Wozu Brandschutzhelfer da sind
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die neben ihrer eigentlichen Arbeit eine zusätzliche Aufgabe übernehmen: Sie bekämpfen Entstehungsbrände mit Feuerlöschern oder Löschdecken, warnen Kolleginnen und Kollegen und unterstützen die Räumung, bis die Feuerwehr eintrifft. Die Pflicht dazu folgt aus § 10 Arbeitsschutzgesetz, konkretisiert in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2.
Ihr Wert liegt in der Zeit. Ein Papierkorbbrand lässt sich in der ersten Minute mit einem Feuerlöscher beherrschen. Wenige Minuten später ist der Raum verraucht und nur noch die Feuerwehr kann helfen. Brandschutzhelfer sorgen dafür, dass in dieser ersten Minute jemand da ist, der weiß, was zu tun ist — und wann er sich selbst in Sicherheit bringen muss.
Wie viele ein Betrieb braucht
Die ASR A2.2 nennt als Regelwert, dass etwa jede zwanzigste beschäftigte Person als Brandschutzhelfer ausgebildet ist. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Ortsfremden, Schichtarbeit oder verteilten Gebäuden sind es mehr. Entscheidend ist, dass in jeder Schicht und in jedem Gebäudeteil genug Helfer anwesend sind — auch in Urlaubszeiten und am Wochenende.
Ein typischer Fehler: Die Helfer sitzen alle in der Verwaltung, die Nachtschicht im Lager hat keinen einzigen. Die Ermittlung gehört deshalb in die Gefährdungsbeurteilung und sollte jährlich gegen den Schichtplan gehalten werden.
Ausbildung und Auffrischung
- Theorie: Grundzüge des Brandschutzes, Brandklassen, betriebliche Brandschutzordnung, Alarmierung, Verhalten bei der Räumung.
- Praxis: Löschübung mit echten Feuerlöschern an einem Übungsfeuer, damit Handhabung und Wurfweite einmal erlebt wurden.
- Wiederholung: regelmäßige Auffrischung, die DGUV empfiehlt dafür feste Abstände.
- Unterweisung vor Ort: wo hängen die Löscher, wo ist der Sammelplatz, wer ist Räumungshelfer.
Ergänzend sind Räumungshelfer sinnvoll, die bei einer Evakuierung Etagen kontrollieren und Menschen zum Sammelplatz lotsen. Eine jährliche Räumungsübung zeigt, ob das Zusammenspiel funktioniert.
Abgrenzung zur Brandwache und zum Sicherheitsdienst
Brandschutzhelfer ist eine betriebliche Zusatzrolle für den Notfall. Eine Brandwache dagegen ist eine eigens abgestellte Person, die während gefährlicher Arbeiten oder bei ausgefallener Brandmeldetechnik nichts anderes tut als zu wachen. Beides lässt sich nicht gegeneinander tauschen.
In Objekten mit Empfangs- oder Pfortendienst, etwa in einem Verwaltungsgebäude in Kiel, übernehmen Sicherheitskräfte oft auch Aufgaben im Brandfall: Feuerwehr empfangen, Laufkarten bereitlegen, Aufzüge prüfen. Viele Einsatzkräfte bringen die Brandschutzhelfer-Ausbildung mit. Ob sie auf die betriebliche Quote angerechnet werden kann, sollte der Auftraggeber mit seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit klären.

