hat: Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB und das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 StPO bei frischer Tat.

Anders ist es auf privaten Flächen mit Publikumsverkehr, etwa in einer Einkaufspassage oder auf einem Bahnhofsvorplatz in Privatbesitz. Dort kann der Eigentümer sein Hausrecht übertragen, und die Streife kann es in seinem Namen ausüben. Wo genau die Grenze zwischen öffentlicher Straße und privatem Grund verläuft, gehört deshalb auf einen Lageplan in der Dienstanweisung.

Vorgeschriebene Qualifikation

Für „Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr“ verlangt § 34a Abs. 1a GewO ausdrücklich die Sachkundeprüfung. Die kürzere Unterrichtung reicht hier nicht. Außerdem müssen die Kräfte nach der Bewachungsverordnung sichtbar ein Schild mit Namen oder Kennnummer und dem Namen des Unternehmens tragen.

Fachlich zählen darüber hinaus Gesprächsführung, Deeskalation, Ortskenntnis und der Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenslagen. Eine Streife, die vor allem Wohnungslose vertreibt, erzeugt Ärger statt Sicherheit.

So wird eine Streife wirksam

  • Abstimmung: regelmäßiger Austausch mit Ordnungsamt und Polizei, damit klar ist, wer wofür zuständig ist und wohin gemeldet wird.
  • Zeiten nach Lage: Streifen dann, wenn es tatsächlich Probleme gibt, etwa an Freitag- und Samstagabenden oder zu Ladenschluss, nicht nach starrem Raster.
  • Feste Ansprechpartner: Händler kennen die Kräfte und ihre Rufnummer.
  • Berichte: tägliche Meldungen zu Vorfällen, Mängeln wie defekter Beleuchtung und Beobachtungen, damit die Kommune handeln kann.
  • Ziel und Auswertung: vorher festlegen, woran Erfolg gemessen wird, und nach einigen Monaten gemeinsam nachsteuern.

In Städten wie Neumünster, Kiel oder in Berliner Bezirkszentren wird die Streife häufig mit einem Ordnungsdienst kombiniert. Mehr dazu im Beitrag über Ordnungsdienste für Kommunen. Staffsec plant Streifen im Rahmen der mobilen Sicherheit und des Streifendienstes.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Darf eine Citystreife einen Platzverweis aussprechen?+

Im öffentlichen Straßenraum nicht, das ist Sache von Polizei und Ordnungsamt. Auf privaten Flächen kann die Streife im Namen des Eigentümers das Hausrecht ausüben und jemanden des Geländes verweisen.

Reicht die Unterrichtung für eine Innenstadtstreife?+

Nein. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum schreibt die Gewerbeordnung die Sachkundeprüfung nach § 34a vor.

Wer beauftragt typischerweise eine Citystreife?+

Häufig Kommunen, Stadtmarketing, Werbegemeinschaften oder Eigentümer von Einkaufslagen. Oft teilen sich mehrere Händler die Beauftragung.

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