Aufgabe im Alltag
Ein Ladendetektiv, auch Kaufhausdetektiv oder Präventionskraft genannt, schützt Verkaufsflächen vor Diebstahl. Er arbeitet meist in Zivil, bewegt sich wie ein Kunde durch den Markt und beobachtet Verhalten, das auf eine Tat hindeutet: das Abreißen von Etiketten, das Hantieren mit Taschen in Sichtschatten, Gruppen, die das Personal ablenken.
Ein großer Teil der Wirkung liegt nicht in der einzelnen Festnahme. Er erkennt wiederkehrende Muster, Schwachstellen in der Kassenzone und im Warenaufbau und gibt dem Markt Hinweise, wie sich Verluste dauerhaft senken lassen.
Qualifikation
Wer gewerblich Ladendiebe abwehrt, braucht nach § 34a Abs. 1a GewO die Sachkundeprüfung vor der IHK; die Unterrichtung genügt hier nicht. Hinzu kommt die Überprüfung der Zuverlässigkeit über das Bewacherregister. Gute Ladendetektive bringen zudem Erfahrung im Ansprechen, Ruhe in Konflikten und eine saubere Schreibe für Berichte mit.
Was er darf und was nicht
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Eine auf frischer Tat betroffene Person nach § 127 StPO vorläufig festhalten, bis die Polizei kommt | Taschen oder Kleidung gegen den Willen der Person durchsuchen |
| Bitten, Ware und Tasche freiwillig vorzuzeigen | Ausweise abnehmen oder eine Identitätsfeststellung erzwingen |
| Im Auftrag des Hausrechtsinhabers ein Hausverbot aussprechen | Unverhältnismäßige Gewalt oder Festhalten ohne konkreten Tatverdacht |
| Die Polizei verständigen und den Ablauf dokumentieren | Personen öffentlich bloßstellen oder Fotos von ihnen verbreiten |
Die Grenze ist eng: Eine Festnahme ohne ausreichenden Verdacht kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben, für den Detektiv und für den Auftraggeber. Deshalb wird erst angesprochen, wenn die Tat eindeutig beobachtet wurde, in der Regel nach dem Passieren der Kasse.
Einsatz planen
- Zeiten nach den tatsächlichen Verlusten wählen, nicht pauschal
- Ablauf für Ansprache, Raum für das Gespräch und Hinzuziehen der Polizei festlegen
- Zusammenspiel mit Kassenpersonal, Warensicherung und Videotechnik klären
- Berichtsform und Auswertung vereinbaren, etwa monatlich mit Schwerpunkten
Staffsec setzt im Diebstahlschutz Kräfte mit Sachkundeprüfung nach § 34a ein und dokumentiert Vorfälle digital.

