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Flucht- und Rettungswegefrei, sichtbar und jederzeit nutzbar

Sie wissen danach, worin sich Flucht- und Rettungsweg unterscheiden, welche Anforderungen gelten und welche Mängel bei Kontrollen am häufigsten auffallen.

Glossar · 3 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Zwei Begriffe, ein Ziel

Ein Fluchtweg ist der Weg, über den Menschen im Gefahrenfall aus einem Gebäude oder Bereich ins Freie oder in einen gesicherten Bereich gelangen. Ein Rettungsweg umfasst zusätzlich den Weg, über den Feuerwehr und Rettungsdienst hineinkommen. Im Alltag werden beide Begriffe zusammen genannt, weil sie meist dieselben Flure, Treppen und Ausgänge betreffen.

Die Anforderungen ergeben sich aus mehreren Quellen: aus dem Bauordnungsrecht der Länder, für Arbeitsstätten aus der Technischen Regel ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, für Veranstaltungsorte aus der Versammlungsstättenverordnung. Die Kennzeichnung mit grünen Rettungszeichen ist in der ASR A1.3 geregelt, Flucht- und Rettungspläne folgen der DIN ISO 23601.

Was ein Rettungsweg erfüllen muss

  • Frei: keine abgestellte Ware, keine Möbel, keine Kartonstapel, auch nicht „nur kurz“.
  • Gekennzeichnet: Rettungszeichen sind gut sichtbar und weisen lückenlos den Weg.
  • Beleuchtet: Bei Stromausfall übernimmt die Sicherheitsbeleuchtung.
  • Begehbar: keine Stolperstellen, im Winter geräumt und gestreut.
  • Zu öffnen: Notausgänge lassen sich in Fluchtrichtung ohne Schlüssel und ohne besondere Kenntnisse öffnen.
  • Außen weitergeführt: Der Weg endet nicht an der Tür, sondern an einer sicheren Stelle, etwa der Sammelstelle.
  • Zufahrt: Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen bleiben frei von Fahrzeugen und Containern.

Die häufigsten Mängel aus der Praxis

Bei Kontrollgängen in Lagern, Bürogebäuden und Hallen fallen immer wieder dieselben Dinge auf. Ein Notausgang ist abgeschlossen, weil Diebstahl befürchtet wird. Eine Brandschutztür ist mit einem Keil offen gehalten. Hinter der Laderampe stehen Paletten im Fluchtweg. Und auf dem Hof parkt ein Transporter genau auf der markierten Feuerwehrzufahrt.

Auf Veranstaltungen kommt hinzu, dass sich die Lage im Laufe des Abends ändert: Stände wachsen, Absperrgitter werden versetzt, Gäste sitzen auf Treppen. Ein Weg, der beim Aufbau frei war, ist es um 22 Uhr nicht mehr unbedingt. Deshalb gehört die Kontrolle der Rettungswege in jede Dienstanweisung und wird über die gesamte Betriebszeit wiederholt.

Der Konflikt zwischen Diebstahlschutz und Fluchtweg lässt sich lösen, ohne Türen zu verschließen: mit Alarmierung beim Öffnen, Kameras oder geprüften Notausgangsverschlüssen. Die Wahl gehört in die Hand eines Fachplaners.

Rolle des Sicherheitsdienstes

Sicherheitskräfte prüfen Rettungswege nicht als Sachverständige, sondern als aufmerksame Augen im Betrieb. Sie stellen Mängel fest, beseitigen einfache selbst — etwa einen Keil unter der Tür — und melden alles andere an den Verantwortlichen. Im Ernstfall lenken sie Menschen zu den Ausgängen und weisen die Feuerwehr ein, wie es im Kapitel zur Evakuierung beschrieben ist.

Bei Staffsec werden festgestellte Mängel im digitalen Kontrollbericht mit Foto und Uhrzeit dokumentiert, sodass Auftraggeber sie gezielt abstellen können.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Darf ein Notausgang nachts abgeschlossen werden?+

Solange sich Menschen im Gebäude aufhalten, muss ein Notausgang in Fluchtrichtung jederzeit zu öffnen sein. Ist das Gebäude nachweislich leer, gelten andere Überlegungen; die Regelung sollte mit dem Brandschutzverantwortlichen abgestimmt und dokumentiert werden.

Wer ist für freie Rettungswege verantwortlich?+

Verantwortlich ist der Betreiber bzw. der Arbeitgeber, auf Veranstaltungen der Betreiber und der Veranstalter. Ein Sicherheitsdienst kann bei der Kontrolle unterstützen, übernimmt die Betreiberpflicht aber nicht.

Wie oft sollten Rettungswege kontrolliert werden?+

Eine feste gesetzliche Taktung für Sichtkontrollen gibt es nicht für jeden Fall. Bewährt hat sich, sie bei jedem Kontrollgang mitzuprüfen und auf Veranstaltungen vor Einlass sowie mehrfach während des Betriebs.

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