Was ein Führungszeugnis ist
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Es weist strafrechtliche Verurteilungen aus, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz aufgenommen werden. Geringfügige Erstverurteilungen erscheinen unter bestimmten Grenzen nicht, und Eintragungen werden nach Fristen wieder getilgt.
Beantragt wird es von der betroffenen Person selbst, bei der Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz. Umgangssprachlich heißt es oft noch „polizeiliches Führungszeugnis“, obwohl die Polizei damit nichts zu tun hat.
Die Arten im Überblick
| Art | Wofür | Empfänger |
|---|---|---|
| Privatführungszeugnis | Vorlage beim Arbeitgeber, etwa bei der Einstellung | die antragstellende Person |
| Behördenführungszeugnis | Vorlage bei einer Behörde, die es für eine Entscheidung braucht | direkt die Behörde |
| Erweitertes Führungszeugnis | Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, enthält zusätzliche Eintragungen | Person oder Behörde |
Für Einsätze in Schulen, Jugendeinrichtungen oder bei Veranstaltungen mit überwiegend minderjährigem Publikum verlangen Auftraggeber häufig das erweiterte Führungszeugnis. Es wird nur ausgestellt, wenn eine schriftliche Aufforderung vorliegt, die den Bezug zur Tätigkeit bestätigt.
Rolle im Bewachungsgewerbe
Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, muss zuverlässig im Sinne des § 34a GewO sein. Diese Zuverlässigkeit prüft nicht der Arbeitgeber allein, sondern die zuständige Behörde. Sie holt dafür unter anderem eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein, fragt bei der Polizei und beim Verfassungsschutz an und trägt das Ergebnis in das Bewacherregister ein. Erst danach darf eine Kraft eingesetzt werden.
Die behördliche Auskunft geht weiter als das Führungszeugnis, das eine Person selbst beantragt. Deshalb ist die Eintragung im Bewacherregister der eigentliche Nachweis. Die Zuverlässigkeit wird zudem in regelmäßigen Abständen erneut geprüft — sie ist kein einmaliger Stempel.
Viele Unternehmen lassen sich bei der Einstellung zusätzlich ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, um früh zu sehen, ob eine Anmeldung überhaupt Aussicht hat. Für Bewerber ist das ein normaler Schritt, kein Misstrauen.
Was Auftraggeber verlangen können
- Bestätigung, dass alle eingesetzten Kräfte im Bewacherregister geführt und als zuverlässig bewertet sind.
- Bei sensiblen Einsätzen mit Kindern und Jugendlichen: Nachweis des erweiterten Führungszeugnisses.
- Eine Regel im Vertrag, wie mit Personalwechseln umgegangen wird, damit auch Vertretungen geprüft sind.
- Datenschutzgerechter Umgang: Einsichtnahme oder Bestätigung genügt meist, Kopien gehören nicht in fremde Akten.
Staffsec setzt ausschließlich Kräfte ein, deren Überprüfung über das Bewacherregister abgeschlossen ist. Mehr zu Hintergründen lesen Sie im Ratgeber Führungszeugnis und Zuverlässigkeit.

